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Wie Corona das Unfallgeschehen bei der Arbeit beeinflusst

In den ersten sechs Monaten dieses Jahres ist durch die Corona-Pandemie die Zahl der Arbeits- und Wegeunfälle im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 stark gesunken. Keine wirklich überraschende Entwicklung gab es auch bei den Covid-19-bedingten Berufskrankheiten.

(verpd) In Folge der Corona-Pandemie gab es deutliche Rückgänge bei der Zahl der tödlichen wie auch der insgesamt gemeldeten Zahl der Unfälle bei der Arbeit sowie auf dem Weg dorthin oder von dort nach Hause. Allerdings wurden bis Ende September 2020 fast 20.000 Verdachtsfälle auf eine Berufskrankheit im Zusammenhang mit Covid-19 gestellt. Dies zeigen kürzlich veröffentlichte Daten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V.

Vor Kurzem hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) eine vorläufige Statistik über die im ersten Halbjahr angefallenen meldepflichtigen Arbeits- sowie Wegeunfälle, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, veröffentlicht. Meldepflichtig ist ein Arbeits- und Wegeunfall, wenn ein gesetzlich Unfallversicherter dabei so schwer verletzt wurde, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig oder infolge des Unfalles gestorben ist.

Die Statistik zeigt, dass sich die Corona-Krise und die damit einhergehenden Folgen für die Arbeitswelt zumindest bei der Anzahl der arbeitsbedingten Unfälle positiv auswirken. Etwas anderes ist bei den Berufskrankheiten zu verzeichnen.

Deutlich weniger Arbeits- und Wegeunfälle

Laut DGUV-Statistik ereigneten sich zwischen Januar und Juni 2020 rund 367.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle, und damit über ein Siebtel weniger als im Vorjahreszeitraum. Das Minus bei den Wegeunfällen, also Unfällen auf dem Weg zur Arbeit und wieder zurück nach Hause, fiel mit über einem Fünftel auf insgesamt rund 75.000 Wegeunfälle noch größer aus.

Die Zahl der tödlichen Wegeunfälle verminderte sich um circa ein Fünftel auf 106. Die tödlichen Arbeitsunfälle gingen sogar um etwa ein Drittel auf 171 zurück. Letzteres ist allerdings in erster Linie einem statistischen Sonderfaktor geschuldet und nur zum Teil der Corona-Pandemie, so die DGUV.

Dennoch hat Corona laut DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy „mittelbar deutliche Spuren im Unfallgeschehen hinterlassen. … Der Grund hierfür dürfte zum einen die große Zahl der Beschäftigten sein, die in Kurzarbeit gegangen sind. Zum anderen sind Millionen Beschäftigte ins Homeoffice gewechselt, was ihr Wegeunfallrisiko praktisch ausgeschaltet hat.“

Berufskrankheiten: Fast 20.000 Verdachtsfälle wegen Covid-19

Wie aus den DGUV-Daten weiter hervorgeht, wurden in den ersten sechs Monaten 2020 mit fast 51.800 etwa ein Viertel mehr Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit eingereicht als im Vorjahreszeitraum. Mehr als jeder vierter Verdacht stand im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Beschäftigte in stationären oder ambulanten medizinischen Einrichtungen und in Laboratorien können eine Erkrankung an Covid-19 unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkennen lassen. Hintergrund-Informationen dazu sind im DGUV-Webauftritt zu finden.

Vom DGUV wurde auch mitgeteilt, dass die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, nämlich die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, bis zum 25. September 2020 19.573 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Zusammenhang mit Covid-19 an die DGUV gemeldet hätten.

Dabei sei in 8.545 von circa 11.300 bislang entschiedenen Fällen das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt worden. Den Angaben zufolge ist hier zu beachten, „dass Verdachtsanzeigen die Unfallversicherungs-Träger selbst mitunter verzögert erreichen. Die Statistiken bilden also nicht das aktuelle Erkrankungsgeschehen ab“.

Gesetzlicher Schutz mit Lücken

Übrigens, die Mehrheit der Unfälle, nämlich Freizeitunfälle, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dazu zählen nicht nur Haushaltsunfälle und Verkehrsunfälle bei privaten Fahrten, sondern selbst Unfälle auf dem Weg zur Arbeit, wenn man vom üblichen Arbeitsweg aus privaten Gründen, zum Beispiel um einkaufen zu gehen, nur um wenige Meter abgewichen ist.

Doch auch wenn ein anerkannter Arbeits- oder Wegeunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit vorliegt, muss ein Betroffener insbesondere bei einer unfallbedingten Erwerbsminderung trotz möglicher Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung mit Einkommenseinbußen rechnen. Denn die gesetzlichen Vorgaben, nach denen ein zuständiger Träger der gesetzlichen Unfallversicherung leistet, sehen hier keinen vollumfänglichen Einkommensausgleich vor.

So gilt: Wer wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit seinen bisherigen Beruf nicht oder nur noch teilweise ausüben kann, aber noch in einer anderen, auch weniger gut bezahlten Tätigkeit einsetzbar ist, hat aus der gesetzlichen Unfallversicherung keinen Rentenanspruch. Diese und weitere Absicherungslücken, die trotz der Sozialversicherungen vorhanden sind, lassen sich jedoch zum Beispiel mit einer privaten Unfall- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung abdecken.



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