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Wenn der Urlaubsbegleiter ein Hund ist

Wer mit seinem Hund verreisen möchte, sollte rechtzeitig und gründlich planen, damit es keine Probleme im Urlaub oder bereits bei der Reise zum Urlaubsziel gibt.

(verpd) Vieles, was für den Urlaub mit einem Hund notwendig ist, wie die vorgeschriebenen Dokumente, wichtige Impfungen und selbst ein hundefreundliches Reisedomizil, bedürfen meist einer längeren Vorbereitungszeit von mindestens zwei Monaten oder länger.

Möchte man mit seinem Hund verreisen, ist es in erster Linie wichtig zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen überhaupt die Einreise in das gewünschte Urlaubsland mit dem Hund möglich ist. Dazu gehören zum Beispiel mögliche vorgeschriebene Impfungen und Dokumente, besondere Vorgaben bei bestimmten Hunderassen, aber auch zur Anzahl und zum Mindestalter der Hunde.

Wer sich nicht an die Einreisebedingungen eines Landes hält, egal ob bei der Durch- oder Einreise, muss damit rechnen, entweder schon an der Grenze zurückgewiesen zu werden oder im Land eine Geldstrafe und sonstige Schwierigkeiten zu bekommen. Einige Länder dürften aufgrund ihrer strengen Einreisebestimmungen für viele Hundebesitzer erst gar nicht als Urlaubsziel infrage kommen. Beispielsweise kann in Australien eine bis zu 30-tägige, in Island eine bis vierwöchige und in Hawaii sogar eine bis zu 120-tägige Quarantäne für Hunde bei der Einreise verlangt werden.

Reisen innerhalb der Europäischen Union

Bis auf wenige Ausnahmen darf man pro Person nicht mehr als fünf Hunde in ein EU-Land mitnehmen. In einigen Ländern wie Dänemark, Großbritannien, Frankreich oder Kroatien ist zudem die Einreise mit bestimmten Hunderassen, die als gefährlich gelten (Stichwort Kampfhunde), untersagt. Wer mit einer in Dänemark nicht erlaubten Hunderasse einreist, muss nach Angaben der Tierärztekammer Hamburg sogar damit rechnen, dass das Tier in Dänemark dem Besitzer entzogen und eventuell sogar getötet wird.

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) muss für den Hund ein EU-Heimtierausweis, der bei Tierärzten ausgestellt wird, mitgeführt werden. Das Tier muss dem Pass eindeutig zugeordnet werden können, beispielsweise mithilfe einer entsprechenden Tätowierung oder eines implantierten Chips beim Hund.

Seit 2011 ist bei allen entsprechend neu zu kennzeichnenden Tieren ein Mikrochip vorgeschrieben. Grundsätzlich muss auch der Impfschutz des Tieres, den der EU-Heimtierausweis dokumentiert, mit den Impfvorgaben des jeweiligen Durch- und Einreiselandes übereinstimmen.

Notwendiger Impfschutz

Vor allem ein ausreichender Impfschutz vor Tollwut ist für die Reise in EU-Länder wichtig. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt in das Durch- oder Einreiseland erfolgt sein. Da die Tollwutimpfung regelmäßig wiederholt werden muss, ist es wichtig, den Impfstatus rechtzeitig vor der Reise zu prüfen und gegebenenfalls das Tier impfen zu lassen. Eine notwendige Wiederholungsimpfung zur Aufrechterhaltung des Tollwutimpfschutzes muss im Rahmen der im EU-Ausweis eingetragenen Gültigkeitsdauer der letzten Impfung erfolgen.

Anderenfalls gilt sie als Erstimpfung. Neben der Tollwutimpfung ist in Irland, Malta, Finnland, Norwegen und Großbritannien auch eine zusätzliche Parasitenbehandlung gegen Bandwürmer (Echinokokkenbehandlung) frühestens 120 Stunden bis höchstens 24 Stunden vor der Einreise vorgeschrieben. Der vorgeschriebene Impfschutz vor Tollwut ist auch der Grund, warum man mit Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, in vielen EU-Ländern nicht durch- oder einreisen kann.

