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Wie Ferienjobber sich die Sozialabgaben sparen können

Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mitteilt, müssen Arbeitnehmer keine gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungs-Beiträge entrichten, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dies gilt insbesondere auch für Studenten und Schüler, die nebenher jobben.
Wer im laufenden Jahr lediglich eine „kurzfristige“ Beschäftigung ausübt – also insgesamt nicht mehr als zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage arbeitet –, muss als Arbeitnehmer keine Sozialversicherungs-Beiträge entrichten. Allerdings muss die zeitliche Begrenzung bereits von vornherein festgelegt sein, wie es beispielsweise oftmals bei Studenten oder Schülern der Fall ist, die nur während der Sommer- oder Semesterferien einem Ferienjob nachgehen.

Übt jemand während eines Kalenderjahres jedoch mehrere Beschäftigungs-Verhältnisse dieser Art aus, werden diese zusammengerechnet. Ist die genannte Zeitvorgabe damit überschritten, werden unter Umständen Sozialversicherungs-Beiträge fällig.

Bei regelmäßigem Verdienst
Ist eine Beschäftigung längerfristig angelegt, wird also beispielsweise auch außerhalb der Ferien gearbeitet, bleibt sie nur dann sozialversicherungsfrei, wenn es sich um einen Minijob handelt. Beim Minijob spielen die geleisteten Arbeitstage zwar keine Rolle, der regelmäßige Verdienst darf jedoch auf das ganze Jahr gerechnet 450 Euro im Monat nicht überschreiten.

Zwar sind seit dem 1. Januar 2013 auch Minijobber generell rentenversicherungs-pflichtig, allerdings können sich beispielsweise Studenten und Schüler mit einem Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherungs-Pflicht befreien lassen.

Nur der Arbeitgeber muss dann noch eine Pauschale für die Renten- und Krankenversicherung zahlen. Zu beachten ist jedoch, dass das Einkommen aus einer kurzfristigen Beschäftigung oder einem Minijob auch von Ferienjobbern versteuert werden muss. Weitere Informationen zum Thema Ferienjob und Sozialversicherung gibt es unter der kostenlosen Service-Telefonnummer 0800 10004800 der Deutschen Rentenversicherung sowie online bei der Minijob-Zentrale.

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