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Was eine Wartezeit im Rahmen eines Versicherungsvertrags bedeutet

Es gibt manche Versicherungsarten, für die ab Vertragsbeginn eine Wartezeit gilt. Diese Wartezeiten begrenzt den Schutz in den ersten Monaten oder Jahren nach Versicherungsbeginn – allerdings nicht in allen Fällen.

Wartezeiten sind insbesondere in der Kranken- und Rechtsschutz-Versicherung üblich. Besteht eine Wartezeit, beginnt der Versicherungsschutz für bestimmte Risiken erst nach Ablauf der in der Police beziehungsweise den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen genannten Zeit.

Damit wollen die Versicherer verhindern, dass manche Kunden eine derartige Police erst abschließen, wenn der Schadenfall schon absehbar ist. Durch diese Einschränkung werden die Beiträge aller Versicherungskunden klein gehalten, die ohne diese temporäre Leistungsbegrenzung weitaus teurer wäre.

Wartezeit in der Krankenversicherung ...

In der privaten Krankenversicherung fallen Wartezeiten oft bei Zusatzversicherungen an. Typisch sind Wartezeiten von acht Monaten für Entbindungen, Psychotherapie und Zahnersatz sowie drei Monate für die übrigen Leistungen.

Während der Wartezeit eintretende Schadenfälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, das gilt jedoch meist nicht für Unfälle. Manche Versicherer verzichten auch auf eine Wartezeit, wenn bei der Beantragung der Police eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand der versicherten Person für die Bereiche eingereicht wird, für die die Wartezeit gedacht war.

.... und in der Rechtsschutz-Versicherung

In der Rechtsschutz-Sparte werden für einzelne Rechtsgebiete Wartezeiten bis zu drei Monaten in der jeweiligen Police festgelegt. Dies gilt beispielsweise für Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter oder bei Vertragsstreitigkeiten.

Viele Versicherer verzichten auf Wartezeiten in der Kranken-, aber auch in der Rechtsschutz-Versicherung, wenn ein Versichererwechsel vorliegt und vor dem gewünschten Versicherungsbeginn bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Versicherungsschutz bestanden hat. Prinzipiell sollte vor dem Versicherungsabschluss unbedingt in den Versicherungs-Bedingungen nachgelesen oder der Versicherungsfachmann gefragt werden, welche Bestimmungen den Schutz einschränken und in welchen Fällen diese entfallen.



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