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Was Vollzeitbeschäftigte im Durchschnitt verdienen

Für Vollzeitbeschäftigte ist das Bruttogehalt ohne Sonderzulagen um fast drei Prozent gestiegen, wie aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen.

(verpd) Nach einer aktuellen Statistik des Statistischen Bundesamtes verdienten Vollzeitbeschäftigte hierzulande letztes Jahr im Durchschnitt knapp 3.900 Euro ohne Sonderzulagen. In zahlreichen Branchen ist das Durchschnittsgehalt aber auch höher, in manchen dagegen niedriger. Insbesondere gesetzlich Krankenversicherten mit einem hohen Verdienst drohen jedoch im Krankheitsfall drastische Einkommenseinbußen. Mit der richtigen Absicherung lässt sich dies verhindern.

Im Jahr 2018 hat ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Schnitt einen Bruttomonatsverdienst ohne Sonderzulagen von 3.880 Euro erzielt. Dies zeigen aktuell vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichte Zahlen zu den durchschnittlichen Arbeitnehmerverdiensten. Im Vergleich zum Jahr zuvor beträgt die Steigerung 2,9 Prozent.

Für Männer in einer Vollzeittätigkeit wird eine durchschnittliche monatliche Entlohnung von 4.075 Euro ausgewiesen, was gegenüber 2017 ein Plus von 2,8 Prozent ist. Frauen, die einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, hatten im selben Vergleichszeitraum mit einem Plus von 3,1 Prozent auf 3.432 Euro einen leicht überdurchschnittlichen Lohnzuwachs.

Einkommenshöhe im Schnitt bei fast 4.300 Euro

Rechnet man die Sonderzahlungen in Höhe von durchschnittlich 397 Euro bei einem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer mit ein, betrug sein Gehalt im Schnitt 4.287 Euro, was gegenüber 2017 ein Plus von 3,1 Prozent ist.

Bei den vollzeitbeschäftigten Männern fiel die Steigerungsrate mit 3,0 Prozent auf 4.524 Euro durchschnittliches Monatseinkommen inklusive Sonderzahlungen leicht unterdurchschnittlich aus. Leicht über dem Schnitt wuchs das Durchschnittsgehalt mit Sonderzahlungen der in Vollzeit tätigen Frauen.

Ihr Einkommen mit Sonderzahlungen wuchs im Schnitt um 3,2 Prozent auf 3.711 Euro monatlich. Die Sonderzahlungen fielen bei den Frauen jedoch mit durchschnittlich 280 Euro deutlich niedriger aus als bei den Männern mit 449 Euro.

Erhebliche Einkommensunterschiede in den Branchen

Es gibt jedoch viele Branchen, die im Schnitt ein deutlich niedriges Bruttoeinkommen ohne Sonderzulagen haben als die durchschnittlichen 3.880 Euro. Dazu gehören beispielsweise die Branchen der Arbeitskräfte-Vermittlung und Überlassung, der Gastronomie, der Beherbergung, der Wach- und Sicherheitsdienste und der persönlichen Dienstleister wie Frisöre, Wäschereien und Kosmetikstudios.

Hier lag das durchschnittlichem Monatseinkommen ohne Sonderzulagen zwischen 2.338 Euro (Arbeitskräftevermittlung) und 2.588 Euro (persönliche Dienstleister). Es gibt aber auch einige Branchen, deren Vollzeitbeschäftigte im Schnitt deutlich über dem allgemeinen Durchschnittseinkommen liegen.

Spitzenreiter sind hier unter anderem die Branchen Erdöl- und Erdgasgewinnung mit 6.576 Euro, die Mineralölverarbeitung und Kokerei mit 6.016 Euro, Rundfunkveranstalter mit 5.672 Euro und die Luftfahrt mit 5.438 Euro durchschnittlichem Monatseinkommen ohne Sonderzulagen.

Einkommenseinbußen im Krankheitsfall vermeiden

Übrigens, wer als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer mehr als 4.537,50 Euro Bruttoeinkommen hat, muss im Krankheitsfall mit besonders hohen Einkommenseinbußen rechnen. Denn zur Berechnung des Krankengeldes der Krankenkasse wird nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber maximal ein Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze (BBMG) – und das sind in 2019 monatlich 4.537,50 Euro – berücksichtigt.

Gezahlt werden maximal 70 Prozent als Krankengeld, also monatlich höchstens 3.176,25 Euro. Der Gehaltsanteil, der über der genannten BBMG liegt, wird bei der Berechnung der Krankengeldhöhe nicht mitberücksichtigt. Wer also mehr als die genannten 4.537,50 Euro monatlich brutto verdient und in der GKV versichert ist, erhält maximal ein Krankengeld in Höhe von 105,88 Euro pro Tag von seiner Krankenkasse.

Davon sind zudem noch die Beiträge für die gesetzliche Renten-, Pflege- und Arbeitslosen-Versicherung abzuziehen, also minus 12,075 Prozent für Krankengeldempfänger mit und 12,325 Prozent für Krankengeldempfänger ohne Kinder (in Sachsen jeweils zuzüglich 0,5 Prozent). Mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung lassen sich solche Einkommenseinbußen verhindern.



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