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Wenn plötzlich ein Reh auf der Straße steht

Verkehrsunfälle mit Rehen, Hirschen und Wildschweinen sind keine Seltenheit. Die dadurch verursachten Sachschäden belaufen sich jedes Jahr auf rund 580 Millionen Euro. Alleine 2013 gab es aufgrund von Wildunfällen 2.639 verletzte Personen und sieben Verkehrstote zu beklagen. Mit einigen wenigen Verhaltensregeln lässt sich das Risiko eines Zusammenstoßes mit einem Wildtier jedoch erheblich verringern.
Erfasst ein 50 km/h schneller Pkw ein 80 Kilogramm schweres Wildschwein, ergibt sich nach den Berechnungen des Deutschen Jagdverbandes e.V. (DJV) ein Aufschlaggewicht von zwei Tonnen. Dies kann zu erheblichen Schäden am Auto führen und stellt eine hohe Verletzungsgefahr für die Pkw-Insassen dar.

Doch nicht nur ein Zusammenprall mit einem Wildschwein ist gefährlich, sondern auch mit einem Reh oder Hirsch. Denn ein Reh kann bis zu 50 Kilogramm und ein Hirsch sogar bis zu 180 Kilogramm wiegen. Von April 2012 bis März 2013 wurden laut DJV in Deutschland 198.400 Rehe, 7.300 Hirsche und 25.200 Wildschweine bei einem Verkehrsunfall getötet.

Erhöhter Wildwechsel im Herbst und Frühjahr
Gerade im Herbst und im Frühjahr ist die Gefahr eines Unfalles mit einem Wildtier besonders hoch. Denn in dieser Jahreszeit laufen viele Wildtiere insbesondere in der Dämmerung am Morgen und am Abend über die Straße, um auf Futtersuche zu gehen. Erhöhte Aufmerksamkeit ist insbesondere in der Nähe von Waldstücken sowie auf Feldern und Wiesen mit Büschen am Wegesrand und auf Straßen mit Wildwechsel-Warnschildern angebracht.

Hier sollten Autofahrer vorausschauend und langsam fahren, einen großen Abstand zum Vordermann halten sowie bremsbereit sein. Auch in noch nicht abgeernteten Feldern halten sich zahlreiche Wildtiere auf. Ist ein Mähdrescher auf dem Feld zu sehen, sollten Kraftfahrzeugfahrer besonders aufmerksam sein, denn einige Tiere könnten dadurch aufgeschreckt auf die Straße laufen.

Wenn möglich, also wenn kein Vordermann geblendet wird und kein Gegenverkehr kommt, sollte auf der Landstraße mit Fernlicht gefahren werden. Denn Tieraugen reflektieren das Licht wie Rückstrahler, sodass der Kfz-Lenker ein Tier schneller erkennen kann.

Erste Maßnahmen
Steht ein Tier auf der Straße oder am Straßenrand, sollte man sofort hupen, kontrolliert abbremsen und das Fern- auf Abblendlicht umschalten, damit das Tier nicht geblendet wird und auf das Fahrzeug zuläuft oder verängstigt auf der Straße stehen bleibt. Es ist wichtig, dass man dem Tier genügend Zeit gibt, sich aus dem Gefahrenbereich zu entfernen, da Wildtiere unberechenbar reagieren können und auch nicht unbedingt den kürzesten Weg von der Straße wählen. Nicht selten sind auch weitere Tiere in der Nähe, die unvorhergesehen über die Straße laufen könnten.

Ist ein Zusammenstoß nicht mehr vermeidbar, sollten Autofahrer ihr Lenkrad gut festhalten und versuchen, auf der rechten Fahrbahn zu bleiben, um nicht in den Gegenverkehr, in den Straßengraben oder gegen einen Baum zu fahren. Denn ein riskantes Ausweichmanöver oder ein verrissenes Lenkrad sind häufig die Ursachen von schwersten Unfällen.

Nach einem Unfall mit einem Tier gilt es die Warnblinkanlage anzuschalten und das Fahrzeug am Straßenrand abzustellen. Mit angezogener Warnweste ist die Unfallstelle mit einem Warndreieck in ausreichendem Abstand zu sichern, mit einer Ausnahme: Wenn ein Wildschwein angefahren, aber nicht getötet wurde, sollte das Fahrzeug besser nicht verlassen werden, denn verletzte Wildschweine können sehr gefährlich werden. Grundsätzlich ist nach einem Unfall mit einem Wild die Polizei zu rufen.

Prinzipiell die Polizei verständigen
Behindert ein beim Zusammenstoß getötetes Tier den übrigen Verkehr, sollte es wegen der Tollwutgefahr mit Handschuhen von der Fahrbahn entfernt werden. Ein verletzt auf der Straße liegendes Tier sollte man nicht berühren, da es noch treten oder angreifen könnte.

Des Weiteren muss die Polizei oder das Forstamt verständigt werden, denn verlässt der Unfallfahrer die Unfallstelle, kann er wegen Verletzung der Verkehrssicherheits-Pflicht belangt werden, wenn ein nachfolgendes Fahrzeug durch das auf der Straße liegende Tier verunfallt. Übrigens: Wer das bei einem Unfall getötete Wild mitnimmt, kann wegen „Wilderei“ bestraft werden.

Selbst wenn ein angefahrenes Wildtier noch flüchten konnte, sollte dennoch die Polizei oder der zuständige Jagdaufseher benachrichtigt werden, damit das verletzte Tier gesucht werden kann. Anderenfalls könnte der Unfallfahrer sogar wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz belangt werden, da das Tier eventuell unnötig lange leiden muss.

Welche Versicherung bei Wildunfällen leistet
Nur wer für seinen Pkw eine Teilkaskoversicherung hat, bekommt den Schaden am eigenen Auto ersetzt, wenn das Fahrzeug mit einem Haarwild zusammengestoßen ist. Zum Haarwild zählen entsprechend Paragraf 1 BJagdG (Bundesjagdgesetz) beispielsweise Rehe, Hasen, Füchse und Wildschweine. Ein Unfall mit anderen Tieren, wie Rindern, Pferden oder Vögeln, wäre demnach nicht versichert. Es gibt jedoch zahlreiche Versicherer, die eine entsprechende Erweiterung der Teilkasko-Versicherung anbieten.

Wer sein Auto vollkaskoversichert, um die eigenen Kfz-Schäden abzudecken, die bei einem fahrlässig selbst verschuldeten Unfall oder durch einen unbekannten Dritten verursacht wurden, hat automatisch einen Teilkasko-Schutz. Die Vollkasko leistet beispielsweise auch, wenn man bei einem Ausweichmanöver vor einem Tier in den Graben oder gegen einen Baum gefahren ist und das Auto dabei beschädigt wurde. Und sie ersetzt auch Schäden aufgrund von Unfällen mit Vögeln oder anderen Tieren, die eventuell nicht im Teilkaskoschutz mit abgedeckt werden.

Damit die Kaskoversicherung im Schadenfall leistet, ist es wichtig, sich den Unfall schriftlich von der Polizei durch eine Wildschaden-Bescheinigung bestätigen zu lassen. Mögliche Unfallspuren wie Blut, Haar- oder Fellreste des Wildtieres sollten vor der Unfallaufnahme durch die Polizei daher nicht beseitigt werden. Hilfreich für eine schnelle Schadenregulierung sind zudem Fotos von der Unfallstelle, dem Tier und den Schäden am Fahrzeug. Die Unfallmeldung muss umgehend, spätestens eine Woche nach dem Unfall, beim Versicherer eingehen. 

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