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Wie der Zahnarztbesuch hilft, Kosten zu sparen

Wie der jährliche Zahnarztbesuch dafür sorgt, dass die Kosten etwas geringer sind, die ein gesetzlich Krankenversicherter bei einem eventuell notwendigen Zahnersatz selbst zahlen muss.

(verpd) Ein regelmäßiger Zahnarztbesuch ist gleich aus mehreren Gründen sinnvoll. Zum einen können so mögliche Gesundheitsrisiken bezüglich Mund- oder Zahnerkrankungen schneller entdeckt und behoben werden, zum anderen kann es sich auch aus Kostengründen lohnen. Denn wer in bestimmten Abständen seine Zähne vom Zahnarzt kontrollieren lässt, muss als gesetzlich Krankenversicherter weniger für den Zahnersatz wie eine Zahnkrone oder -brücke aus der eigenen Tasche zahlen als jene, die nur selten zum Zahnarzt gehen.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beziehungsweise die Krankenkasse als Träger der GKV übernimmt bei einem notwendigen Zahnersatz nur einen gesetzlich festgelegten Fest(kosten)zuschuss. Dieser beträgt maximal 50 Prozent der Kosten für eine sogenannte Regelversorgung. Darunter versteht man einen medizinisch ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlich vertretbaren Zahnersatz, also eine notwendige Zahnkrone, -brücke oder -prothese in einfacher Ausführung.

Geht man jedoch seit mindestens fünf Jahren regelmäßig mindestens einmal jährlich zum Zahnarzt zur Kontrolle, hat man im Falle eines notwendigen Zahnersatzes Anspruch auf einen zusätzlichen Bonus zum gesetzlich geregelten Festzuschuss. Wichtig dafür ist, dass der Zahnarzt die jährlichen Kontrollbesuche mit einem Stempel im sogenannten Bonusheft bestätigt. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren müssen für diesen Bonus zweimal im Jahr, konkret einmal pro Halbjahr zur zahnärztlichen Kontrolle gehen.

Mindestens fünf Jahre lang jährlich zum Zahnarzt gehen

Der Bonus, wenn im Bonusheft fünf Jahre hintereinander ein jährlicher Zahnarztbesuch bestätigt ist, beträgt 20 Prozent des Festkostenzuschusses. Die GKV beziehungsweise die Krankenkasse übernimmt damit nicht 50, sondern 60 Prozent der Regelversorgungskosten.

Kann man sogar für die letzten zehn Jahre anhand des Bonusheftes lückenlos vorweisen, dass man mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt zur Kontrolle gegangen ist, beträgt der Bonus 30 Prozent des Festkostenzuschusses. Die GKV zahlt damit nicht 50, sondern 65 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Wichtig bei der Bonusregelung ist, dass das Jahr, in dem ein Zahnersatz notwendig wird, nicht zum Erreichen der notwendigen fünf oder zehn Jahre für den Bonus zählt.

Wer als Erwachsener in diesem Jahr noch einen Zahnersatz benötigen und vom 20-prozentigen Bonus profitieren möchten, muss seit 2013 mindestens jährliche Zahnarztbesuche in seinem Bonusheft nachweisen. Wer von einem 30-prozentigen Bonus profitieren möchte, muss seit 2008 jedes Jahr zur Kontrolle beim Zahnarzt gewesen und dies im Bonusheft bestätigt worden sein.

Trotz Bonus bleibt dem Patienten ein hoher Kostenanteil

Nachfolgend ein Beispiel für einen Bonus durch ein regelmäßig abgestempeltes Bonusheft: Fehlt beispielsweise einer der vorderen Backenzähne, belaufen sich die Kosten für die Regelversorgung durch eine Zahnbrücke auf rund 930 Euro. Ohne einen Bonus würde die Krankenkasse 50 Prozent der Regelversorgungskosten und damit etwa 465 Euro übernehmen.

Liegt ein Bonusheft vor, das bestätigt, dass der Patient wenigstens die letzten fünf Jahre vor dem Jahr der Behandlung regelmäßig bei der zahnärztlichen Kontrolle war, zahlt die Krankenkasse 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung und damit 558 Euro. Bei einem Bonusheft, in dem mindestens zehn Jahre ein jährlicher Zahnarztbesuch bestätigt wird, sind es 65 Prozent der Regelversorgungskosten, das entspricht dann knapp 605 Euro.

Alle vom Zahnarzt verrechneten Kosten, die diesen GKV-Zuschuss übersteigen, hat der Patient selbst zu tragen. Das heißt, trotz eines 20- oder 30-prozentigen Bonus muss der Patient immer noch 40 oder 35 Prozent der Regelversorgungskosten selbst übernehmen.

Wenn einem die Regelversorgung nicht reicht

Insbesondere wenn der Patient einen höherwertigen Zahnersatz als in der Regelversorgung vorgesehen haben möchte, können die vom Patienten selbst zu tragenden Kosten enorm sein. Denn der gesetzlich Krankenversicherte muss zusätzlich zum Eigenanteil für die Regelversorgung auch alle Kosten, die die Regelversorgung übersteigen, komplett selbst übernehmen.

Haben nämlich zwei Patienten den gleichen Befund, bekommen sie aufgrund der Regelversorgung den gleichen Zuschuss zum Zahnersatz – eventuell noch mit Bonus –, egal ob sich der eine für eine Brücke oder eine Prothese und der andere für ein Implantat entscheidet. Ein festsitzendes Implantat, das von Zahnärzten häufig nicht nur aus ästhetischen Gründen empfohlen wird, kostet jedoch einige Tausend Euro und damit ein Mehrfaches einer im Rahmen der Regelversorgung bezahlten Brücke oder herausnehmbaren Prothese.

Für den Patienten bedeutet dies im Falle eines notwendigen Zahnersatzes oft, dass er auch nach der gesetzlich anteiligen Kostenerstattung durch die Krankenkasse trotz eines mehrere Jahre abgestempelten Bonusheftes immer noch einen drei- oder vierstelligen Betrag selbst zu zahlen hat. Gesetzlich Krankenversicherte können sich jedoch mit einer privaten Zahnzusatzversicherung vor diesem Kostenrisiko schützen. Eine solche Police übernimmt entsprechend der individuellen Vertragsvereinbarung einen Großteil der Mehrkosten, die der Patient sonst selbst zu tragen hätte.



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