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Wenn die Romantik zum Brandschaden führt

Besonders von Advent bis Silvester ist die Brandgefahr durch Kerzen, Lichterketten oder auch Feuerwerkskörpern, hoch. Doch im Falle eines Brandes kann nicht nur das eigene Hab und Gut, sondern auch das von Nachbarn oder anderen Personen beschädigt werden. Alles in allem eine teure Angelegenheit, die ohne einen passenden Versicherungsschutz auch die finanzielle Existenz kosten kann.

Die meisten denken bei einem möglichen Brand zuerst an das eigene Eigentum wie Hausrat und Immobilie, das geschädigt werden könnte und repariert oder ersetzt werden muss. Dieses finanzielle Risiko eines Brandes lässt sich durch eine entsprechende Hausrat- und Gebäudeversicherung absichern.

Schäden, die beispielsweise durch Feuer oder Löschwasser am Inventar der versicherten Wohnung wie Möbeln, Teppichen und Elektrogeräten entstehen, ersetzt eine Hausratversicherung. Brandschäden an Gebäuden oder Gebäudebestandteilen übernimmt die Gebäudeversicherung, wenn eine derartige Police für die beschädigte Immobilie abgeschlossen wurde.

Die Folgen grober Fahrlässigkeit

Bei Schäden, die der Versicherte jedoch grob fahrlässig verursacht hat, weil er zum Beispiel eine brennende Kerze beim Verlassen eines Raumes nicht gelöscht hat und diese eine in der Nähe angebrachte Gardine entzündet, riskiert er, auf einem Teil der Schadenskosten sitzen zu bleiben.

Denn nach dem geltenden Versicherungsvertrags-Recht darf ein Hausrat- oder Gebäudeversicherer bei grober Fahrlässigkeit die Leistung anteilig entsprechend der Schadenhöhe, die direkt im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit entstanden ist, kürzen. Einige Versicherer bieten jedoch teils gegen Aufpreis auch generell oder bis zu einem bestimmten Höchstbetrag Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit.

Wenn der Nachbar geschädigt wird

Fängt es in der Wohnung zu brennen an, besteht jedoch auch die Gefahr, dass nicht nur das eigene Inventar oder die eigene Immobilie beschädigt werden, sondern auch Nachbarwohnungen oder -häuser. Werden bei einem fahrlässig verursachten Brand durch Feuer, Rauch und/oder Löschwasser auch fremde Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen, springt eine bestehende Privathaftpflicht-Versicherung des Brandverursachers für den entstandenen Schaden ein.

Hat ein geschädigter Nachbar eine eigene Hausratversicherung abgeschlossen, sollte er jedoch zuerst diese in Anspruch nehmen. Denn im Gegensatz zum Haftpflichtversicherer, der nur den Zeitwert beschädigter oder zerstörter Sachen bezahlt, wird im Rahmen einer Hausratversicherung in der Regel der höhere Neuwert ersetzt. Der Zeitwert berechnet sich aus dem Neuwert einer Sache abzüglich eines Geldbetrages für das Alter des Gegenstandes, den bisherigen Gebrauch und die Abnutzung.

Hohe Regressforderungen sind möglich

Wurde der Brand, durch den ein Gebäude beschädigt wird, nicht vom Gebäudeinhaber, sondern zum Beispiel durch einen Nachbarn oder einen Mieter verursacht, nimmt der Gebäudeversicherer bei dem Schadenverursacher beziehungsweise dessen Privathaftpflicht-Versicherung Regress. Daher ist es wichtig, dass die Deckungssumme der eigenen Privathaftpflicht-Police möglichst hoch ist, damit Brandschäden, die man versehentlich verursacht hat, damit abgedeckt sind.

Beispielsweise übernimmt eine Privathaftpflicht-Versicherung den Schaden, wenn der Versicherte in der Wohnung eines anderen versehentlich eine Kerze umgestoßen und dadurch einen Schaden bei seinem Gastgeber verursacht hat. Abgesichert ist auch, wer durch sein fahrlässiges Verhalten beim Umfang mit Feuerwerkskörpern einen anderen schädigt und für den Schaden aufkommen muss. Dies gilt zudem, wenn beispielsweise minderjährige Kinder, die in der Regel in der Privathaftpflicht-Police der Eltern mitversichert sind, einen derartigen Brandschaden fahrlässig verursachen.



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