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Welcher Holzofen nach 2020 noch betrieben werden darf

Viele ältere Kachel- und Kaminöfen müssen zum Ende des Jahres ausgetauscht, nachgerüstet oder alternativ stillgelegt werden, wenn sie bestimmte Grenzwerte nicht einhalten.

(verpd) Laut einer Gesetzesvorgabe dürfen Kamin- und Kachelöfen, die bestimmte Grenzwerte nicht einhalten, je nach Baujahr ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr betrieben werden. Eine Frist bis 31. Dezember 2020 gilt beispielsweise für entsprechende Öfen mit den Baujahren 1985 bis einschließlich 1994.

Hierzulande gibt es nach Angaben des Bundesverbands des Schornsteinfeger-Handwerks über elf Millionen sogenannte Einzelraumfeuerungs-Anlagen. Dazu zählen beispielsweise Kamin-, Kachel- und sonstige Holz-, Pellet- oder Kohleöfen, die vorrangig zur Beheizung des Aufstellraumes oder als Herd verwendet werden. Seit 2010 müssen diese gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes je nach Baujahr bestimmte Staub- und Kohlenmonoxidwerte einhalten.

So dürfen zum Beispiel Kamin- und Kachelöfen, die vor dem 22. März 2010 hergestellt und in Betrieb genommen wurden, nur weiterbetrieben werden, wenn sie die Grenzwerte von 0,15 Gramm Staub und 4,00 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas nicht überschreiten. Für jüngere Öfen gelten noch strengere Grenzwerte. Der Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte kann durch eine sogenannte Prüfstandsmess-Bescheinigung des Ofenherstellers oder eine entsprechende Messung eines Schornsteinfegers erfolgen.

Diese Öfen müssen bis Ende 2020 die Grenzwerte erfüllen

Erfüllt eine Einzelraumfeuerstätte für feste Brennstoffe wie ein Kachel- oder Kaminofen diese Werte nicht, muss der Besitzer diesen je nach Baujahr bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nachrüsten, austauschen oder stilllegen. Konkret müssen solche Öfen, die von 1950 bis Ende 1974 errichtet wurden, seit 2015 die genannten Werte – 0,15 Gramm Staub und 4,00 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas – erfüllen. Für entsprechende Öfen, die ab 1975 bis Ende 1984 hergestellt wurden, galt eine Übergangsfrist bis Ende 2017.

Derzeit haben Besitzer von Kamin- und Kachelöfen sowie sonstige Einzelraumfeuerstätten, die ab 1985 bis Ende 1994 gebaut wurden, noch bis 31. Dezember 2020 Zeit, ihren Ofen entsprechend nachzurüsten, auszutauschen oder stillzulegen, sofern die genannten Grenzwerte nicht erfüllt werden. Für alle entsprechenden Öfen mit Baujahr ab 1995 bis zum 21. März 2010 gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024.

Ausgenommen von dieser Regelung sind offene Kamine, Grundöfen, die vor Ort handwerklich errichtet wurden, Kochherde mit weniger als 15 Kilowatt sowie Einzelraumfeuerungs-Anlagen, die nachweislich vor 1950 hergestellt und am aktuellen Standort eingebaut wurden. Auch wenn eine Wohnung ausschließlich mit Einzelraumfeuerungs-Anlagen mit Wärme versorgt wird, gelten für diese Heizanlagen die genannten Grenzwerte nicht.

Nicht immer ist ein Nachrüsten möglich oder sinnvoll

Das Baujahr kann in der Regel anhand des Typenschildes des Ofens ermittelt werden. Ist dies nicht möglich oder ist kein Typenschild vorhanden, kann die Herstellerbescheinigung weiterhelfen. Hinweise gibt auch eine online abrufbare Datenbank des HKI Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.

„Weist die Feuerstätte zu hohe Staubemissionen auf, kann der Einbau eines Partikelfilters den Ausstoß unter die verlangte Schwelle senken“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Zukunft Altbau ist ein herstellerunabhängiges und neutrales Informationsprogramm zum Thema energetische Sanierungen, das durch das Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert wird.

Hettler betont weiter: „Ist der Ausstoß von Kohlenmonoxid zu hoch, hilft dagegen nur eine Stilllegung des alten Ofens.“ Denn Kohlenmonoxid ist ein giftiges unsichtbares Gas, das durch keinen Filter entfernt werden kann. Laut Experten der Zukunft Altbau kann es insbesondere bei über 25 Jahre alten Kamin- und Kachelöfen sinnvoller sein, den Ofen durch einen neuen zu ersetzen. Zum einen kann die Nachrüstung und Messung genauso viel kosten wie ein neuer Ofen, zum anderen benötigen zugelassene neue Öfen oft weniger Brennstoff bei besseren Emissionswerten.



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