ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Wenn ohne den Chef nichts mehr läuft

Bei vielen freiberuflich Tätigen wie Ärzten, Architekten, Anwälten oder Sachverständigen, sowie bei kleineren Unternehmen hängt der geschäftliche Erfolg hauptsächlich von der Person und Arbeitskraft des Firmeninhabers ab. Kann er aus irgendeinem Grund über längere Zeit nicht für sein Unternehmen tätig sein, bleiben häufig auch die Einnahmen aus, während viele Betriebsausgaben weiterhin zu zahlen sind.

Fällt ein Freiberufler oder der Unternehmensinhaber einer kleineren Firma wegen Krankheit oder Unfall mehrere Wochen oder sogar Monate aus, führt dies nicht selten zu hohen Umsatzverlusten. Zahlreiche Betriebskosten beispielsweise für Personal, Miete, Leasing und Betriebsversicherungen fallen jedoch weiterhin an.

Speziell für diesen Fall bietet die Versicherungswirtschaft passende Absicherungslösungen, um die finanzielle Existenz eines Betriebes zu sichern.

Absicherung der betrieblichen Fixkosten ...

So gibt es insbesondere für Freiberufler und kleinere Firmen eine spezielle Betriebsunterbrechungs-Versicherung, die beim Ausfall des Chefs beispielsweise aufgrund Krankheit oder Unfall die betrieblichen Fixkosten übernimmt. Zu diesen Kosten zählen unter anderem Personalkosten und Sozialabgaben, Versicherungen, Finanzierungskosten, Büromiete, Abschreibungen auf Sachanlagen und/oder Leasingraten.

Zum Teil kann in einer solchen Police optional auch der entgangene Betriebsgewinn mitversichert werden. Als Höchst-Versicherungssumme können in der Regel die Höhe der Fixkosten, oder falls der entgangene Betriebsgewinn mitversichert ist, der angenommene Umsatz versichert werden.

Je nach Versicherer werden solche speziellen Betriebsunterbrechungs-Versicherungen unter den Bezeichnungen Praxis- oder Kanzlei-Ausfallversicherung, Existenz-Betriebsunterbrechungs-Versicherung oder Betriebskosten-Versicherung angeboten.

... bis hin zum Ersatz entgangener Gewinne

Mit einer Krankentagegeld-Versicherung können Selbstständige in der Regel maximal den nachgewiesenen Einkommensverlust im Krankheitsfall absichern.

Manche Versicherer bieten jedoch im Rahmen der Krankentagegeld-Versicherung Gruppentarife für bestimmte Freiberufler wie Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Architekten sowie Steuerberater an. Im Krankheitsfall werden von solchen Policen neben dem nachgewiesenen Einkommensverlust auch die weiterlaufenden Betriebskosten übernommen, was bei einer normalen Krankentagegeld-Versicherung nicht der Fall ist.

Je nach Unternehmensart kann auch eine Kombination aus Krankentagegeld- und einer speziellen Betriebsunterbrechungs-Versicherung sinnvoll sein, um für die Zeit, in die der Chef indisponiert ist, mögliche Einkommensverluste zu vermeiden und weiterlaufende Betriebskosten abzusichern. In einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann lässt sich klären, welche Existenzschutzlösungen im individuellen Fall optimal sind.



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