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Weniger Steuerlast dank Rürup-Rente

Selbstständige, Freiberufler, aber auch andere Berufsgruppen können mit einem staatlich geförderten Rürup-Rentenvertrag für ihr Alter finanziell vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen. Zum Jahresanfang wurde der Beitrag, den man dafür von der Steuer absetzen kann, erneut angehoben.

(verpd) Mit einem Basis-Rentenvertrag, auch Rürup-Rente genannt, erhalten auch Freiberufler, Selbstständige und andere einkommensteuer-pflichtig Beschäftigte eine staatliche Förderung für ihre Altersvorsorge. Konkret ist die Prämie, die man in einen entsprechenden Rentenvertrag einzahlt, zu einem hohen prozentualen Anteil als Altersvorsorge-Aufwendung steuerlich absetzbar und reduziert so die Steuerlast. Der steuerlich absetzbare Prämienanteil wurde zum Jahreswechsel wieder um zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr angehoben.

Es gibt zwei private Altersvorsorgeformen, die staatlich gefördert werden, nämlich eine Riester-Rente und eine Rürup-Rente (auch Basisrente genannt). Die Riester-Rente ist unter anderem für gesetzlich rentenversicherungs-pflichtige Beschäftigte wie Arbeitnehmer gedacht und fördert den Riester-Sparer mit Zulagen und Steuererleichterungen. Bei der Rürup-Rente sind zudem auch Freiberufler, Selbstständige und andere Personengruppen förderberechtigt – und zwar unabhängig davon, ob sie gesetzlich rentenversichert sind beziehungsweise irgendwann waren oder nicht.

Wichtig für eine Förderberechtigung bei der Rürup-Rente ist nur, dass man einkommensteuer-pflichtig ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat. Gefördert wird die Rürup-Rente dadurch, dass der Rürup-Sparer einen Teil seiner eingezahlten Prämien bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer steuerlich absetzen und somit sein zu versteuerndes Einkommen reduzieren kann.

Kernelemente eines Rürup-Rentenvertrages

Der Rürup-Rentenvertrag muss bestimmte Vorgaben erfüllen, um förderfähig zu sein. Förderfähig ist unter anderem eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung nur, wenn schriftlich vereinbart ist, dass der Rürup-Sparer nach Erreichen einer im Vertrag festgelegten Altersgrenze eine lebenslange monatliche Rente erhält.

Der frühestmögliche Rentenauszahlungsbeginn für Rürup-Rentenverträge, die ab 2012 abgeschlossen wurden, ist das Erreichen des 62. Lebensjahres.

Während der Ansparphase kann der Rürup-Sparer je nach Vertragsvereinbarung selbst bestimmen, wann und wie viel er in den Rürup-Vertrag einzahlen will. Auch eine Einmalzahlung mit einer sofort beginnenden Rente ist möglich – zu beachten ist auch hier der frühestmögliche Rentenauszahlungsbeginn, nämlich ab dem 62. Lebensjahr.

Steuerlich absetzbar sind in 2021 bis zu 23.724 Euro

Der Rürup-Sparer kann einen Teil der Prämie, die er in den Rürup-Vertrag je Kalenderjahr einzahlt, als Vorsorgeaufwendung bei der Einkommensteuer geltend machen. Laut gesetzlichen Vorgaben erhöht sich der prozentuale Anteil der steuerabzugsfähigen Prämien seit 2005 – 2005 waren es 60 Prozent – jährlich um zwei Prozent, bis im Jahr 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind.

Der maximal steuerlich absetzbare Betrag je Kalenderjahr errechnet sich aus dem Prämienanteil und aus der Prämienhöhe, maximal jedoch aus dem Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gemäß Paragraf 10 Absatz 3 EStG (Einkommensteuergesetz). Seit dem 1. Januar 2021 haben sich sowohl der steuerlich abzugsfähige Prämienanteil als auch der Höchstbetrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) und damit der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für die Rürup-Rente geändert.

Letztes Jahr waren noch 90 Prozent der eingezahlten Prämie förderfähig, in 2021 sind es nun 92 Prozent. Zudem betrug der Höchstbetrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) letztes Jahr noch 25.046 Euro, seit 1. Januar 2021 sind es nun 25.787 Euro. Während 2020 ein Rürup-Sparer maximal 22.541 Euro (90 Prozent von 25.046 Euro) von der Steuer absetzen konnte, sind es in 2021 jetzt 23.724 Euro (92 Prozent von 25.787 Euro). Bei zusammen veranlagten Ehegatten ist der maximale Sonderausgabenabzug insgesamt doppelt so hoch, also 47.448 Euro.

Nicht nur für Selbstständige interessant

Übrigens nicht nur Selbstständige und Freiberufler, sondern auch Arbeitnehmer und Beamte können nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) unter Umständen von den Steuervorteilen eines Rürup-Rentenvertrages profitieren.

Details dazu sowie grundlegende Informationen zur Basis- beziehungsweise Rürup-Rente erfährt man im Webportal und der Broschüre „Die Basisrente“ des GDV, aber auch in einem Beratungsgespräch mit dem Versicherungsvermittler.

Neben der Steuerersparnis während des Erwerbslebens und der Vorsorge für das Alter ermöglicht ein solcher Basis-Rentenvertrag je nach Vertragsgestaltung auch eine zusätzliche Hinterbliebenen- und/oder Berufsunfähigkeits-Absicherung. Ein Versicherungsexperte kann im Rahmen einer Beratung analysieren, welche individuellen Vorteile durch einen Basis-Rentenvertrag möglich sind.



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