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Was tun, wenn der Pflegefall eintritt?

Tritt eine Pflegebedürftigkeit ein, sind die Betroffenen sowie deren Angehörige mit zahlreichen Problemen konfrontiert. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören die Beantragung der zustehenden Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie die Sicherstellung der für den individuellen Bedarf passenden Pflege. Es gibt zahlreiche Hilfen und Informationen dazu.
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit gibt es aktuell in Deutschland über 2,5 Millionen Pflegebedürftige. Experten gehen davon aus, dass diese Zahl bis zum Jahr 2030 auf 3,5 Millionen ansteigen wird.

Als pflegebedürftig gilt, wenn jemand wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den alltäglichen Dingen im Leben in erheblichem oder höherem Maße Hilfe braucht und vieles dauerhaft nicht mehr allein bewerkstelligen kann.

Beratungsanspruch
Wer davon selbst oder als bevollmächtigter Angehöriger davon betroffen ist, kann sich direkt an die gesetzliche Kranken- beziehungsweise Pflegekasse oder die private Krankenversicherung des Pflegebedürftigen wenden.

Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland nämlich im Bedarfsfall einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung, die bei gesetzlich Krankenversicherten durch Mitarbeiter der jeweiligen Krankenkasse oder auf Hinweis der Krankenkasse von einer unabhängigen und neutralen Beratungsstelle durchgeführt wird.

Privat Krankenversicherte haben ebenfalls einen Anspruch auf eine Pflegeberatung. Diese wird in der Regel durch die Compass Private Pflegeberatung, einem Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband), direkt am aktuellen Aufenthaltsort des Betroffenen, egal ob zu Hause oder im Krankenhaus, durchgeführt.

Ohne Antrag läuft nichts
Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag bei der Pflegekasse oder bei privat Krankenversicherten bei der privaten Krankenversicherung gestellt werden.

Je nachdem, ob der Betroffene gesetzlich oder privat pflegepflichtversichert ist, beauftragt entweder die gesetzliche Krankenkasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder die private Krankenversicherung die Medicproof, einen medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherer. Der zuständige medizinische Dienst untersucht den Pflegebedürftigen, um die Pflegestufe, nach der sich die Leistungen der Pflegeversicherung orientieren, festzulegen.

Detaillierte Informationen zu den aktuellen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie ein Ratgeber, was zu tun ist, wenn der Pflegefall eintritt, bietet die aktualisierte Broschüre Ratgeber zur Pflege des BMG, die kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen oder auch in Papierform telefonisch unter 030 340606602 bestellt werden kann. Das BMG bietet mit dem ebenfalls herunterladbaren Flyer „Pflegebedürftig. Was nun? Die ersten Schritte zur schnellen Hilfe“ eine Kurzanleitung für Betroffene im Falle eines plötzlich eintretenden Pflegefalls an.

Für die beste Pflege
Umfragen zeigen, dass die meisten Bürger im Falle einer Pflegebedürftigkeit zu Hause betreut werden möchten. Informationen, was es bei einer ambulanten Pflege zu beachten gibt und welche Leistungen zum Beispiel unterstützend von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden können, bietet die Broschüre „Pflegen zu Hause“, die ebenfalls beim BMG heruntergeladen oder bestellt werden kann.

Nicht immer ist eine ambulante Versorgung möglich. Tipps, wie man ein passendes Heim findet, gibt es unter anderem im Onlineauftritt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Prinzipiell sinnvoll ist es, das zur Wahl stehende Pflegeheim vorab zu besichtigen, um sich selbst ein Bild von der dortigen Lebenssituation zu machen. Das BMFSFJ bietet diesbezüglich eine umfangreiche, herunterladbare Checkliste mit hilfreichen Bewertungskriterien bei einer Besichtigung.

Laut BMG können unter folgenden Webadressen nach Pflegediensten und/oder Pflegeheimen von verschiedenen Organisationen und Firmen gesucht werden: www.aok-gesundheitsnavi.de (AOK-Gesundheitsnavigator), www.bkk-pflegefinder.de (BKK PflegeFinder), www.der-pflegekompass.de (Pflegekompass der Knappschaft), www.pflegelotse.de (Pflegelotse der Verband der Ersatzkassen) und www.weisse-liste.de (Weisse Liste gemeinnützige GmbH). Teilweise sind hier auch Bewertungen und Preislisten zu den jeweiligen ambulanten Pflegediensten und stationären Heimen zu finden.

Keine vollständige Kostenübernahme
Wichtig: Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet keine vollständige Kostendeckung im Pflegefall. Je nach anerkannter Pflegestufe übernimmt die gesetzliche Pflegekasse oder die private Krankenversicherung, bei der die Pflegepflicht-Versicherung besteht, zwar einen Teil der Kosten eines ambulanten Pflegedienstes oder eines stationären Pflegeheimes, doch eben bei Weitem nicht alles.

Reicht das eigene Einkommen nicht, um die Kosten abzudecken, kann es auch sein, dass der Ehepartner oder nahe Verwandte wie Kinder oder Eltern herangezogen werden.

Für eine ausreichende finanzielle Sicherheit im Falle einer Pflegebedürftigkeit empfiehlt sich deswegen eine private Pflegezusatz-Versicherung. Eine entsprechende Absicherung gibt es je nach Vertragsgestaltung seit Kurzem sogar mit staatlichen Zuschüssen. Wir von ARNOLD & PARTNER erklären in einem Beratungsgespräch gern, worauf es dabei ankommt. 

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