Denn die Erstimpfung eines Hundes gegen Tollwut ist erst mit einem Alter von zwölf Wochen möglich, und weitere drei Wochen (21 Tage) sind nötig, dass der Impfschutz wirksam wird. Eine Einreise für Hunde bis zur 15. Lebenswoche ist in einigen EU-Ländern wie Österreich, Niederlande, Bulgarien und Kroatien jedoch mit einer Tollwut-Unbedenklichkeits-Bestätigung vom Tierarzt auf Grundlage der EU-Verordnung Nummer 576/2013 Artikel 7 möglich.

Außerhalb der EU

Die Regelungen zur Tollwutimpfung, zu sonstigen vorgeschriebenen Behandlungen und zum Mindestalter der Tiere, die für eine Einreise mit Hund gelten, sind in Nicht-EU-Ländern sehr unterschiedlich.

In vielen diese Länder dürfen keine Welpen im Alter von unter sechs Monaten eingeführt werden. Zudem können längere Wartezeiten als die in der EU geltenden 21 Tage zwischen einer erstmaligen Tollwutimpfung und der Einreise vorgegeben sein.

Auch sonstige Impfungen oder Präventionsbehandlungen können vorgeschrieben sein. In einigen Ländern wird auch ein Bluttest zum Nachweis eines bestehenden Impfschutzes mit einer Mindestwartezeit nach der Impfung verlangt. In manchen Staaten wie Australien, Neuseeland, Taiwan, Island, Hawaii und Japan müssen Hunde bei der Einreise sogar in eine bis zu mehrwöchige Quarantäne.

In vielen Ländern besteht eine Maulkorb- und Leinenpflicht

In vielen Ländern innerhalb und außerhalb der EU gelten zudem unterschiedliche Regelungen zur Hundehaltung. In einigen Ländern wie Österreich, Niederlande, Italien, Kroatien und Slowenien gibt es beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln und/oder an bestimmten Plätzen, Gemeinden oder Regionen, aber auch für bestimmte Hunderassen eine Leinen- oder auch zusätzlich eine Maulkorbpflicht. Daher ist es generell ratsam, eine Leine und einen Maulkorb dabeizuhaben.

Zudem gibt es Länder und Regionen, die das Mitführen von Hunden an bestimmten Straßen und Plätzen wie in der Innenstadt, am Strand oder im Restaurant komplett verbieten.

So dürfen beispielsweise in Portugal Hunde nicht in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Restaurants mitgeführt werden. Auch in Dänemark sind Hunde innerhalb der allermeisten Restaurants nicht erlaubt.

Diverse Informations-Möglichkeiten

Umfassende Informationen über die Einreisebedingungen der verschiedenen Länder enthalten die Webauftritte des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Tierärztekammer Hamburg. Informationen rund um die Einreise und Hundehaltung in einem Land bieten häufig auch Tierärzte, die Veterinärämter sowie die Botschaft des jeweiligen Reiselandes.

Prinzipiell sollten Hundehalter über eine sogenannte Tierhalter-Haftpflichtversicherung verfügen. Zum einen ist diese in einigen Ländern und Regionen vorgeschrieben, zum anderen deckt eine solche Police Schäden ab, die der Hund anrichtet und für die man ansonsten als Hundehalter selbst haften muss. Sie wehrt aber auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab.

Nicht nur, aber gerade auch im Ausland, ist zudem eine Krankenversicherung für den Hund wichtig. Denn notwendige Behandlungen, Medikamente und Operationen können im In- und Ausland extrem teuer werden. Grundsätzlich sollte man rechtzeitig vor einer Reise kontrollieren, ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und auch im jeweiligen Durchreise- und Urlaubsland gilt.



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