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Welche Versicherungspolicen bei Sturmschäden zahlen

Ein Sturmschaden ist häufig nicht zu vermeiden. Umso ärgerlicher ist es, wenn man zudem noch auf den Schadenkosten sitzen bleibt. Daher ist es wichtig, dass das Sturmrisiko umfassend abgesichert ist und man sich im Schadenfall auch richtig verhält.

(verpd) Vor Kurzem hat das Sturmtief Friederike massive Schäden in Deutschland angerichtet. Wer den passenden Versicherungsschutz hat, bekommt Sturmschäden am und im Haus oder auch am Auto erstattet.

Ein Sturm kann eine gewaltige und zerstörerische Kraft haben, wie das Sturmtief Friederike jüngst unter Beweis stellte. Daher bietet die Versicherungswirtschaft diverse Lösungen an, damit ein Sturm nicht auch zum finanziellen Problem wird.

Sturmschäden am Gebäude …

So ersetzt zum Beispiel eine Wohngebäude-Versicherung nach einem sturmbedingten Schaden, beispielsweise wenn ein Baum auf das Haus fällt, unter anderem die notwendigen Reparaturkosten an den beschädigten, versicherten Gegenständen.

Versichert sind in einer solchen Police alle Bauteile, die fest mit dem Haus verbunden sind, wie Fassaden, Fenster, Türen, das Dach sowie Anbauten. Optional können oft auch Bauten auf dem Versicherungsgrundstück wie Gartenhäuser, Carports und Garagen mitversichert werden.

… am Hausrat …

Sturmschäden an den Einrichtungs-Gegenständen im Haus, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie Möbel und Elektrogeräte, aber auch Nahrungsmittelvorräte, Teppiche und Kleidung lassen sich über eine Hausratversicherung absichern. Als Sturmschaden gilt zum Beispiel, wenn durch den Sturm ein Dach teilweise abgedeckt oder ein Fenster zum Beispiel durch einen herumwirbelnden Ast eingeschlagen wird und deswegen Regen in die Wohnung eindringt und dabei die Einrichtung beschädigt.

Wichtig für Mieter: Die Hausrat-Police eines Mieters übernimmt in der Regel auch Schäden an Gebrauchsgegenständen, die an der Immobilie angebracht sind, wenn sie vom Mieter bezahlt und benutzt werden, wie Markisen und Satellitenschüsseln.

… oder am Pkw

Wird das Auto durch einen Sturmschaden beschädigt, zum Beispiel, weil ein Baum vom Sturm umgerissen wird und auf das Auto fällt, leistet eine vereinbarte Teilkasko-Versicherung, die automatisch auch in einer Vollkasko-Versicherung enthalten ist, Schadenersatz.

Grundsätzlich gilt: Nur Schäden, die durch einen Wind ab einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Stundenkilometern (Windstärke acht nach der Beaufortskala) verursacht werden, gelten in der Wohngebäude-, Hausrat- und Kfz-Kaskoversicherung als Sturmschäden.

Was im Schadenfall zu beachten ist

Wie bei vielen anderen Versicherungsarten auch, hat der Versicherungskunde (Versicherungsnehmer) bei einem Sturmschaden eine sogenannte Schadenminderungs-Pflicht. Das heißt, er muss alles Zumutbare unternehmen, ohne dass er selbst dabei in Gefahr gerät, damit der Schaden so niedrig wie möglich ist. Wird beispielsweise durch den Sturm ein Fenster beschädigt, hilft oft schon eine notdürftige Reparatur zum Beispiel durch das Anbringen einer Plane, um das weitere Eindringen von Regen oder Schnee zu unterbinden.

Bei einem Sturmschaden ist umgehend der für den Schaden zuständige Versicherer zu informieren, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Der Versicherer hat das Recht, den Schaden begutachten zu lassen. Notreparaturen sind im Rahmen der Schadenminderungs-Pflicht jedoch erlaubt.

Damit der Schaden ersetzt wird

Für eine problemlose und zügige Schadenregulierung empfiehlt es sich, die Sturmschäden vor der Beseitigung mit Bildern und/oder Beweisstücken zu dokumentieren. Besonders bei hochpreisigen Einrichtungs-Gegenständen wie wertvollen Teppichen oder einer teuren Stereoanlage ist es auch hilfreich, wenn die Kaufbelege aufbewahrt und im Schadenfall dem Versicherer vorlegt werden.

Wenn es sich um ein regional sehr begrenztes Sturmereignis handelte – in Deutschland gibt es beispielsweise zwischen 200 bis 400 Tornados im Jahr – kann es notwendig sein, einen Nachweis zu erbringen, dass es sich um einen Sturm handelte. Als Beweis, wenn vom Versicherer verlangt, können lokale Zeitungsartikel, die über Sturmschäden an anderen Gebäuden in der Region berichten, oder auch Aufzeichnungen über das Sturmereignis des Deutschen Wetterdienstes dienen.



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