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Wie die Folgen eines Grillunfalles abgesichert sind

Leider bleibt nicht immer jedes Grillfest unfallfrei. Welche Versicherungspolice einspringt, wenn das Grillfeuer nicht nur die Bratwurst verbrennt.

(verpd) Es gibt zahlreiche Gründe wie Leichtsinn, Unwissenheit oder auch ein technischer Defekt, die dazu führen können, dass es beim Grillen zu einem Unfall mit Sachschäden oder mit Verletzten kommt. Mit dem passenden Versicherungsschutz lassen sich zumindest die finanziellen Folgen eines solchen Unfalles absichern.

Viele Grillunfälle ereignen sich, weil die Anwesenden zu leichtsinnig sind oder bestimmte Risiken (un)wissentlich ignorieren. Wer beispielsweise einen flüssigen Brandbeschleuniger wie Spiritus zum Anzünden für den Grill benutzt, muss damit rechnen, dass es zu unkontrollierten Stichflammen oder Verpuffungen kommt. Doch selbst beim vorsichtigsten „Grillmeister“ können ein technischer Defekt am Grill oder ein unvorsichtiger Gast einen folgenreichen Grillunfall verursachen. Die Folgen eines Grillunfalles können dramatisch sein.

So kann zum Beispiel ein durch Wind verursachter Funkenflug dazu führen, dass das Haus des Nachbarn niederbrennt. Wirft ein Gast den Grill versehentlich um, kann das eigene Mobiliar oder gar das ganze Haus einen Brandschaden erleiden. Besonders schwerwiegend ist es, wenn man selbst oder ein Gast wegen eines Grillunfalles, zum Beispiel durch eine Stichflamme oder eine Verpuffung, verletzt wird. Wer keinen passenden Versicherungsschutz hat, muss unter Umständen selbst für die möglichen Schäden aufkommen.

Wenn der Hobbygriller einen anderen schädigt …

Daher ist es als Hobbygriller grundsätzlich wichtig zu wissen, inwieweit die Folgen eines solchen Unfalls durch bereits bestehende Versicherungspolicen abgesichert sind und welchen Versicherungsschutz man eventuell noch benötigt. Hat ein Hobbygriller zum Beispiel eine private Haftpflichtversicherung, übernimmt diese die berechtigten Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche anderer Personen, die durch sein fahrlässiges Verhalten entstanden sind.

Eine solche Police wehrt aber auch ungerechtfertigte oder zu hohe Forderungen ab. Prinzipiell ist bei einer solchen Police darauf zu achten, dass die vereinbarte Versicherungssumme hoch genug ist, um mögliche Personen- und Sachschäden zu begleichen.

… oder sein eigenes Haus und Mobiliar in Brand gerät

Hat derjenige, der das Grillfest bei sich zu Hause veranstaltet, eine eigene Hausrat- und Gebäudeversicherung, ist damit ein Brandschaden am eigenen Haus oder am Hausrat, der versehentlich und nicht grobfahrlässig durch den Versicherten verursacht wird, abgesichert. In manchen Hausrat-Policen sind auch die Gartenmöbel unter anderem bei Brandschäden mitversichert, solange sie auf dem in der Police genannten Grundstück verwendet werden.

Im Gegensatz zur privaten Haftpflichtversicherung, die einen Schaden, egal ob der Versicherte diesen fahrlässig oder grobfahrlässig verursacht hat, absichert, unterscheidet eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung zwischen den Fahrlässigkeitsgraden. Denn bei einem grob fahrlässig verursachten Schaden kann der Hausrat- und Gebäudeversicherer die Schadensleistung normalerweise im Verhältnis zur Schwere der Schuld kürzen. Es gibt aber auch Policen, bei denen auch ein grob fahrlässig verursachter Schaden teils optional gegen Aufpreis mitversichert ist.

Finanzielle Absicherung bei eigenen Verletzungen

Wird der Griller oder einer seiner Familienangehörigen verletzt, hilft eine private Absicherung des Betroffenen weiter. In vielen Fällen reichen nämlich die Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung zur Kosten- und Einkommensabsicherung nicht aus.

So kann es nach einer unfallbedingten Verletzung zu Einkommenslücken aufgrund einer längeren Arbeitsunfähigkeit oder einer dauerhaften Erwerbsminderung kommen, da hier der gesetzliche Schutz, sofern er besteht, begrenzt ist. Eine umfassende Einkommensabsicherung bietet dagegen eine private Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits- sowie eine Krankentagegeld-Versicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht

Auch eine private Unfallversicherung kann durch eine frei vereinbarte Kapitalsumme und/oder Rente im unfallbedingten Invaliditätsfall nicht nur Einkommensausfälle, sondern auch eventuell notwendige behindertengerechte Umbaukosten abdecken. In einer solchen Police können oft auch Zusätze wie Zuschüsse bei kosmetischen Operationen und ein Krankenhaustagegeld individuell vereinbart werden. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet übrigens bei Freizeitunfällen, zu denen auch Grillunfälle im Privatbereich zählen, nicht.

Ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann bringt Klarheit darüber, ob der bestehende Versicherungsschutz ausreicht oder ob es noch abzusichernde Risiken gibt.



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