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Wie der Staat jungen Leuten bei der Altersvorsorge hilft

Wer in jungen Jahren nicht finanziell für den Lebensabend vorsorgt, verzichtet auch auf Geld vom Staat, das ihm zustehen würde.

(verpd) Für junge Bürger, die noch keine 25 Jahre alt sind, gibt es einen zusätzlichen finanziellen Anreiz, die staatlich geförderte Altersvorsorge im Rahmen eines Riester-Vertrages in Anspruch zu nehmen.

Schon heute liegt das aktuelle Nettorentenniveau nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nur bei unter 48 Prozent. Das heißt, wer 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, bekommt weniger als 48 Prozent seines bisherigen Erwerbseinkommens als gesetzliche Altersrente ausbezahlt. Die Einkommenssteuer ist dabei noch nicht berücksichtigt. Experten gehen davon aus, dass das Rentenniveau bis 2030 noch weiter sinken wird; die gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze liegt aktuell bei 43 Prozent.

Deswegen empfiehlt auch die Bundesregierung, zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Diesbezüglich gibt es seit 2002 unter anderem für fast alle gesetzlich Rentenversicherungs-Pflichtigen wie Auszubildende und sonstige Arbeitnehmer mit der sogenannten Riester-Rente auch eine staatlich geförderte Altersvorsorge in Form von Zulagen und/oder steuerlichen Vergünstigungen. Für junge Leute bis 25 Jahre gibt es sogar noch einen weiteren finanziellen Anreiz, damit sie für das Rentenalter vorsorgen.

Mit Zulagen und Steuervorteilen

Bei der Riester-Rente beteiligt sich der Staat an der Altersvorsorge des Einzelnen mit einer sogenannten Grundzulage in Höhe von 154 Euro im Jahr. Voraussetzung ist, dass der Riester-Sparer einen entsprechenden Riester-Vertrag abgeschlossen hat und mindestens vier Prozent seines sozialversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlt.

Riester-Sparer mit Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, erhalten zusätzlich 185 Euro pro Jahr. Für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder sind es sogar 300 Euro. Außerdem sind die vom Riester-Sparer in einen Riester-Vertrag eingezahlten Beiträge bis maximal 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig, sofern die Steuerersparnis dadurch höher ist als die Zulagen.

Finanzieller Vorsorgeanreiz für junge Leute

Für junge Sparer gibt es darüber hinaus gemäß Paragraf 84 EStG (Einkommensteuergesetz) noch einen Sonderzuschuss. Junge Leute, die noch keine 25 Jahre alt sind, erhalten einmalig für die Altersvorsorge in Form eines Riester-Vertrages einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro. Wer weniger als die geforderten vier Prozent des sozialversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlt, erhält eine anteilig geringere Förderung.

Grundsätzlich müssen Riester-Sparer mindestens fünf Euro im Monat beziehungsweise 60 Euro im Jahr in den Riester-Vertrag einzahlen, um Anspruch auf eine Zulage zu haben. Bei Fragen zur staatlich geförderten Altersvorsorge sowie zu den sonstigen vermögensbildenden Lösungen kann ein Versicherungsvermittler weiterhelfen.



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