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Was nach einem Sturmschaden zu beachten ist

Ein Sturm kann verheerende Schäden anrichten. Welche finanzielle Absicherung es für Sturmschäden an und im Wohnhaus oder auch am Auto gibt und welche Maßnahmen nach einem Schadeneintritt notwendig sind.

(verpd) Es gibt nur wenig Präventivmaßnahmen, um sich sinnvoll vor einem Sturmschaden zu schützen. Allerdings gibt es Versicherungslösungen, die die meisten Kosten eines eingetretenen Sturmschadens im und am Haus oder auch am Auto übernehmen. Nach Schadeneintritt sollte man einiges beachten, damit eine schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung durch den jeweiligen Versicherer möglich ist.

Es gibt Versicherungspolicen, die Sturmschäden am Hab und Gut ersetzen. Als Sturm gilt dabei Wind mit einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern (Windstärke acht nach der sogenannten Beaufortskala). So deckt eine Hausratversicherung Sturmschäden am Hausrat, konkret an den Ge- und Verbrauchsgütern eines Haushaltes wie Möbeln, Elektrogeräten, Vorräten, Teppichen und Kleidung ab. Versichert ist zum Beispiel, wenn ein Sturm das Hausdach beschädigt und deshalb Regen eindringt, der den Hausrat ruiniert.

Als Hausbesitzer kann man sich mit einer Wohngebäude-Versicherung für den Fall absichern, dass ein Sturm Bauteile, die fest mit dem Haus verbunden sind, wie Fassaden, Fenster, Türen, das Dach sowie Anbauten beschädigt oder zerstört. Optional können hier oft auch auf dem Versicherungsgrundstück befindliche Gartenhäuser und Garagen mitversichert werden. Sturmschäden am Auto übernimmt eine bestehende Teilkasko-Versicherung, die optional als Einzelbaustein oder im Rahmen einer Vollkasko-Versicherung in der Kfz-Versicherungspolice mitversichert werden kann.

Direkter und indirekter Sturmschaden

In den genannten Policen sind sowohl direkte wie auch indirekte Sturmschäden versichert. Um einen direkten Sturmschaden handelt es sich, wenn ein Sturm auf einen Gegenstand trifft und diesen beschädigt oder zerstört, zum Beispiel, wenn der Sturm Dachplatten anhebt und auf dem Dach verschiebt oder eine Schornsteinabdeckung abreißt.

Reißt ein Sturm jedoch Äste und andere Dinge mit sich oder entwurzelt einen Baum und kommt es dadurch zu einem Schaden, beispielsweise, weil der umfallende Baum oder der mitgerissene Ast auf das versicherte Haus oder Auto trifft, handelt es sich um einen indirekten Sturmschaden. Nach einem Sturmereignis sollte man umgehend kontrollieren, inwieweit man einen Sturmschaden erlitten hat.

Schadenkontrolle nach dem Sturm

Hausbesitzer sollten zum Beispiel prüfen, ob Dachziegel fehlen oder beschädigt wurden. Auch Dachrinnen, Regenfallrohre, Schneefanggitter, Schornsteine, Antennenanlagen, Fensterscheiben, Fenster- oder Rollläden, Blitzableiter und Befestigungen von Solarmodulen sollten, soweit möglich und zumutbar, auf Schäden inspiziert werden. Das Gleiche gilt für eine Garage, einen Carport, ein Gartenhäuschen oder einen Geräteschuppen sowie ein im Freien stehendes Auto.

Stellt man einen Sturmschaden fest, muss unverzüglich der entsprechende Gebäude- und/oder Hausratversicherer, bei dem das betroffene Hab und Gut gegen Sturmschäden versichert ist, informiert werden – unter anderem auch um mit ihm das weitere Vorgehen abzusprechen. Unverzüglich bedeutet, Schäden sind vom Versicherungsnehmer, nachdem er davon Kenntnis hat, umgehend beziehungsweise ohne schuldhafte Verzögerungen dem Versicherer mitzuteilen. Ein Sturmschaden am Auto muss dem Kfz-Kaskoversicherer binnen einer Woche gemeldet werden.

Wann sofortiges Handeln notwendig ist

Grundsätzlich hat der Versicherer das Recht, den Schaden von einem Experten begutachten zu lassen. Häufig ist aber auch ein sofortiges Handeln des Geschädigten nach einem Sturmschaden notwendig, denn der Versicherungskunde hat eine sogenannte Schadenminderungs-Pflicht. Er muss also den Schaden mit einem für ihn zumutbaren Aufwand so gering wie möglich halten.

Daher sind zumutbare Notreparaturen wie das Abdecken eines bei Sturm beschädigten Fensterglases, um das Eindringen von Regen zu verhindern, erlaubt und auch notwendig. Zu unterlassen sind auf alle Fälle jedoch riskante Rettungsversuche, bei denen man sich oder andere in Gefahr bringt.

Beweise sichern

Um eine reibungslose Schadenregulierung durch den zuständigen Versicherer zu ermöglichen, sollte man generell – insbesondere aber vor einer eventuell notwendigen Notreparatur – den Schaden mit Fotos aus mehreren Blickrichtungen und/oder mit anderen Beweisstücken dokumentieren. Grundsätzlich hilfreich ist es, wenn man von hochpreisigen Einrichtungs-Gegenständen wie wertvollen Teppichen sowie teuren Möbeln, Elektro- und Hifi-Geräten die Kaufbelege aufbewahrt, um sie im Schadenfall dem Versicherer vorlegen zu können.

Viele Sturmereignisse treten regional begrenzt auf. Als Nachweis, dass der Schaden tatsächlich durch einen Sturm der Windstärke acht oder höher verursacht wurde, dienen lokale Zeitungsartikel, die belegen, dass der Sturm auch an anderen Gebäuden in der Region Schäden, die nur bei einer derartigen Sturmstärke üblich sind, angerichtet hat. Auch entsprechende Aufzeichnungen des Deutschen Wetterdienstes können weiterhelfen.



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