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Weniger Rente wegen Arbeitslosigkeit

Zwar gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung diverse Regelungen, die die Folgen einer Arbeitslosigkeit für den späteren Rentenanspruch mildern sollen. Dennoch müssen Betroffene mit einer Minderung der späteren Rentenhöhe rechnen. Was für Folgen detailliert eine Arbeitslosigkeit für den Einzelnen hinsichtlich der gesetzlichen Rentenabsicherung hat, erklärt eine vor Kurzem herausgegebene Broschüre des Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV).
Prinzipiell bleibt ein Arbeitnehmer, auch wenn er arbeitslos wird, weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für alle, die im Laufe des Jahres vor Eintritt der Arbeitslosigkeit und dem Bezug von Arbeitslosengeld auch nur kurze Zeit rentenversicherungs-pflichtig waren, zahlt die Agentur für Arbeit nämlich automatisch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein. Zwar erhöhen diese Beiträge auch die künftige Rente, jedoch nicht in dem Umfang, wie es bei einer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ausgeübten versicherten Beschäftigung der Fall gewesen wäre.

Wie sich die Arbeitslosigkeit auf die Rentenhöhe auswirkt
Die Agentur für Arbeit übernimmt nämlich nur 80 Prozent der Rentenversicherungs-Beiträge, die der Einzelne in die gesetzliche Rentenversicherung vor seiner Arbeitslosigkeit einzahlte, und damit 20 Prozent weniger. Dadurch werden Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, rentenrechtlich so gestellt, als wenn sie mit 80 Prozent ihres bisherigen monatlichen Bruttoarbeits-Verdienstes weiterarbeiten würden.

Beispiel: Wer bisher ein Bruttojahresgehalt von knapp 34.857 Euro – das entspricht dem Durchschnittsverdienst aller gesetzlich Rentenversicherten in 2014 – bezogen hatte, zahlt in 2014 zusammen mit dem Arbeitgeber 549 Euro an monatlichen Rentenversicherungs-Beiträgen. Im Falle einer Arbeitslosigkeit würde die Agentur für Arbeit nur noch 439,20 Euro an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.

Damit würde sich bei einer einjährigen Arbeitslosigkeit die künftige Rentenhöhe im Vergleich zu einem Beschäftigten, der weiterhin das genannte Bruttogehalt verdient, um 5,63 Euro pro Monat in den alten und 5,15 Euro in den neuen Bundesländern mindern.

Arbeitslosengeld-II-Emfpänger sind nicht gesetzlich rentenversichert
Anders als beim normalen Arbeitslosengeld sind Bezieher von Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, seit dem 1. Januar 2011 nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Ihnen werden daher auch keine Rentenversicherungs-Beiträge mehr gutgeschrieben.

Unter Umständen wird diese Zeit jedoch als Anrechnungszeit ohne Bewertung gezählt, was zumindest die künftige Rentenhöhe indirekt beeinflussen kann.

Detaillierte Informationen zum Thema Arbeitslosigkeit und gesetzliche Rentenversicherung gibt es in der aktualisierten Broschüre „Arbeitslos – Was Sie beachten sollten“, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund als Printversion bestellt oder online heruntergeladen werden kann. Detaillierte Auskünfte können bei den Beratungsstellen oder beim kostenfreien Servicetelefon 0800 100048070 der Deutschen Rentenversicherung eingeholt werden.

Hilfe bei der Frage nach dem passenden Alterseinkommen
Prinzipiell müssen jedoch nicht nur diejenigen, die während ihres Erwerbslebens mindestens einmal arbeitslos waren, mit einer geringeren Rentenhöhe rechnen, als sie im Alter benötigen. Denn auch Arbeitnehmer, die nie arbeitslos waren, werden im Vergleich zu ihrem letzten Nettoverdienst erheblich weniger Altersrente bekommen. Bereits das heutige Rentenniveau – also die Brutto-Altersrente im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttogehalt eines gesetzlich Rentenversicherten – liegt bei nur 48,7 Prozent.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) rechnet im aktuellen Rentenbericht allerdings damit, dass das Rentenniveau bis 2027 auf 45,4 Prozent weitersinken wird. Neben der gesetzlichen Absicherung ist daher oftmals eine zusätzliche Altersvorsorge notwendig, um den bisherigen Lebensstandard auch im Rentenalter halten zu können.

Bei der Frage, ob und in welchem Umfang dies nötig sein wird, kann ein Versicherungsfachmann weiterhelfen. Unter anderem kann er unter Zuhilfenahme passender Computerprogramme die mögliche Einkommenslücke zwischen Altersrente und dem notwendigem Einkommen, um den Lebensstandard halten zu können, ermitteln. Dazu berechnet der Fachmann nicht nur die voraussichtliche gesetzliche Rentenhöhe, sondern berücksichtigt auch mögliche Einkommen aus sonstigen Einkünften wie Vermietungen und Kapitalanlagen. 

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