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Wie die gesetzliche Rentenhöhe berechnet wird

Wer wissen möchte, worauf es bei der Höhe der gesetzlichen Altersrente ankommt beziehungsweise wie diese ermittelt wird, findet in einer aktualisierten Broschüre der Deutschen Rentenversicherung die entsprechenden Informationen.

(verpd) Für viele ist die Berechnung der gesetzlichen Rentenansprüche für die Altersrente ein Buch mit sieben Siegeln. Für mehr Transparenz sollen diesbezüglich zwei aktualisierte Ratgeber zum Thema, einer für West- und der andere für Ostdeutschland, der Deutschen Rentenversicherung sorgen.

Die Höhe der gesetzlichen Altersrente hängt von diversen Faktoren ab. Neben der geleisteten Höhe der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, ist beispielsweise auch die Dauer der Versicherungszeit und nicht zuletzt auch die Art der Altersrente, die man in Anspruch nehmen will, maßgeblich. Die Formel zur Rentenberechnung lautet wie folgt: Höhe der Altersrente ist gleich Entgeltpunkte multipliziert mit dem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert.

Erklärt werden die verwendeten Fachbegriffe der Rentenformel in den aktualisierten Broschüren „Rente: So wird sie berechnet – alte Bundesländer“ und „Rente: So wird sie berechnet – neue Bundesländer“ der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sowie im Webaufritt des DRV. Die Ratgeber sind kostenlos im Webportal des DRV herunterladbar und enthalten neben Erklärungen auch Beispiele und Tabellen mit maßgeblichen Werten zur Rentenberechnung.

Fachbegriffe – kurz erklärt

Die Entgeltpunkte berechnen sich zum Beispiel aus der Höhe des Jahreseinkommens, für das man gesetzliche Rentenversicherungs-Beiträge entrichtet hat, im Vergleich zum durchschnittlichen Jahreseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten. Verdient man in einem Jahr so viel wie das durchschnittliche Jahreseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten, erhält man für dieses Jahr 1,0 Entgeltpunkte. Wer mehr verdient, erhält über und wer weniger verdient unter 1,0 Entgeltpunkte. Auch für Zeiten ohne Einkommen wie Kindererziehungszeiten kann es Entgeltpunkte geben.

Es werden alle erreichten Entgeltpunkte bis zum Rentenbeginn zusammengerechnet – die Summe entscheidet maßgeblich über die individuelle Rentenhöhe. Der aktuelle Rentenwert entspricht der Rentenhöhe pro Entgeltpunkt, den ein Arbeitnehmer, der immer das Durchschnittseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten gehabt hätte, bekommen würde. Der Wert kann also nicht vom gesetzlich Rentenversicherten selbst beeinflusst werden. Aktuell beträgt der aktuelle Rentenwert pro erreichten Entgeltpunkt 32,03 Euro in den alten und 30,69 Euro in den neuen Bundesländern.

Die Höhe des Zugangsfaktors hängt davon ab, ob man das gesetzlich vorgegebene Renteneintrittsalter für die jeweilige Altersrentenart eingehalten hat. Ist man im gesetzlich vorgegebenen Rentenalter in Rente gegangen beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Bei einem früheren Rentenbeginn, nimmt man Abschläge in Kauf, der Zugangsfaktor ist entsprechend kleiner als 1,0. Bei einem späteren Rentenbeginn gibt es Zuschläge, und der Zugangsfaktor liegt über 1,0. Der Rentenartfaktor hat die Höhe von 1,0 bei allen Arten der gesetzlichen Altersrente.

So erfährt man auf einfachem Weg seine Alterseinkünfte

Übrigens, die jährliche Renteninformation, die jeder von der DRV erhält, der mindestens 27 Jahre alt ist und fünf oder mehr Jahre an rentenrechtlichen Beitragszeiten aufweist, enthält unter anderem die Summe der bisher erreichten Entgeltpunkte und entsprechenden Versicherungszeiten. Zudem ist hier unter anderem die hochgerechnete Höhe der Regelaltersrente angegeben, die der Rentenversicherte bis zum Erreichen der individuellen Altersgrenze erwarten kann, wenn sich die Einkommenssituation der letzten fünf Jahre bis zum Erreichen der Regelaltersrente nicht ändert.

Die voraussichtliche Höhe der eigenen gesetzlichen Altersrente, egal ob für die Regelaltersrente oder eine andere Rentenart wie eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen, lässt sich auch direkt bei einer der deutschlandweiten Auskunfts- und Beratungsstellen des DRV erfragen. Wer jedoch wissen möchte, welches Einkommen ihm insgesamt im Rentenalter zur Verfügung steht, kann sich von einem Fachmann aus der privaten Versicherungswirtschaft beraten lassen.

Mithilfe der entsprechenden Computerprogramme ermittelt der Experte nicht nur individuell die voraussichtliche gesetzliche Rentenhöhe, sondern auch das Einkommen aus sonstigen Einkünften wie Vermietungen und Kapitalanlagen. Des Weiteren kann der Fachmann unter Berücksichtigung der Inflation feststellen, ob das voraussichtlich verfügbare Einkommen ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard im Alter beizubehalten oder in welcher Höhe dafür noch eine zusätzliche Altersvorsorge notwendig ist.



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