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Wie der Staat Selbstständige bei der Altersvorsorge fördert

Selbstständige und Freiberufler werden bei der privaten Altersvorsorge vom Staat durch Steuervergünstigungen unterstützt, sofern sie einen privaten Rentenversicherungs-Vertrag abschließen, der gesetzlich festgelegte Kriterien erfüllt.

(verpd) Arbeitnehmer und rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige haben einen Anspruch auf staatliche Zuschüsse und/oder steuerliche Vergünstigungen, wenn sie für die private Altersvorsorge einen sogenannten Riester-Vertrag abschließen. Die meisten Selbstständigen und Freiberufler sind von dieser Förderungsform jedoch ausgenommen. Doch auch für sie gibt es eine staatlich geförderte Altersvorsorgelösung.

Rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige haben wie Arbeitnehmer einen direkten Anspruch auf eine staatliche Förderung, um für ihr Alter finanziell vorzusorgen, wenn sie mindestens 60 Euro im Jahr in einen sogenannten Riester-Vertrag einzahlen. Konkret gibt es als Förderung eine jährliche Grundzulage von maximal 154 Euro, ab 2018 sind es sogar bis zu 175 Euro. Zudem erhalten Riester-Sparer je Kind, für das ihnen Kinderzulage zusteht, eine Zulage pro Jahr von bis zu 185 Euro – für ab 2008 geborene Kinder in Höhe von maximal 300 Euro.

Die volle Zulagenhöhe gibt es bei einem Mindesteigenbetrag von vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens. Die eingezahlten Prämien sind zudem bis zu 2.100 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar. Doch die wenigsten Selbstständigen sind hierzulande rentenversicherungs-pflichtig und daher nicht im Rahmen eines Riester-Vertrages direkt förderberechtigt. Ist ein Selbstständiger jedoch mit einem Förderberechtigten verheiratet, ist er mittelbar zulageberechtigt und kann die gleichen Förderungen in Anspruch nehmen. Und es gibt noch eine weitere Alternative: die Basisrente.

Geförderte Altersvorsorge per Basisrente (Rürup-Vertrag)

Sofern ein Selbstständiger einen sogenannten Basis-Rentenvertrag, auch Rürup-Rente genannt, abschließt, wird er ebenfalls vom Staat bei der Altersvorsorge gefördert. Eine Basisrente (Rürup-Vertrag) ist eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die bestimmte gesetzlich festgelegte Kriterien erfüllt. So muss dem Versicherten in dem Basis-Vertrag eine lebenslange, monatliche Leibrente, also eine Rentenzahlung, die bis zu einem bestimmten Ereignis, üblicherweise bis zum Tod des Rentenbeziehers, geleistet wird, garantieren.

Die Leistungsansprüche aus einem Basis-Vertrag dürfen weder veräußerbar, kapitalisierbar, veränderbar, übertragbar noch beleihbar sein. Zudem ist das früheste Auszahlungsalter einer Leibrente aus allen Rürup-Verträgen, die nach 2012 abgeschlossen wurden oder werden, das 62. Lebensjahr. Ergänzend zur eigenen Altersvorsorge kann der Versicherte aber auch zusätzlich einen Hinterbliebenen-, Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeits-Schutz im Basisvertrag vereinbaren.

Die Höhe und der Zeitpunkt, wann ein Selbstständiger Prämien zum Basis-Rentenvertrag einzahlt, stehen dem Versicherten weitestgehend frei. Die staatliche Förderung eines Basis- beziehungsweise Rürup-Vertrages erfolgt in Form einer Steuervergünstigung.

84 Prozent der Prämien sind steuerlich absetzbar

Alle vom Versicherten in einem Basis-Vertrag eingezahlten Prämien können bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich geltend gemacht werden. In 2017 sind 84 Prozent der tatsächlich eingezahlten Prämien, höchstens jedoch 84 Prozent des maximalen Förderbetrages, der derzeit bei 23.362 Euro liegt, also 19.624 Euro, als Sonderausgaben abzugsfähig. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren ist der steuerlich abzugsfähige Betrag doppelt so hoch.

Bis 2025 steigt der Prozentsatz für die steuerliche Abzugsfähigkeit jedes Jahr um zwei Prozent, bis die volle maximale Fördersumme zu 100 Prozent erreicht ist. Nach Vertragsablauf unterliegt die vom Basis-Rentenvertrag ausgezahlte Leibrente der sogenannten nachgelagerten Besteuerung, das heißt, ein bestimmter Anteil dieser Rente ist ab Rentenbeginn zu versteuern. Der zu versteuernde Anteil richtet sich nach dem Jahr der erstmaligen Leibrentenauszahlung und gilt für die gesamte Bezugsdauer.

Wer zum Beispiel in 2017 erstmalig eine Rente aus einem Rürup-Vertrag erhält, muss für die gesamte Bezugszeit 74 Prozent der ausbezahlten Leibrente versteuern. Je später der Rentenbeginn, desto höher der Steueranteil: Der Prozentsatz steigt bis 2020 je Jahr für den jeweiligen Rentenbeginn um zwei Prozent und ab 2020 bis 2040 um ein Prozent.



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