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Wie Elektroautos bezuschusst werden

In zehn Jahren sollen nach dem Willen der Bundesregierung sechs Millionen Elektroautos hierzulande fahren. Ob dieses Ziel erreicht wird, bleibt abzuwarten, doch schon heute wird der Kauf eines Elektrofahrzeugs unter anderem staatlich gefördert.

(verpd) Diverse finanzielle Anreize, Prämien, Zuschüsse und Vergünstigungen sowohl vonseiten des Staates als auch der Wirtschaft gibt es heute schon, wenn man auf ein Elektroauto umsteigt. Doch nicht alle gelten überall und für jeden.

Für Elektrofahrzeuge gibt es eine direkte Förderung in Form des sogenannten Umweltbonus für Privatpersonen, Firmen, Stiftungen und sogar Vereine. Gefördert werden nur Neufahrzeuge mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell bis maximal 60.000 Euro, die erstmalig in Deutschland zugelassen werden. Für ein rein elektrisch betriebenes Auto beziehungsweise ein Fahrzeug, das mithilfe einer Brennstoffzelle mit Energie versorgt wird, bekommt man so beispielsweise einmalig 4.000 Euro, für einen Plug-in-Hybriden 3.000 Euro.

Im Detail werden laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) reine Batterieelektro-Fahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-in-Hybride) und Brennstoffzellen-Fahrzeuge gefördert. Förderfähig sind zudem Fahrzeuge, die keine lokalen Kohlendioxidemissionen aufweisen oder die höchstens 50 Gramm Kohlendioxid-Emissionen pro Kilometer verursachen. Das Fahrzeug muss zudem in der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge stehen.

Zehn Jahre Steuervorteile

Für batterieelektrische Fahrzeuge muss zudem zehn Jahre lang nach der Erstanmeldung keine Kfz-Steuer bezahlt werden, wenn das Fahrzeug bis Ende 2020 – laut Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung ist eine Verlängerung bis 2025 geplant – erstmalig zugelassen wird. Das gilt auch bei einem Halterwechsel. Diesen Steuerbonus gibt es aber nur für batterieelektrische und nicht für Hybridfahrzeuge, also nicht für Autos, die neben einem Elektromotor auch über einen Verbrennungsmotor verfügen.

Dafür profitieren sowohl Hybridfahrzeuge als auch vollelektrische Autos von einem reduzierten Satz bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils. Dieser wird fällig, wenn ein Dienstfahrzeug (Firmenfahrzeug) auch für private Fahrten genutzt wird. Normalerweise muss diese private Nutzung nämlich mit einem Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs versteuert werden (Ein-Prozent-Regelung).

Bei Hybridfahrzeugen und Elektroautos liegt dies derzeit bei der Hälfte, also bei 0,5 Prozent – und die Bundesregierung spricht sich im Klimaschutzprogramm 2030 für eine weitere Absenkung auf 0,25 Prozent für reine Elektroautos, mit einem maximalen Neupreis von 40.000 Euro aus. Ein weiterer Vorteil: Wer sein Elektroauto beim Arbeitgeber mit Strom aufladen kann, muss dies nicht als geldwerten Vorteil versteuern.

Zusätzliche Vorteile

Einige Bundesländer, Städte und Regionen, aber auch bestimmte Unternehmen unterstützen den Kauf eines Elektroautos über den Umweltbonus hinaus. Und zwar beispielsweise mit direkten Zuschüssen beim Kauf, mit einer finanziellen Unterstützung bei der Installation einer Wallbox (Ladestation) oder auch mit Preisnachlässen beim Strom.

So fördert beispielsweise die Stadt Marburg den Kauf eines Elektroautos mit 750 Euro. Tipp: Eine Zusammenstellung dieser regionalen Förderungen gibt es im Webauftritt des Automobilclubs ADAC.

Übrigens soll sich zukünftig die gesamte Ladeinfrastruktur deutlich verbessern. Die Bundesregierung spricht im Klimaschutzprogramm 2030 von einer Million öffentlich zugänglicher Ladepunkte bis zum Jahr 2030, wobei die genaue Umsetzung ein noch zu erstellender „Masterplan Ladesäuleninfrastruktur“ regeln soll.

Kfz-Versicherung für E-Autos

Für ein Elektroauto muss, ebenso wie für fast jedes andere Kfz eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden; angesichts der hohen Anschaffungspreise empfiehlt sich auch der Abschluss einer Vollkaskoversicherung.

Dabei lohnt es sich genau zu vergleichen. Denn einige Versicherer sichern in diesem Zusammenhang Elektroautos speziell ab und integrieren in den Versicherungsschutz beispielsweise auch die Absicherung von Akkuschäden, wie sie durch Bedienfehler, eine Tiefenentladung oder eine Überladung möglich sind.

Wichtig: Ein liegengebliebenes Elektroauto lässt sich nicht so einfach abschleppen, sodass eine Panne schnell recht teuer werden kann. Mit einer Kfz-Pannenversicherung beziehungsweise einem Schutzbrief, der eben die speziellen Risiken der E-Autos mitberücksichtigt, lässt sich dieses Kostenrisiko minimieren.



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