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Wenn der Chef indisponiert ist

Insbesondere bei vielen kleinen Firmen und Freiberuflern hängt der Umsatz in erster Linie von der Arbeitskraft des Firmeninhabers ab. Fällt der Chef aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles für längere Zeit aus, hat das nicht selten gravierende finanzielle Folgen.

Für zahlreiche umsatzrelevante Tätigkeiten einer Firma wie die Kundenbetreuung oder auch die Neukundengewinnung ist in vielen Unternehmen hauptsächlich oder sogar alleine der Firmeninhaber zuständig.

Fällt die Arbeitskraft des Chefs aus, kommt es in vielen Betrieben zu Umsatzverlusten, während die Betriebskosten beispielsweise für Personal, Miete, Leasing und Betriebsversicherungen weiterlaufen. Es gibt jedoch passende Absicherungslösungen, um in solchen Fällen finanzielle Schwierigkeiten zu verhindern.

Ersatz von Personalkosten bis zum entgangenen Gewinn

Vielen Unternehmern ist bekannt, dass eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung Umsatzausfälle absichert, die durch Sachschäden beispielsweise infolge von Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch entstehen können. Nicht versichert ist hier jedoch, wenn der Betrieb durch Unfall, Krankheit oder behördlich verhängte Quarantäne ruhen muss.

Doch auch diese Risiken können Selbstständige oder Freiberufler mit einer speziellen Betriebsunterbrechungs-Versicherung absichern. Diese wird je nach Versicherer beispielsweise unter den Bezeichnungen Praxis- oder Kanzlei-Ausfallversicherung, Existenz-Betriebsunterbrechungs-Versicherung, Betriebskosten-Versicherung oder Ertragsausfall-Versicherung angeboten.

Kombinierter Schutz

Eine derartige Police bietet Versicherungsschutz für betriebliche Fixkosten wie Personalkosten und Sozialabgaben, Versicherungen, Finanzierungskosten, Büromiete, Abschreibungen auf Sachanlagen oder Leasingraten. Oftmals kann teils optional auch der entgangene Betriebsgewinn in den Schutz mit eingeschlossen werden. Dabei sind die Höchst-Versicherungssummen in der Regel auf die Fixkosten oder den angenommenen Umsatz begrenzt.

Zwar können Selbstständige in ihrer Krankenversicherung ein Krankentagegeld mitversichern, doch die Tagegeldversicherung ersetzt in der Regel maximal den nachgewiesenen Einkommensverlust. Die weiterlaufenden Betriebskosten sind dann nicht abgesichert. Versicherungsexperten raten daher zu einer Kombination aus Krankentagegeld- und einer speziellen Betriebsunterbrechungs-Versicherung, damit für die Zeit, in der der Chef indisponiert ist, mögliche Einkommensverluste aber auch weiterlaufende Betriebskosten abgesichert sind.



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