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Wenn man mit dem Cabrio unterwegs ist

Nicht nur Cabriofahrer, auch Diebe freut es, dass die Saison für das Fahren mit geöffnetem Dach wieder begonnen hat. Wer mit dem Cabrio unterwegs ist, solle daher einige Verhaltensregeln beachten.

(verpd) Für ein Cabrio wird im Prinzip kein anderer Versicherungsschutz benötigt als für einen anderen Pkw – auch hier sichert beispielsweise eine Kaskoversicherung einen Kfz-Diebstahl ab. Doch wer ein Cabrio fährt, sollte bestimmte Dinge beachten, um das Diebstahlrisiko möglichst gering zu halten. Zumal durch ein unvorsichtiges Verhalten beim Abstellen des Wagens auch der Kaskoschutz in Gefahr sein kann.

Nicht nur bei vielen Autofahrern, auch bei Dieben sind Cabrios beliebt. Denn anders als bei normalen Pkws können Langfinger bei einem Auto, das mit geöffnetem Dach abgestellt wird, schnell und ohne Aufwand Wertgegenstände aus dem Innenraum entwenden. Selbst ein geschlossenes Stoffdach bietet oft nur wenig Diebstahlschutz, denn ein scharfes Messer genügt, um ins Wageninnere zu kommen.

Wie bei einem normalen Pkw übernimmt eine bestehende Teilkaskoversicherung auch bei einem Cabrio den Schaden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn das ganze Auto oder auch nur fest mit dem Pkw verbundene Kfz-Teile wie ein Radio oder ein Airbag entwendet werden. Ein Teilkaskoschutz ist übrigens automatisch in einer bestehenden Vollkaskoversicherung enthalten.

Wenn das Stoffdach aufgeschnitten wird

Die Absicherung eines Diebstahles über die Kasko besteht auch, wenn ein Dieb beispielsweise das Stoffverdeck aufschneidet, um ins Innere zu kommen, und Sachen aus dem Wageninneren entwendet. Dann übernimmt die Teilkasko in der Regel den entstandenen Schaden am Dach sowie die Wiederbeschaffung und den Wiedereinbau für die geklauten Dinge, sofern es sich um fest eingebaute Fahrzeugteile wie das Autoradio handelt.

Gestohlene Sachen, die nicht zu den fest verbauten Fahrzeugteilen zählen, wie eine Jacke, ein Smartphone oder eine Tasche, sind dagegen nicht über die Voll- oder Teilkasko versichert. Prinzipiell ist es daher ratsam, diese und andere wertvolle Gegenstände nicht im Auto liegen zu lassen. Das gilt nicht nur für Cabrios – hier ist es bei einem geöffneten Dach besonders einfach, etwas herauszunehmen –, sondern auch für geschlossene Autos.

Wird „nur“ das Verdeck aufgeschnitten oder beschädigt, ohne dass Gegenstände gestohlen werden, handelt es sich um einen reinen Vandalismusschaden. Diese Schadensart wird in der Regel nicht durch die Teilkasko-, sondern nur durch eine bestehende Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Was beim Abstellen des Cabrios zu beachten ist

Grundsätzlich müssen bei einem Fahrzeug, das abgestellt wird, stets die Fenster und Türen verschlossen werden, damit der Besitzer – wenn es gestohlen wurde – sich nicht dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit machen lassen muss. Dies gilt auch für Cabrios, das heißt, hier müssen Fenster und Türen ebenfalls verschlossen werden, wenn das Fahrzeug abgestellt wird.

Wer durch ein grob fahrlässiges Verhalten einen Versicherungsschaden wie einen Diebstahl begünstigt, muss damit rechnen, dass die Kaskoversicherung die Versicherungsleistung anteilig um die Schadenhöhe, die im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit steht, kürzt. Wie Gerichtsentscheidungen zeigen, kann es auch grob fahrlässig sein, wenn man ein Cabrio an einem wenig belebten Platz oder über viele Stunden hinweg in einem Parkhaus mit offenem Dach abstellt.

Doch es gibt noch weitere Gründe, warum man beim Parken das Dach eines Cabrios schließen sollte. Denn so heizen sich die Sitze durch die Sonneneinstrahlung nicht o stark auf auf, es gelangen keine Blätter von den Bäumen oder Hinterlassenschaften von Vögeln in den Innenraum und auch ein unerwarteter Regenschauer ist bei geschlossenem Dach kein Problem für das Wageninnere.



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