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Wenn arbeiten nicht mehr möglich ist

Nach aktuellen Angaben der Deutschen Rentenversicherung erhielten Ende 2011 knapp 1,63 Millionen Menschen eine gesetzliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die durchschnittliche Rentenhöhe betrug nicht einmal 700 Euro im Monat, nur die wenigsten werden damit ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Zudem steht nicht jedem eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu. Eine private Absicherung kann ein finanzielles Desaster im Fall einer Erwerbsunfähigkeit verhindern.
Um überhaupt Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu haben, muss der gesetzliche Versicherte bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Der Betroffene muss mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein (Wartezeit). Außerdem muss er in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens drei Jahre lang Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung, bei der er gesetzlich rentenversichert war, aufweisen können. Wer mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält nichts Zudem erhält eine gesetzliche volle Erwerbsminderungsrente ausschließlich ein gesetzlich Rentenversicherter, der aufgrund seines Leidens nur noch weniger als drei Stunden am Tag erwerbstätig sein kann. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung – und damit die Hälfte des Satzes der vollen Erwerbsminderungsrente – bekommt der, der mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Es spielt dabei keine Rolle, welchen Beruf man erlernt oder bisher ausgeübt hat. Keine Rente mehr bei Berufsunfähigkeit Eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente, die bezahlt wird, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinem erlernten oder ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann, gibt es seit 2001 nur noch für Ältere. Gesetzlich Rentenversicherte, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, haben darauf keinen Anspruch mehr. Sie können auch auf irgendeine andere Tätigkeit als ihren bisherigen Beruf verwiesen werden. Knapp 700 Euro im Monat bei voller Erwerbsminderung Laut einer aktuellen Statistik der Deutschen Rentenversicherung erhielten mehr als 1.514.000 Personen in 2011 eine Rente wegen voller und über 102.000 Menschen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Durchschnittlich betrug die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung monatlich 470 Euro und bei voller Erwerbsminderung 709 Euro. Allerdings ist die Rentenhöhe unter anderem von den bisher eingezahlten Beiträgen abhängig und kann daher auch erheblich darunter liegen. Alleine 2011 wurde über 180.000 Personen, die aus gesundheitlichen Gründen ihre berufliche Tätigkeit aufgeben mussten, eine entsprechende Erwerbsminderungsrente zugebilligt. Die durchschnittliche Rente für diese Personen betrug nur 596 Euro und damit sogar 100 Euro weniger als die bisherigen Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Absicherungslücke schließen Die Zahlen zeigen, dass, auch wenn ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht, die meisten Betroffenen mit empfindlichen Einbußen im Vergleich zum bisherigen Gehalt rechnen müssen. Zudem hat nicht jeder, der aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit keiner Arbeit mehr nachgehen oder seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, automatisch einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Eine Absicherung durch eine private Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung kann diese Lücke schließen. Es ist empfehlenswert, sich durch einen Versicherungsexperten umfassend beraten zu lassen, wie hoch die gesetzliche Absicherung im individuellen Fall tatsächlich ist und welche Absicherungslösungen für die persönliche Situation am sinnvollsten sind.

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