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Welche finanzielle Entlastung eine Heirat bringt

Paare, die heiraten, profitieren in vielen Bereichen von ihrem neuen Familienstand. Unter anderem lässt sich durch eine Heirat Geld einsparen.

(verpd) Zwar ist es heutzutage kein Problem, wenn Paare ohne Trauschein zusammenleben. Allerdings bringt eine Ehe unter anderem diverse finanzielle Vorteile bei den verschiedensten Steuerarten wie Einkommen- und Erbschaftsteuer, aber auch hinsichtlich der sozialen Absicherung und im Versicherungsbereich mit sich.

Noch nie haben seit der Wende so viele Paare geheiratet wie letztes Jahr – insgesamt wurden 2018 449.500 Ehen neu geschlossen. Sie alle profitieren wie alle andere Ehepaare unter anderem von zahlreichen finanziellen Vorteilen.

Ein Grund dafür ist, dass die Ehe einen besonderen Schutz durch den Staat genießt. Entsprechend heißt es in Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Beispielsweise gewährt der Staat Verheirateten wie auch eingetragenen Lebenspartnern – beide nachfolgend als Ehepaar oder Ehepartner bezeichnet – diverse steuerliche Vorteile.

Die steuerlichen Vorteile einer Ehe

Ehepaare können, anders als Paare ohne Trauschein, bei der Einkommensteuer wählen, ob sie zusammen oder getrennt veranlagt werden wollen. Bei einer getrennten Einkommmensteuer-Veranlagung muss jeder Ehepartner den Steuersatz zahlen, der für die Höhe seine Einkünfte tatsächlich zu berechnen ist. Bei einer Zusammenveranlagung, auch Ehegatten-Splitting genannt, wird das Gesamteinkommen beider Ehepartner zusammengerechnet, durch zwei geteilt und dieser Betrag je Person versteuert.

Die Besteuerung je Ehepartner und damit auch der zu zahlende Steuersatz bezieht sich somit auf das halbierte Gesamteinkommen. Insbesondere Eheleute, bei denen ein Partner kein oder ein deutlich niedrigeres Einkommen hat als der andere, profitieren davon. Denn die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach einer progressiv ansteigenden Besteuerungskurve – ein hohes Einkommen unterliegt einem deutlich höheren Steuersatz als zwei kleinere Einkommen, was letztendlich für das Ehepaar insgesamt eine Steuerersparnis bringt.

Auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer hat ein Ehepaar Vorteile. Schenkt oder vererbt ein Ehepartner dem anderen Ehepartner ein Vermögen, beträgt der steuerliche Freibetrag 500.000 Euro. Liegt der Wert darüber, muss der begünstigte Ehepartner je nach übertragener Vermögenshöhe eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer von zwischen sieben und 30 Prozent entrichten. Bei unverheirateten Paaren liegt der Freibetrag nur bei 20.000 Euro, die Steuersätze der Erbschaft- oder Schenkungsteuer betragen dagegen zwischen 30 und 50 Prozent.

Vorteile bei der Sozialversicherung …

Doch nicht nur bei der Steuer, auch im Bereich der Sozialversicherung haben Ehepaare Vorteile gegenüber unverheirateten Paaren. So kann ein Ehepartner, sofern seine Einkünfte einen bestimmten Betrag nicht überschreiten, kostenlos in einer bestehenden gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV) des anderen Ehepartners mitversichert werden.

Diese Familienversicherung ist nur möglich, wenn der mitversicherte Ehepartner monatliche Einkünfte, dazu zählen auch Miet- und Zinseinnahmen, von maximal einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße – in 2019 sind das 445 Euro – oder als Minijobber von höchstens 450 Euro hat. Außerdem darf der mitzuversichernde Ehepartner keine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben und er darf auch nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sein.

Stirbt ein Ehepartner, hat sein hinterbliebener Ehepartner Anspruch auf eine gesetzliche Witwen- beziehungsweise Witwerrente, wenn der Verstorbene unter anderem mindestens fünf Jahre gesetzlich rentenversichert war, bereits eine gesetzliche Rente bezogen hat oder bei einem Arbeitsunfall starb. Übrigens: Hat ein Ehepartner Anspruch auf eine Betriebsrente, hat im Todesfall auch der hinterbliebene Ehepartner je nach Vertragsgestaltung Ansprüche auf das angesparte Kapital oder eine Rentenzahlung. Für unverheiratete Paare gilt dies nicht.

…. bis zur Altersvorsorge und Hinterbliebenen-Absicherung

Vorteile für Eheleute gibt es auch bei der staatlich geförderten Altersvorsorge im Rahmen eines Riester-Rentenvertrages. Ist bei einem Ehepaar ein Ehepartner förderberechtigt, kann auch der andere einen eigenen Riester-Rentenvertrag abschließen und die staatlichen Zulagen und Steuervorteile nutzen, sofern er mindestens 60 Euro im Jahr in einen solchen Vertrag einzahlt. Förderberechtigt ist zum Beispiel jeder Arbeitnehmer, Beamte und rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige.

Stirbt der Inhaber eines Riester-Vertrages vor Rentenbeginn, kann das angesparte Kapital mit der darin enthaltenen staatlichen Förderung, sofern in der Police vereinbart, auf den Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Erhält ein Riester-Sparer bereits eine Riester-Rente, und war in der Riester-Police eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird die Rente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit an den bezugsberechtigten Ehegatten abzugsfrei weitergezahlt. Ein bezugsberechtigter unverheirateter Partner müsste die staatliche Förderung anteilig zurückzahlen.

Hinweis: Wurde bei einer bestehenden privaten Lebens- oder Unfallversicherung keine andere Regelung über die Bezugsberechtigung im Todesfall getroffen, also zum Beispiel ein bestimmter Bezugsberechtigter namentlich aufgeführt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das heißt, der Ehepartner und eventuell die Kinder erben die von der Versicherung ausgezahlte Todesfallsumme, außer es gibt im Testament eine andere Regelung. Ist also ein unverheirateter Partner in der Police nicht als Bezugsberechtigter genannt, geht er leer aus, sofern kein anderslautendes Testament vorliegt.

Vergünstigungen für Paare bei privaten Versicherungen

Bei privaten Versicherungen erhalten nicht nur verheiratete, sondern auch unverheiratete Paare Vergünstigungen. Die meisten Versicherer bieten für verschiedenste Versicherungsarten, wie bei einer Auslandsreise-Kranken- oder einer Unfallversicherung, für Paare – egal ob mit oder ohne Trauschein – verbilligte Tarife an.

In einer Privathaftpflicht- und/oder Rechtsschutz-Versicherungspolice, sofern es sich nicht explizit um eine Police für Singles handelt, sind bei verheirateten und unverheirateten Paaren beide Partner sowie deren minderjährige Kinder sogar kostenlos mitversichert. Wichtig: Unverheiratete Paare müssen dazu in der Regel jedoch den Namen ihres Partners dem Versicherer mitteilen, damit dieser als versicherte Person in die entsprechende Police miteingetragen werden kann.

Wer sich entschließt mit seinem Partner zusammenzuziehen oder zu heiraten, sollte die Versicherer der bestehenden Versicherungsverträge über die neue Lebenssituation informieren und sich zudem von einem Versicherungsfachmann beraten lassen. Denn dieser kann analysieren, welche Einsparungen aufgrund der neuen Lebenssituation möglich sind und inwieweit der bisherige Versicherungsschutz bedarfsgerecht anzupassen ist.



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