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Weniger Krankmeldungen

Im ersten Halbjahr dieses Jahres waren im Vergleich zu den ersten sechs Monaten 2018 etwas weniger gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte krankgeschrieben. Drei Leiden sind für mehr als die Hälfte der Krankentage verantwortlich.

(verpd) In den ersten sechs Monaten 2019 meldeten sich etwas weniger Arbeitnehmer krank als im Vergleichszeitraum 2018. Allerdings reichte immer noch mehr als ein Drittel der gesetzlich krankenversicherten Erwerbstätigen im ersten Halbjahr mindestens eine Krankmeldung ein. Den größten Anteil am Krankenstand hatten in diesem Jahr bisher Muskel-Skelett-Erkrankungen. Doch es gab noch weitere Leiden, die häufiger zu Krankschreibungen führen als andere.

Die Krankenkasse DAK-Gesundheit, ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) , lässt vom Forschungsinstitut Iges Institut GmbH regelmäßig auswerten, in welchem Umfang und weswegen gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte krankgemeldet sind. Die aktuelle Analyse, für die die Daten von 2,2 Millionen Erwerbstätigen, die bei der DAK-Gesundheit GKV-versichert sind, ausgewertet wurden, zeigt, dass der Krankenstand im ersten Halbjahr 2019 bei 4,2 Prozent lag und damit 0,1 Prozentpunkte unter dem des Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Weitere Ergebnisse: 34,5 Prozent der Berufstätigen waren in den ersten sechs Monaten 2019 krankgeschrieben. Im ersten Halbjahr 2018 waren es noch etwas mehr, nämlich 37,4 Prozent. Je 100 GKV-versicherte Arbeitnehmer fielen von Januar bis Ende Juli 2019 760,0 Krankentage an, im ersten Halbjahr 2018 waren es noch 775 Arbeitsunfähigkeitstage.

Krankheiten mit dem größten Anteil am Krankenstand

Pro Krankschreibung betrug die durchschnittliche Erkrankungsdauer im ersten Halbjahr 2019 12,8 Tage und war damit um 0,6 Tage länger als im gleichen Zeitraum des Jahres 2018. Insgesamt mehr als die Hälfte der Arbeitsausfälle wegen Krankentagen wurde durch folgende drei Krankheiten verursacht: Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (20,5 Prozent), Krankheiten des Atmungssystems (16,4 Prozent) und psychische Erkrankungen (15,7 Prozent).

Weitere Leiden, die besonders häufig zu einer Arbeitsunfähigkeit führten, waren Verletzungen oder Vergiftungen (12,2 Prozent), Erkrankungen des Verdauungssystems (4,7 Prozent) sowie infektiöse und parasitäre Krankheiten, aber auch unerklärliche Symptome und Laborbefunde (je 4,6 Prozent). Weitere Krankheiten mit einem hohen Anteil am Krankenstand sind Krankheiten des Nervensystems, des Auges und des Ohres (4,5 Prozent), Krankheiten des Kreislaufsystems sowie Krebserkrankungen beziehungsweise Neubildungen (je 4,0 Prozent).

Die höchste durchschnittliche Erkrankungsdauer entfällt mit 34,4 Krankentagen je Krankschreibung auf psychische Erkrankungen und mit 33,0 Krankentagen auf Neubildungen wie Krebs. An dritter Stelle liegen hier Krankschreibungen infolge Verletzungen oder Vergiftungen mit im Schnitt 24,6 Krankentagen.

Einkommensschutz bei langwierigen Erkrankungen

Gesetzlich Krankenversicherte müssen bei längeren Krankheitszeiten, konkret nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, mit Einkommensausfällen rechnen. Denn das als Lohnersatzleistung von der Krankenkasse gezahlte gesetzliche Krankengeld ist geringer als das bisherige Nettogehalt. Insbesondere, wer ein hohes Gehalt hat, muss hier mit erheblichen Einkommenseinbußen rechnen.

Arbeitnehmer haben nämlich bei einer Arbeitsunfähigkeit, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, maximal 78 Wochen Anspruch auf 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Die gesetzliche Krankenversicherung berücksichtigt für die Höhe des Krankengeldes zudem maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze der GKV – in 2019 sind das monatlich 4.537,50 Euro. Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird bei der Berechnung des Krankengeldes nicht mitberücksichtigt.

Das heißt, wer mehr als 4.537,50 Euro im Monat verdient, bekommt maximal 90 Prozent seines Nettoeinkommens, höchstens jedoch 3.045 Euro und damit 70 Prozent der Beitragsbemessungs-Grenze der GKV – das sind 105,88 Euro pro Krankheitstag – ausbezahlt. Eine Absicherung der möglichen Einkommenslücke für Arbeitnehmer, aber auch für Selbstständige, ist jedoch über eine private Krankentagegeld-Versicherung möglich.



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