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Wichtige Absicherung für Studenten

In vielen Bereichen sind Studenten, die an einer Hoch- oder Fachhochschule eingeschrieben sind, oder ein duales Studium absolvieren, über ihre Eltern versichert – doch nicht in allen.

(verpd) Wer die Schule abgeschlossen hat und ein Studium beginnen will, sollte sich unter anderem über den passenden Versicherungsschutz Gedanken machen. Denn anderenfalls kann ein Missgeschick, ein Unfall oder auch eine Krankheit schnell zur existenziellen Gefahr werden.

Prinzipiell ist es auch für Studenten wichtig, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben. Wer beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursacht und dabei einen anderen schädigt, also verletzt oder einen Sachschaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe. Besonders bei verursachten Personen-, aber auch Sachschäden kann dies ohne die passende Absicherung über eine Privathaftpflicht-Versicherung, die solche Schäden übernimmt, schnell zu einem finanziellen Desaster für den Unfallverursacher führen.

Doch auch, wer als Student zum Beispiel schwer erkrankt oder verunfallt und aufgrund dessen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr erwerbstätig sein kann, muss aufgrund einer unzureichenden gesetzlichen Absicherung dauerhaft mit finanziellen Problemen rechnen. Es gibt zwar diverse Risiken, für die man als Student, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind, über bestehende Versicherungsverträge der Eltern Versicherungsschutz hat, allerdings gilt das nicht für alle Gefahren.

Altersabhängiger Versicherungsschutz

So bleibt ein Student in einer bestehenden privaten Haftpflichtversicherung der Eltern solange kostenlos mitversichert, bis er das in den zugrundeliegenden Versicherungs-Bedingungen festgelegte Alter erreicht hat. Eine kostenlose Mitversicherung ist oftmals für Kinder bis zum 25. oder 27. Lebensjahr möglich, sofern sie die erste Ausbildung wie ein Studium oder eine Lehre noch nicht beendet haben.

Ein Bachelor- und unmittelbar angeschlossener Masterstudiengang gilt insgesamt als eine Ausbildung. Ob der (volljährige) Student noch bei seinen Eltern wohnt oder bereits eine eigene Wohnung hat, spielt bei der kostenlosen Mitversicherung in der Privathaftpflicht-Police keine Rolle. Wer jedoch die im Versicherungsvertrag genannte Altersgrenze überschreitet oder bereits eine Ausbildung beendet hat, benötigt in der Regel eine eigene Privathaftpflicht-Police.

Auch bei einer Privatrechtsschutz-Versicherung der Eltern sind volljährige, unverheiratete Kinder kostenlos, bis zu einer in den Versicherungs-Bedingungen festgelegten Altersgrenze, oftmals das 25. Lebensjahr, mitversichert. Die Kinder dürfen zudem keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit, für die ein leistungsbezogenes Entgelt gezahlt wird, ausüben. Studenten sind in der Regel trotz BAföG-Bezug oder einem gelegentlich ausgeübten Job, um sich Geld hinzuzuverdienen, bei den Eltern mitversichert.

Wenn ein eigenes Auto oder ein eigener Hausrat vorhanden ist

Dagegen gibt es bei einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung der Eltern oftmals keine generelle Mitversicherung volljähriger Kinder. Fährt ein Student mit einem auf die Eltern angemeldeten und Rechtsschutz-versicherten Fahrzeug, ist er in seiner Eigenschaft als Fahrer zwar ebenfalls rechtsschutzversichert, nicht jedoch, wenn zum Beispiel der Pkw auf ihn selbst angemeldet ist oder er das Auto eines Freundes nutzt.

Wer als Student einen eigenen Führerschein besitzt oder bereits ein eigenes Kfz auf sich angemeldet hat, benötigt für eine entsprechende Rechtsschutzabsicherung eine separate Fahrer- oder bei Kfz-Besitz eine Verkehrsrechtsschutz-Police.

In einem Hausratversicherungs-Vertrag der Eltern ist das Eigentum eines Studenten meist nur so lange mitversichert, wie er noch zu Hause wohnt. Das Alter des Kindes spielt dabei keine Rolle. Einige Versicherer bieten in der Hausrat-Police der Eltern teils gegen Aufpreis auch eine Mitversicherung des Hausrates der Kinder bis zu einer bestimmten Versicherungssumme an, wenn der Nachwuchs nur wegen eines Studiums oder einer Ausbildung woanders wohnt.

Kostenlos bei den Eltern gesetzlich krankenversichert …

Hinsichtlich einer möglichen Erwerbs- oder auch Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall ist bereits für Studenten eine private Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Police sinnvoll. Denn aus der gesetzlichen Absicherung wie der gesetzlichen Rentenversicherung ist nur eine minimale gesetzliche Erwerbsminderungs-Rente zu erwarten. Kann „nur“ der angestrebte Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles dauerhaft nicht ausgeübt werden, gibt es gar keine gesetzliche Rente.

Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, können Studenten während des Studiums im Rahmen der Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr kostenfrei mitversichert werden. Der Student darf neben dem Studium jedoch kein monatliches Gesamteinkommen zum Beispiel durch einen Job, aus einer Vermietung oder durch Kapitalerträge haben, das über 425 Euro liegt. Er kann jedoch als geringfügig Beschäftigter einen Minijob mit bis zu 450 Euro Verdienst haben und dennoch familienversichert bleiben.

Für Studenten in einem Dualen Studium, die dafür ein entsprechendes Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber erhalten, besteht jedoch eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden in diesem Fall normalerweise automatisch vom Einkommen durch den Arbeitgeber abgezogen und an die Krankenkasse weitergegeben. Hinsichtlich der Mitversicherung in den sonstigen Versicherungspolicen der Eltern gelten für Studenten, die ein Duales Studium absolvieren, dieselben Regeln wie für alle anderen Studenten.

… ist nicht immer möglich, gewünscht oder ausreichend

Studenten, die nicht (mehr) bei den Eltern mitversichert sind, können sich in der GKV zu einem festgelegten Beitrag bis zum 30 Lebensjahr, sofern sie noch nicht das 14. Semester abgeschlossen haben, versichern. Der GKV-Monatsbeitrag liegt derzeit bei 66,33 Euro für die gesetzliche Kranken- und 16,55 Euro beziehungsweise bei Kinderlosen 18,17 Euro für die gesetzliche Pflegeversicherung. Hinzu kommt noch ein von der gewählten Krankenkasse verlangter optionaler Zusatzbeitrag.

Studenten, für die keine kostenfreie Familienmitversicherung in der GKV besteht oder die sich von der Versicherungspflicht auf Antrag befreien haben lassen, können eine private Krankenvoll- und Pflegeversicherung bei einem privaten Krankenversicherer zu vergünstigten Tarifen abschließen. Sie können damit die Vorteile eines Privatpatienten – je nach Vertragsvereinbarung gibt es im Gegensatz zur GKV einen verbesserten Leistungsumfang im ambulanten, stationären und/oder zahnärztlichen Bereich – in Anspruch nehmen.

Tipp: Studenten, die zeitweise im Ausland studieren oder dort ein Praktikum ableisten, sollten insbesondere als GKV-Versicherte eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Denn die GKV übernimmt medizinische Behandlungskosten wie Arzt- oder Krankenhauskosten im Ausland nur zum Teil und außerhalb der Europäischen Union wie in den USA in der Regel gar nicht. Grundsätzlich ist es für alle (angehenden) Studenten sinnvoll, wenn ein Versicherungsfachmann die jeweilige Situation analysiert und dabei abklärt, wo eventuell noch Absicherungslücken bestehen.



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