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Wie die Unfallhäufigkeit vom Pkw-Alter abhängt

Viele Kfz-Versicherer fragen im Antrag für eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach dem Alter des zu versicherten Autos zum Zeitpunkt, als der Kfz-Halter das Fahrzeug erstmals erworben hat. Dass dies seine Berechtigung hat, zeigt eine aktuelle Statistik.

(verpd) Die Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für 2017 belegt, dass die Schadenhäufigkeit mit dem Alter des Pkws, an dem es vom Kfz-Halter angeschafft wurde, steigt. Dies gilt jedoch nur bis zu einem bestimmten Fahrzeugalter, denn mit Oldtimern werden am seltensten Kfz-Haftpflichtschaden verursacht.

In Deutschland bestand im Jahr 2017 für etwa 44 Millionen Pkws eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Insgesamt gab es im genannten Jahr 2,8 Millionen Autounfälle, bei denen andere zu Schaden kamen, und für die die Kfz-Haftpflichtversicherer der Autos, mit denen die Unfälle verursacht wurden, die Schäden bezahlten. Das gesamte Schadenvolumen, für das die Kfz-Haftpflichtversicherer aufkamen, betrug über 9,7 Milliarden Euro.

Dies zeigt die aktuelle „Jahresgemeinschafts-Statistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2017“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin). Aus der Statistik erkennbar ist auch, dass es je 1.000 versicherte Autos 26 Kfz-Haftpflichtschäden gab. Zudem wurde ermittelt, inwieweit ein Zusammenhang zwischen dem Alter eines Pkws beim Erwerb des Kfz-Halters und der Schadenhäufigkeit besteht.

Wie das Fahrzeugalter das Schadengeschehen beeinflusst

Viele Versicherer stufen Neu- oder sehr junge Gebrauchtwagen in der Kfz-Haftpflichtprämie günstiger ein als Fahrzeuge, die beim Erwerb schon viele Jahre alt waren. Manche Versicherer bieten aber auch Spezialtarife für Oldtimer an, die gegenüber einem Normaltarif deutlich günstiger sind. Dass bei der Prämienermittlung einer Kfz-Haftpflichtversicherung unter anderem auch das Fahrzeugalter, ab dem der Kfz-Halter den Pkw erstmals erworben und auf sich zugelassen hat, eine Rolle spielt, hat seinen Grund, wie die Statistik belegt.

Denn von den Autos, die beim Kauf jünger als drei Jahre waren, wurde im vergangenen Jahr nur mit 58 von 1.000 Wagen ein Kfz-Haftpflichtschaden verursacht. Bei den Autos, die beim Erwerb durch den Kfz-Halter 16 bis unter 23 Jahre alt waren, lag die Schadenhäufigkeit dagegen bei 90 Unfällen je 1.000 Pkws. Insgesamt steigt die Schadenhäufigkeit der Pkws, die beim Erwerb noch neu oder fast neu waren, bis hin zu den Autos, die die Kfz-Halter erst gekauft haben, als die Autos schon 18 bis 22 Jahre alt waren, fast kontinuierlich an.

Tendenziell steigt auch die durchschnittliche Schadenhöhe je Kfz-Haftpflichtschaden mit der Höhe des Fahrzeugalters bei Erwerb an. Laut Statistik lag die Schadenhöhe je Kfz-Haftpflichtschaden bei einem jungen Auto, das beim Erwerb jünger als drei Jahre alt war, bei 3.283 Euro. Bei Pkws, die beim Erwerb zwölf Jahre hinter sich hatten, lag die durchschnittliche Schadenhöhe bei 3.789 Euro, bei den 13- bis 15-jährigen Wagen zum Zeitpunkt des Erwerbs waren es etwas weniger, nämlich 3.655 Euro, dagegen bei den Autos mit 18 bis 22 Jahren 4.070 Euro.

Oldtimer verursachen die wenigsten Schäden

Die niedrigste Schadenhäufigkeit gab es jedoch bei den Pkws, die 23 Jahre oder älter waren, als sie der Kfz-Halter gekauft hatte. Ein Grund dafür dürfte sein, dass diese Oldtimer häufig eher Sammlerstücke beziehungsweise Liebhaberfahrzeuge sind, die oft nur bei gutem Wetter und im Vergleich zu einem Alltagswagen auch weniger gefahren werden. Die durchschnittliche Schadenhöhe je Kfz-Haftpflichtschaden lag bei den Oldtimern bei 4.047 Euro und war damit nur unwesentlich niedriger als bei den 18- bis 22-jährigen Autos zum Zeitpunkt des Erwerbs.

Laut Gesetz muss man für alle Pkws, die man hierzulande auf öffentlichen Straßen nutzen will, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Das ist auch sinnvoll. Denn auch wenn die durchschnittliche Schadenhöhe je Kfz-Haftpflichtschaden bei 3.451 Euro liegt, gibt es Unfälle – insbesondere, wenn Personen verletzt oder sogar getötet werden –, deren Schadenhöhe schnell einen sechs- bis siebenstelligen Eurobereich erreicht.

Würde keine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen, müsste der Schadenverursacher und/oder Autohalter, mit dem der Unfall verursacht wurde, diesen Schaden aus der eigenen Tasche zahlen. Für viele wäre das der finanzielle Ruin, das heißt, auch die Geschädigten würden dann nur einen Teil des Schadens ersetzt bekommen.



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