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Wenn der Hund mit in den Urlaub fährt

Damit eine Auslandsreise mit dem geliebten Haustier nicht zu vermeidbaren Schwierigkeiten führt und zum Beispiel bereits bei der Einreise in das Urlaubsland endet, ist eine gute und auch frühzeitige Vorbereitung wichtig.

(verpd) Vieles, was für eine problemlose Reise notwendig ist, wenn man einen Hund dabeihat, wie zum Beispiel bestimmte vorgeschriebene Papiere, notwendige Impfungen und auch ein tiergerechtes Reisedomizil, lässt sich häufig nicht in letzter Minute regeln. Daher sollte man sich je nach Reiseland mindestens zwei oder mehr Monate vor der Reise um die entsprechenden Formalitäten und Impfungen kümmern.

In fast jedem Land gibt es bestimmte Regelungen, wie vorgeschriebene Impfungen, ein notwendiges amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und/oder bestimmte Behandlungen, die man bei der Einreise mit einem Hund zu beachten hat. Werden die Einreisebedingungen eines Landes nicht erfüllt, muss der Reisende und sein Hund mit einer Zurückweisung an der Grenze rechnen.

Zudem gibt es Staaten, die grundsätzlich eine lange Quarantäne für jeden Hund vorschreiben, der mit einreisen soll, oder die die Einreise bestimmter Hunderassen, insbesondere Kampfhunde, komplett untersagen. So ist beispielsweise die Mitnahme als gefährlich geltender Hunderassen unter anderem nach Dänemark, Großbritannien, Frankreich oder Kroatien verboten.

Verreisen innerhalb der Europäischen Union

Wer innerhalb der Länder der Europäischen Union mit seinem Hund reisen möchte, muss einen sogenannten EU-Heimtierausweis, welcher beispielsweise von Tierärzten ausgestellt wird, mitführen. Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gilt diesbezüglich: „Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend.“

Zudem muss der Heimtierausweis, den Nachweis erhalten, dass der Hund über einen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Daher ist es wichtig zu prüfen, ob die letzte Tollwutimpfung noch ausreicht oder ob eine Auffrischung notwendig ist. Wird das Tier erstmalig gegen Tollwut geimpft oder ist die letzte Impfung länger her als die vom Impfstoffhersteller angegebene Impfschutzdauer, zum Beispiel länger als zwölf Monate, muss die erste oder erneute Auffrischimpfung spätestens 21 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein. Erst danach ist nämlich ein verlässlicher Schutz vor Tollwut gegeben.

In einigen EU-Mitgliedstaaten gelten strengere Einreisekriterien als in den anderen EU-Ländern, unter anderem für vorgeschriebene Impfungen, ein notwendiges amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und/oder Behandlungen zum Beispiel gegen Bandwürmer. Beispielsweise müssen in Irland, Malta, Finnland und Großbritannien für mitreisende Hunde ein Nachweis über bestimmte antiparasitäre Behandlungen, insbesondere im Hinblick auf Bandwürmer (Echinokokkenbehandlung) vorliegen.

Was es bei der Hundehaltung im Ausland zu beachten gibt

Doch nicht nur die Einreiseregelungen des jeweiligen Reiselandes sind zu beachten, sondern auch eventuell vorhandene Vorschriften zur Haltung von Hunden. Je nach Land und teilweise auch je nach Region oder Gemeinde oder sogar je nach Aufenthaltsort, aber auch abhängig von der Hunderasse oder -größe, können unterschiedlichste Regelungen gelten.

So ist in manchen Ländern, Regionen oder Kommunen, aber auch in öffentlichen Verkehrsmitteln oder an Stränden und öffentlichen Plätzen eine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht möglich. Entsprechende Regelungen gibt es zum Beispiel in Italien, Portugal, Polen, Spanien, Ungarn und Österreich. Eine generelle Leinenpflicht gibt es beispielsweise in Belgien.

Jeder, der sein Hund auf Reisen mitnehmen möchte, sollte bei der Auswahl des Reiseziels auch auf die Gesundheit des Tieres achten. So bekommt ein gemäßigtes Klima einem Hund in der Regel besser als extreme Hitze und hohe Luftfeuchtigkeit. Zudem übertragen in manchen Urlaubsregionen unter anderem Insekten verschiedene Infektionskrankheiten, die für den Hund tödlich sein können. Dies gilt vor allem bei Reisen außerhalb der EU.

Bei Reisen außerhalb der EU

Bei Reisen in ein Nicht-EU-Land sind zudem die Einreisebestimmungen je nach Reiseland unterschiedlich darüber, welche Impfungen notwendig sind und welche Papiere und Nachweise rund um den Hund mitgeführt werden müssen.

Einige Staaten erlauben zum Beispiel die Einreise eines Hundes nur, wenn das Tier ausreichend gegen Tollwut und eventuell auch gegen andere Krankheiten wie Staupe geimpft ist und dies auch nachgewiesen werden kann. Anderenfalls kann sogar eine bis zu sechs Monate lange Quarantäne vorgeschrieben werden. Doch selbst wenn alle Vorschriften erfüllt sind, gibt es in manchen Ländern wie Australien, Neuseeland, Taiwan, Island, Hawaii und Japan eine vorgeschriebene Quarantäne von einigen Tagen bis hin zu einem Monat.

Weiterführende Informationen zum Thema Reisen mit Haustieren gibt es online beim BMEL sowie in der Regel auch bei Tierärzten und/oder beim zuständigen Veterinäramt. Informationen über die jeweiligen Einreisebestimmungen und Haltungsvorschriften erhält man in der Regel bei der jeweiligen Botschaft/Vertretung des Reiselandes. Wichtig ist zudem, dass man auch die Einreisevorschriften der Länder beachtet, durch die man reisen muss, um sein Urlaubsziel zu erreichen.

Finanzielle Absicherung für den Hundebesitzer

Grundsätzlich ist für alle Hundehalter eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung wichtig. Eine solche Police übernimmt zum einen Schäden, die der Hund bei anderen anrichtet – dafür muss der Hundehalter im Übrigen immer haften, und zwar unabhängig, ob ihn selbst ein Verschulden an dem Schaden trifft oder nicht. Gerade wenn der Hund einen anderen beißt oder einen Unfall verursacht, weil er zum Beispiel plötzlich über die Straße läuft, können die Schäden extrem teuer werden.

Zum anderen wehrt eine solche Police aber auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab. Wer mit dem Hund verreist, sollte unbedingt auf den Geltungsbereich achten, also dass die Tierhalter-Haftpflichtversicherung je nach Vereinbarung auch im Ausland beziehungsweise in den bereisten Ländern Versicherungsschutz bietet.

Eine Tierkrankenversicherung wiederum bietet Kostenschutz, wenn der Hund krank wird oder verunfallt und deswegen medizinische Hilfe beim Tierarzt oder in der Tierklinik benötigt. Je nach Vertragsvereinbarung übernimmt eine solche Police beispielsweise anfallende Operations- und Heilbehandlungskosten bis zur festgelegten Höhe. Auch bei dieser Versicherungsart sollten Tierhalter, die mit dem Hund verreisen, darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch auf der gesamten Urlaubsreise gilt.



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