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Wenn man ganz oder teilweise am Kfz-Unfall schuld ist

Oft genügt schon beim Autofahren ein kurzer unaufmerksamer Moment und man hat einen Verkehrsunfall (mit-)verschuldet. Den Schaden des Unfallgegners zahlt in der Regel die Kfz-Versicherung. Dennoch muss man mit finanziellen Nachteilen rechnen.

(verpd) Wer als Autofahrer ganz oder teilweise einen Verkehrsunfall selbst verschuldetet, bleibt normalerweise nicht nur auf den eigenen Schadenskosten sitzen, sondern muss in der Regel auch im darauffolgenden Jahr mehr für seine Kfz-Versicherung zahlen. Dies lässt sich unter Umständen aber auch vermeiden.

Bei einem Unfall gibt es in der Regel die Schäden des Unfallgegners und die eigenen Schäden, zum Beispiel Dellen am eigenen Fahrzeug. Hat man mit einem Pkw einen Unfall verursacht, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Personen- und Sachschäden des Unfallgegners.

Trifft einen jedoch „nur“ eine Teilschuld, beispielsweise, weil auch der Unfallgegner gegen Verkehrsregeln verstoßen hat, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die gemäß dem Verschulden anteilige Schadenhöhe des Unfallgegners.

Kostenschutz für den Unfallschaden am eigenen Pkw

Der Unfallverursacher, der ganz für den Unfall verantwortlich ist, bleibt komplett auf seinen eigenen Schadenskosten, die an seinem Auto entstanden sind, sitzen. Doch auch wer als Unfallbeteiligter eine Teilschuld am Unfall hat, erhält die Reparaturkosten seines Autos nur teilweise (anteilig) bezahlt und muss die Restkosten aus der eigenen Tasche begleichen.

In beiden Fällen hilft eine bestehende Vollkasko-Versicherung weiter. Sie leistet nämlich unter anderem für Unfallschäden am Fahrzeug, die kein anderer übernimmt. Allerdings kommt es dann auch zu einer Höherstufung des Schadenfreiheitsrabatts in der Vollkaskoversicherung und damit zu einer Verteuerung der künftigen Prämien.

Ob es sich im Schadenfall letztendlich auf Dauer auszahlt, den eigenen Schaden selbst zu übernehmen oder doch von der Vollkasko-Versicherung begleichen zu lassen, hängt von der Schadenhöhe und der nach einer Höherstufung zu entrichtenden Prämienhöhe ab. Eine Antwort darauf gibt der Kaskoversicherer beziehungsweise der Versicherungsvermittler.

Wie man einen höheren Kfz-Versicherungsbeitrag verhindert

Wenn der eigene Kfz-Versicherer einen gegnerischen Schaden ganz oder auch nur teilweise zahlen muss, kommt es auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung zu einer Schlechterstellung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und damit zu einer höheren Prämie im nächsten Jahr.

Dies lässt sich ebenfalls vermeiden, wenn der Versicherungsnehmer nach der Schadenregulierung dem eigenen Kfz-Versicherer den an den Unfallgegner gezahlten Schaden zurückerstattet. Die Frist für eine Rückzahlung des Schadens, beträgt in der Regel sechs Monate oder je nach Vertragsvereinbarung auch länger.

Normalerweise informieren Versicherer ihre Kunden, wenn die gezahlte Schadensumme nicht mehr als 500 Euro oder 1.000 Euro beträgt, denn im Rahmen dieser Schadenhöhen kann sich eine Rückzahlung im Vergleich zu einer Schlechterstellung lohnen. Ob sich im jeweiligen Fall eine tatsächliche Rückzahlung rentiert, kann ebenfalls beim Versicherer oder Vermittler angefragt werden.



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