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Wenn ein Sturm einen Schaden anrichtet

Gegen Sturmschäden gibt es keinen absoluten Schutz. Je nach Windstärke kann ein Sturm Bäume entwurzeln, Dächer abdecken und sogar Mauern eindrücken. Umso wichtiger ist daher ein passender Versicherungsschutz für das Hab und Gut, damit ein Sturm nicht zum finanziellen Desaster wird.

(verpd) Jedes Jahr richten Stürme hierzulande Schäden im drei- bis vierstelligen Millionenbereich an Gebäuden und Kraftfahrzeugen an. Wann, wo und in welcher Stärke sie im Einzelnen auftreten, lässt sich nur kurzfristig vorhersagen. Generell ist jedoch kein Ort vor dieser Naturgefahr sicher. Daher ist es für jeden, der ein Haus, Hausrat oder ein Kraftfahrzeug besitzt, empfehlenswert, zumindest die finanziellen Folgen, die ein Sturmschaden mit sich bringt, abzusichern.

Wenn sich ein Sturm ankündigt oder zeitnah davor gewarnt wird, sollte man im Haus alle Fenster, Türen, Rollläden beziehungsweise Fensterläden schließen sowie vorhandene Markisen aufrollen. Draußen stehendes Hab und Gut wie Gartenmöbel und -geräte, Mülltonnen, aber auch Fahrräder sind in einen Raum wie eine Garage, ein Garten- oder Gerätehäuschen oder einen Keller zu bringen. Fahrzeuge wie Autos und Motorräder sind bei Sturm am sichersten in einer Garage. Wer keine zur Verfügung hat, sollte sie zumindest auf einen Parkplatz stellen, an dem keine Bäume stehen.

Grundsätzlich ist immer darauf zu achten, dass bei einem Haus das Dach intakt ist und zum Beispiel keine Dachplatten hochstehen oder verschoben sind, da sie anderenfalls einem Sturm eine erhöhte Angriffsfläche bieten würden. Auch Bäume auf dem eigenen Grundstück sollten regelmäßig auf ihre Standsicherheit kontrolliert und morsche Baumteile umgehend entfernt werden, bevor der nächste Sturm sie abreißt. Doch trotz all dieser Präventionsmaßnahmen, gibt es keinen 100-prozentigen Schutz gegen Schäden durch extreme Stürme.

Die Kraft des Windes

Mit entscheidend für die Schäden, die ein Sturm anrichten kann, ist unter anderem die Windstärke, die nach der Beaufortskala gemessen wird. Bereits ab einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern, was nach der Beaufortskala Windstärke acht entspricht, brechen kleinere Äste an den Bäumen ab. Ab 75 Stundenkilometern (Windstärke neun) können auch dickere Äste abgerissen, Gartenmöbel umgeworfen sowie Dachziegel und Kaminhauben angehoben werden.

Bei einer Windgeschwindigkeit von mehr als 89 Stundenkilometern (Windstärke zehn) können zudem schwächere Bäumen entwurzelt werden. Ab Windgeschwindigkeiten von mehr als 103 Stundenkilometern (Windstärke elf) ist es möglich, dass der Sturm komplette Dächer abdeckt, Mauern eindrückt, Autos von der Straße fegt oder ganze Baumansammlungen umwirft.

Versicherungsschutz ab Windstärke acht

Doch auch wenn diverse Sturmschäden nicht vermeidbar sind, lassen sich die finanziellen Folgeschäden mit entsprechenden Policen absichern. Versicherungsschutz gibt es bereits für Schäden durch Stürme ab Windstärke acht, also ab 62 Stundenkilometern, und zwar egal, ob der Schaden durch eine direkte oder eine indirekte Sturmeinwirkung entstanden ist.

Von einer direkten Sturmeinwirkung spricht man beispielsweise, wenn das Dach vom Sturm angehoben und dadurch beschädigt wird. Ein indirekter Sturmschaden ist es dagegen, wenn zum Beispiel ein Sturm einen dicken Ast von einem Baum abreißt, auf ein Auto schleudert und dieses dabei beschädigt wird.

Absicherung für die Immobilie …

Wer sein Wohnhaus gegen Sturmschäden absichern will, benötigt dafür eine Wohngebäudeversicherung. Abgesichert sind in einer solchen Police das Mauerwerk, das Dach und alle Bauteile, die fest mit dem Haus verbunden sind, wie Fassaden, Fenster, Türen sowie Anbauten. Inwieweit nachträglich angebrachtes Zubehör am Haus wie eine Satellitenanlage oder eine Markise in der Police mit abgesichert ist, auch wenn es zum Beispiel vom Mieter angeschafft wurde, ist in den Vereinbarungen und/oder Bedingungen, die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegen, geregelt.

Dieses Zubehör, aber auch installierte Solar- und/oder Photovoltaikanlage können bei vielen Gebäudeversicherungs-Policen optional mitversichert werden. Teils gegen Aufpreis in einer solchen Police versicherbar, sind in der Regel auch Bauten auf dem Versicherungsgrundstück wie Gartenhäuser, Carports und Garagen.

... sowie den Hausrat und das Auto

Auch alles, was sich im Haus befindet, wie Möbel, Elektrogeräte, Vorräte und Kleidung können infolge eines Sturms, beispielsweise wenn ein Sturm das Dach abdeckt oder ein Fenster durch einen herumgewirbelten Ast eingeschlagen wird und dadurch Regen eindringt, beschädigt werden. Solche Schäden lassen sich mit einer Hausratversicherung absichern. Übrigens, wer als Mieter eine Hausratpolice hat, kann damit auch Zubehör, das fest mit dem Haus verbunden ist, wie eine Markise oder eine Satellitenschüssel teils optional absichern, sofern er dieses bezahlt hat und selbst nutzt.

Wird das Auto oder das Motorrad durch einen Sturm beschädigt, ersetzt eine vereinbarte Kfz-Teilkasko-Versicherung, die übrigens automatisch auch in einer Vollkasko-Versicherung enthalten ist, den Schaden. Ein Sturmschaden wird auch hier wie bei allen anderen genannten Policen ersetzt, egal ob er durch eine direkte oder indirekte Sturmeinwirkung verursacht wurde.



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