ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Weniger Autounfälle, aber höhere Schäden

Eine vor Kurzem veröffentlichte Statistik belegt, dass es 2019 weniger Autounfälle gab, für die eine Kfz-Haftpflichtversicherung des Pkws, mit dem der jeweilige Unfall verursacht wurde, aufkommen musste, allerdings ist die Höhe dieser Unfallschäden auf einen neuen Rekordwert gestiegen.

(verpd) Zwar hat sich die Anzahl der Autounfälle, für die die Kfz-Haftpflichtversicherer der hierzulande zugelassenen Pkws Entschädigungen zahlen mussten, in 2019 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozent reduziert. Dennoch ist die Schadenhöhe dieser Kfz-Haftpflichtschäden um fast ein Prozent auf über zehn Milliarden Euro angestiegen. Dies geht aus einer aktuellen Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft hervor.

Für jedes Auto, das auf öffentlichen Straßen genutzt wird, muss laut Gesetz eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen. Diese prüft nicht nur nach einem Unfall, der mit dem versicherten Kfz verursacht wurde, inwieweit die Schadenforderungen, die andere an den Fahrer oder den Kfz-Halter stellt, gerechtfertigt sind. Sie übernimmt auch gerechtfertigte Forderungen bis zu den in der Kfz-Police vereinbarten Deckungssummen (Versicherungssummen).

Laut der neuesten Jahresgemeinschafts-Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mussten die Kfz-Haftpflichtversicherer in 2019 für insgesamt 2,72 Millionen dieser Autounfälle aufkommen. Die Gesamtschadenhöhe betrug über zehn Milliarden Euro – ein neuer Rekordwert. Dabei sind hier die Leistungen für die Schadenregulierung wie beispielsweise für eventuell notwendige Anwalts- oder Sachverständigen-Honorare noch gar nicht miteingerechnet.

Gesunkene Schadenanzahl, gestiegene Schadenhöhe

Damit ist die Anzahl der Pkw-Haftpflichtunfälle in 2019 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozent zurückgegangen. Und das, obwohl die Anzahl der hierzulande mindestens ein Jahr versicherten Pkws im Vergleich zu 2018 in 2019 um 1,1 Prozent auf knapp 45,1 Millionen Autos gestiegen ist. Die Schadenhäufigkeit ist in 2019 gegenüber 2018 um 3,2 Prozent zurückgegangen und lag bei rund 60 Kfz-Haftpflichtschäden pro 1.000 zugelassene Autos, die mindestens ein Jahr versichert waren. 2018 waren es nämlich noch knapp 62 Kfz-Haftpflichtschäden je 1.000 Pkws.

Während es bei der Schadenanzahl und der Schadenhäufigkeit in 2019 im Vergleich zum Vorjahr eine Reduzierung gab, haben sich dagegen der gesamte Schadenaufwand um 0,9 Prozent sowie auch die durchschnittliche Schadenhöhe pro Pkw-Haftpflichtschäden um 2,4 Prozent erhöht. Pro Kfz-Haftpflichtschaden, der mit einem Pkw verursacht wurde, hatten die Kfz-Versicherer in 2019 im Durchschnitt 3.680 Euro zu zahlen, 2018 waren es noch 3.593 Euro.

Zu berücksichtigen ist hierbei, dass es neben zahlreichen Bagatellschäden mit einer Schadenhöhe von zum Teil weniger als 1.000 Euro auch diverse Kfz-Unfälle mit teils fünf-, sechs- oder sogar siebenstelligen Schadensummen gibt. Mit besonders hohen Schäden ist zu rechnen, wenn bei einem Autounfall teure oder auch mehrere Fahrzeuge beschädigt werden oder wenn Unfallbeteiligte, die nicht am Unfall schuld sind, verletzt oder gar getötet werden.

Deswegen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht

Die Statistik verdeutlicht, warum für alle Autos, die auf öffentlichen Straßen unterwegs sind, eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Wäre dies nicht der Fall, müsste jeder Pkw-Fahrer, der an einem Verkehrsunfall schuld ist, für Schäden, die er dabei bei anderen angerichtet hat, selbst aufkommen. Da bei manchen Unfällen das Vermögen und Einkommen des Unfallverursachers dafür nicht oder nicht vollständig ausreichen würde, bekäme der Geschädigte ohne eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung keinen vollen Schadenersatz.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, bei der Kfz-Haftpflichtversicherung deutlich höhere Deckungssummen als die gesetzlich vorgegebenen Mindestversicherungs-Summen zu vereinbaren. Denn reichen die in der Kfz-Haftpflichtpolice vereinbarten Deckungssummen nicht aus, um die beim Unfall verursachte Schadenhöhe zu begleichen, muss der Kfz-Fahrer oder -Halter den Differenzbetrag selbst bezahlen. Gesetzlich vorgeschrieben sind Deckungssummen je Schadenfall von aktuell 7,5 Millionen Euro für Personen-, 1,22 Millionen Euro für Sach- und 50.000 Euro für Vermögensschäden.

Für die Kfz-Haftpflichtversicherung empfehlenswert sind jedoch pauschale Deckungssummen von mindestens 50 oder 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadenfall, sowie wenigstens acht oder 15 Millionen je geschädigte Person. Übrigens: Für eine Beschädigung des eigenen Pkws, den ein Unfallverursacher selbst erleidet, muss er selbst aufkommen. Außer für das Auto besteht eine Vollkasko-Versicherung, denn diese übernimmt Unfallschäden am eigenen Kfz abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen