ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Weiterhin hohe Zufriedenheit bei den Versicherungskunden

Das Beschwerdeaufkommen über Versicherer und Vermittler beim Versicherungsombudsmann, der neutralen Streit-Schlichtungsstelle für Versicherungs-Angelegenheiten, blieb auch letztes Jahr wieder auf sehr niedrigem Niveau.

(verpd) Beim Versicherungsombudsmann können sich Versicherungskunden kostenlos über Versicherer oder auch über Versicherungsvermittler beschweren. Die neutrale Schlichtungsstelle versucht dann, den Konflikt zu klären. Wie auch in den Vorjahren war die Anzahl der Beschwerden in 2019 im Vergleich zum gesamten Versicherungsbestand und der Anzahl der Vermittler in Deutschland extrem gering.

Alternativ zu einem oft teuren und langwierigen Gerichtsverfahren kann man sich als privater Versicherungskunde bei einem Streit mit einem Versicherer oder Versicherungsvermittler an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Dies ist beispielsweise möglich, wenn man mit der Vertrags- oder Schadenabwicklung des Versicherers nicht zufrieden ist oder sich vom Versicherungsvermittler falsch beraten fühlt. Diese neutrale Streit-Schlichtungsstelle versucht im Rahmen einer für den Versicherungskunden kostenlosen Schlichtung eine Konfliktlösung zu finden.

In ihren Zuständigkeitsbereich fallen konkret Kundenbeschwerden im Bereich der privaten Lebens-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kfz- und sonstigen Schadenversicherungen wie Hausrat- und Berufsunfähigkeits-Versicherung, sofern der Streitwert 100.000 Euro nicht übersteigt. Der aktuelle Tätigkeitsbericht des Versicherungs-Ombudsmanns belegt, dass 2019 die Anzahl der bei der Streit-Schlichtungsstelle eingegangenen Beschwerden im Vergleich zu den letzten sechs Vorjahren auf dem niedrigsten Stand lag.

Insgesamt gesehen ein sehr niedriges Beschwerdeaufkommen

Konkret wurden nach dem vor Kurzem vorgelegten Bericht letztes Jahr rund 17.500 Beschwerden beim Versicherungs-Ombudsmanns eingereicht, das waren fast acht Prozent weniger als noch 2018. Davon richteten sich rund 17.200 Beschwerden gegen Versicherer und andere Finanzdienstleister sowie rund 260 gegen Versicherungsvermittler.

Von allen eingereichten Beschwerden gegen Versicherer und Finanzdienstleister waren allerdings rund ein Viertel und gegen Vermittler sogar mehr als die Hälfte nicht zur Streitschlichtung beim Versicherungsombudsmann zugelassen. Zu diesen unzulässigen Beschwerden zählten zum Beispiel Vorwürfe gegen Banken oder gesetzliche Sozialversicherungs-Träger, da dafür nicht der Ombudsmann für Versicherungen zuständig ist.

Insgesamt lässt sich feststellen: Im Vergleich zu den circa 350 Millionen Kfz-, Lebens-, Unfall-, Rechtsschutz-, Haftpflicht- und sonstigen bestehenden privaten Versicherungspolicen sowie den rund 200.000 hierzulande registrierten Versicherungsvermittlern ist das Beschwerdeaufkommen extrem niedrig. Detaillierte Informationen, wie und für welchen Bereich bei der genannten Schlichtungsstelle ein Schlichtungsverfahren möglich ist, enthält das Webportal des Ombudsmanns für Versicherungen.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen