ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Wertvolle Alltagsschätze

Der Wert eines Hausrates bleibt selten gleich. Im Laufe der Jahre sammeln sich immer mehr oder auch teurere Gegenstände wie Teppiche, Möbel, Unterhaltungselektronik, Schmuck und Kleidung an. Da das Ersparte selten ausreicht, um nach einem Brand oder Diebstahl die Kosten für einen neuen Hausrat selbst zu tragen, empfiehlt sich unter anderem die Absicherung durch eine Hausratversicherung und je nach Ausstattung eventuell ergänzt durch andere Versicherungspolicen.
In einer Hausratversicherung kann der gesamte Hausrat gegen diverse Risiken abgesichert werden. Versicherbar sind beispielsweise Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Diebstahl, Beraubung, ungewollt austretendes Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Gegen einen kleinen Aufpreis kann der Versicherungsschutz in den meisten Policen erweitert werden: zum Beispiel gegen Schäden durch Überspannung und Vandalismus, aber auch im Rahmen einer Elementarversicherung gegen außergewöhnliche Naturereignisse wie Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben und Lawinen. Optional versicherbar sind oftmals auch Glasbruchschäden, einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Schäden am Gefriergut bei Stromausfall und/oder die Übernahme von Hotelkosten nach einem Schadenfall.

Von den Möbeln bis zum Teppich

Die Hausrat-Police deckt die Schäden, die durch die versicherten Risiken entstanden sind, an fast allem, was in einem Haushalt zu finden ist, im Rahmen der individuell vereinbarten Versicherungssumme ab. Zum versicherten Hausrat zählen beispielsweise Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, wie Möbel, Teppiche, Kleidung, Geschirr, Werkzeug, Elektro- und Hifi-Geräte, CDs und DVDs, Computer, Bücher, Sport- und Campingausrüstung.

Auch Heimwerkerausrüstung, also Werkzeug, sowie Lebensmittel und Kosmetikutensilien; selbst Dinge für das Hobby wie Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfgeräte, Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen sind in den meisten Policen mitversichert. Auch als Mieter angeschaffte und privat genutzte Antennenanlagen und Markisen gehören in der Regel zu den versicherten Gegenständen.

Selbst Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person ausschließlich beruflich nutzt, sind in der versicherten Wohnung bei neueren Policen mit abgedeckt. Bei älteren Versicherungsverträgen kann das jedoch anders sein. Daher empfiehlt es sich, bei einem beruflich genutzten Arbeitszimmer immer beim Versicherungsfachmann nachzufragen, ob der Inhalt des Arbeitszimmers durch die Hausrat-Police abgedeckt wird.

Wiederbeschaffung

Normalerweise ersetzt die Hausrat-Police den Neuwert, also den Preis, der für die Neuanschaffung der beschädigten Gegenstände benötigt wird. Voraussetzung ist, dass die Versicherungssumme auch dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht.

Für Wertsachen wie Bargeld, Sparbücher, Schmuck, Pelze und Antiquitäten gibt es üblicherweise Sonderregelungen. Versichert sind die Wertsachen gemäß den in der Hausratversicherung vereinbarten Entschädigungsgrenzen, beispielsweise bis maximal zu einem bestimmten Betrag oder bis zu einem vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme.

Wurden die Wertsachen bei Schadeneintritt nicht in einem Tresor, wie es in den meisten Verträgen vorgeschriebenen ist, aufbewahrt, gelten üblicherweise niedrigere, ebenfalls vertraglich vereinbarte Obergrenzen. Nicht in der Hausrat-Police berücksichtigt werden kann der ideelle Wert einer versicherten Sache.

Wo Versicherungsschutz besteht

Der Schutz der Hausratversicherung gilt für die Wohnung, den Garten, die Garage und eventuell die selbst genutzten Kellerräume des Versicherungsnehmers auf dem im Versicherungsvertrag angegebenen Versicherungsgrundstück.

Im Rahmen einer möglichen Außenversicherung können oft optional auch Sachen des Hausrates wie Kleidung oder Fotoapparat in anderen Gebäuden oder Räumen, beispielsweise im Hotelzimmer, mitversichert sein. Dieser Schutz gilt dann für den mitgeführten Hausrat bis zu einem in der Police festgelegten Zeitraum von meist maximal drei oder sechs Monate und einer vereinbarten Entschädigungsgrenze, deren Höhe auf einen festgelegten Anteil der Gesamtversicherungs-Summe begrenzt ist.

Kein Versicherungsschutz besteht für weitere Wohnsitze, Wochenend- und Schrebergartenhäuser sowie Bade-, Jagd- und Skihütten und andere nicht ständig bewohnte Gebäude, außer dies wurde gesondert im Vertrag vereinbart.

Für besonders wertvolle Dinge

Einige wenige Dinge, die im Haushalt vorhanden sind oder sein können wie Gebäudebestandteile und Kraftfahrzeuge, sind nicht über die Hausratversicherung, sondern in der Regel über andere Policen abzusichern. So sind zum Beispiel Gebäudebestandteile wie fest verankerte Einbaumöbel, verklebte Teppiche, das Dach, Fenster, Türen und Wände vom Hauseigentümer über die Wohngebäudeversicherung zu versichern.

Kraftfahrzeuge, deren Anhänger, Motor- und Segelboote samt Zubehör sowie Luftfahrzeuge können meist über eine Kfz- oder Bootsversicherung abgedeckt werden. Auch der Hausrat eines Untermieters ist in der Regel nicht über die Hausrat-Police mitversichert. Der Untermieter muss hierfür selbst eine entsprechende Hausratversicherung abschließen.

Wenn die in der Hausrat-Police möglichen Entschädigungsgrenzen nicht ausreichen, um vorhandene Wertsachen wie Schmuck, Antiquitäten, Gemälde oder Kunstgegenstände umfassend abzusichern, können spezielle Policen wie beispielsweise eine Schmuckversicherung die Lösung sein. Damit können normalerweise nicht nur die tatsächlichen Werte, sondern teils auch mehr Risiken als in der Hausrat-Police vereinbart versichert werden. Derartige Spezialversicherungen gibt es auch für wertvolle Kameraausrüstung und Musikinstrumente.


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