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Weniger Sozialabgaben, höhere Rente

Arbeitnehmer können mithilfe einer betrieblichen Altersvorsorge seit Anfang des Jahres noch mehr an Steuern und Sozialabgaben sparen als bisher. Doch noch immer verzichten viele auf diese Vorteile.

(verpd) Die betriebliche Altersvorsorge ist eine der drei Säulen, die eine finanzielle Absicherung im Rentenalter ermöglicht. Doch nur rund jeder zweite Arbeitnehmer verfügt über diese Art der Altersabsicherung. Auf den ersten Blick sind die Regelungen zwar kompliziert, wer diese Altersvorsorgeform jedoch nicht in Anspruch nimmt, verschenkt bares Geld.

Das Rentenniveau für jemanden, der 45 Jahre lang ein Gehalt in Höhe des Durchschnittsjahres-Einkommen aller gesetzlich Rentenversicherten hatte und entsprechende Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlte, liegt bei 48 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Um seinen Lebensstandard im Rentenalter zu halten, reicht das in der Regel nicht. Daher ist eine frühzeitige private wie auch betriebliche Altersversorgung (bAV) wichtig, wie auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verdeutlicht.

Im BMAS-Webauftritt ist zu lesen: „Das Durchschnittsalter unserer Bevölkerung steigt stetig. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung kommen immer weniger Beitragszahler auf immer mehr Rentenempfänger. Um die jüngere Generation nicht zu überfordern, ist es deshalb unausweichlich, dass in Zukunft die Renten weniger stark steigen als bisher. Damit ist zusätzliche Altersvorsorge notwendig, um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können.“ Bereits seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer hierzulande das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV).

Viele verzichten auf geschenktes Geld vom Staat

Laut BMAS verzichten aber immer noch über 44 Prozent der sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten wie rentenversicherungs-pflichtige Arbeitnehmer auf diese vom Staat geförderte Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Welche Form der bAV dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht, entscheidet der Arbeitgeber. Insgesamt gibt es folgende vier Formen: die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds, die Direkt- oder Pensionszusage oder die Unterstützungskasse. Bietet der Arbeitgeber keine bAV an, steht dem Arbeitnehmer eine Direktversicherung zu.

Rentenversicherungs-pflichtige Arbeitnehmer haben das Recht, einen bestimmten Teil ihres Gehaltes oder einer Sonderzahlung wie Urlaubsgeld steuer- und sozialversicherungsfrei über den Arbeitgeber in die bAV-Lösung einzuzahlen. Im Detail: Im Rahmen dieser sogenannte Entgeltumwandlung kann jeder Arbeitnehmer pro Kalenderjahr vier Prozent der geltenden Beitragsbemessungs-Grenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBMG) – die BBMG liegt in 2019 bei 80.400 Euro – in die bAV steuer- und sozialversicherungsfrei einzahlen.

Alleine für 2019 sind das vier Prozent von 80.400 Euro und damit 3.216 Euro, für die keine Lohnsteuer- und Sozialversicherungs-Abzüge fällig sind. Bei einer bAV in Form einer Direktversicherung, Pensionskasse oder eines Pensionsfonds kann der Arbeitnehmer nochmals bis zu vier Prozent der geltenden BBMG steuerfrei einzahlen. Dadurch bleiben für den Arbeitnehmer in 2019 insgesamt bis zu 6.432 Euro (maximal acht Prozent der BBMG) der eingezahlten bAV-Beiträge steuerfrei und zudem 3.216 Euro (maximal vier Prozent der BBMG) sozialabgabenfrei.

15 Prozent Arbeitgeberzuschuss

Seit Anfang dieses Jahres muss zudem jeder Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für einen ab 2019 neu abgeschlossenen bAV-Vertrag mit Entgeltumwandlung einen Arbeitgeberzuschuss zahlen. Konkret beträgt die Zuschusshöhe 15 Prozent des in die bAV eingezahlten Betrages, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungs-Beiträge einspart und im eventuell bestehenden Tarifvertrag kein höherer Zuschuss festgelegt ist.

Ab 2022 gilt dieser verpflichtende Arbeitgeberzuschuss nicht nur für alle neuen, sondern auch für alle bis dahin bereits bestehenden bAV-Verträge mit vereinbarter Entgeltumwandlung. Über die genauen Regelungen und Vorteile einer bAV informiert die aktualisierte, 36-seitige downloadbare Broschüre „Betriebliche Altersvorsorge“ der Deutschen Rentenversicherung.

Ein Arbeitnehmer kann sich aber auch von einem Versicherungsvermittler beraten lassen, wie er die vollen Fördermöglichkeiten, die der Staat bei der betrieblichen, aber auch bei einer privaten Altersvorsorge – zum Beispiel in Form einer Riester-Rente – bietet, ausschöpfen kann.



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