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Wie gefährlich Freitag der 13. tatsächlich ist

Laut einem viele Jahre alten Aberglauben ist Freitag, der 13. ein Tag der schaurigen Missgeschicke. Es gibt jedoch einen statistischen Beweis, der dies widerlegt.

(verpd) Entgegen dem Volks- und Aberglauben ereignen sich an einem Freitag, den 13. nicht mehr, sondern eher weniger Unfälle oder Schadenereignisse als an „normalen“ Freitagen. Dies geht aus Schadendaten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und drei Versicherungs-Gesellschaften hervor.

In jedem Kalenderjahr fallen mindestens einer und höchstens drei Freitage auf den 13. Tag eines Monats. Laut Wikipedia gilt der Freitag, der 13. „im Volksglauben als ein Tag, an dem besonders viele Unglücke passieren“.

Übrigens: Wer vor diesem Tag krankhaft Angst hat, leidet unter Paraskavedekatria-Phobie. In der Medizin bezeichnet man die abergläubische Angst vor der Zahl „13“ als Triskaidekaphobie.

Keine Unglückshäufung am Freitag, den 13.

Eine Häufung von Unglücken an diesem „Unglückstag“ ist nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) allerdings nicht mit Zahlen belegbar. Der demnächst altersbedingt ausscheidende Vorsitzende der GDV-Hauptgeschäftsführung, Dr. Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth, berichtete bereits vor einiger Zeit: „Statistisch lässt sich keine Zunahme von Unfällen feststellen. Der Freitag, der 13. birgt somit nur ein scheinbar höheres Risiko.“

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch ein Versicherungskonzern nach einer Auswertung der eigenen Schadenstatistik. Im Schnitt der vergangenen Jahre haben sich im Privatkundenbereich täglich 500 bis 600 Schäden ereignet.

Am Freitag, den 13. September des Vorjahres, waren es den Angaben des Versicherers zufolge gerade einmal 425 Schäden, am 13. Dezember 455. An einem Freitag seien im vergangenen Jahr aber im Schnitt 615 Schadenfälle verzeichnet worden. Man könnte aus den Zahlen sogar schließen, dass die Bürger am Freitag, den 13. sogar vorsichtiger seien als sonst.

Kein Anlass zu besonderer Sorge

Ähnliches berichtet auch ein anderes Versicherungs-Unternehmen. Nach dessen Aussagen sind in den zurückliegenden fünf Jahren an den vermeintlichen Unglückstagen in der Kfz- wie auch der Sachversicherung weniger Schäden aufgetreten als an einem „normalen“ Tag.

Ein Blick in die Schadenakten habe ergeben, dass die Versicherungskunden dieses Versicherers an Freitagen, die seit 2015 auf einen 13. gefallen sind, mit knapp 3.100 Schäden durchschnittlich etwa 200 Schäden weniger gemeldet hätten als an allen anderen Freitagen.

Eine andere Versicherungs-Gesellschaft gibt ebenfalls Entwarnung. Auch wenn der 13. eines Monats auf einen Freitag falle, bestehe in der statistischen Langzeitbetrachtung kein Anlass zu besonderer Sorge. Am 13. Dezember des Vorjahres seien bei diesem Versicherer sogar über ein Neuntel weniger Schäden als an allen anderen ausgewerteten Freitagen des Jahres gemeldet worden.

Jeder Freitag, der 13. ist der Tag des Rauchmelders

Seit 2006 ist jeder Freitag, der 13. allerdings auch der Tag des Rauchmelders und somit auch positiv belegt. Der GDV hat die „Kampagne ‚Rauchmelder retten Leben‘“ mitinitiiert. Zusammen mit den Feuerwehren weist der Verband die Bürger an diesem Tag überall im Land darauf hin, dass neben der Installation auch die regelmäßige Wartung von Rauchmeldern unbedingt erforderlich ist. Denn „ein Rauchmelder kann im Brandfall nur einwandfrei funktionieren, wenn er nicht verschmutzt oder seine Batterie nicht leer ist.

Daher ist die jährliche Kontrolle zwingend erforderlich. Das wissen viele leider nicht“, heißt es vonseiten der Kampagne. Dennoch scheint die im Jahr 2000 ins Leben gerufene Kampagne nicht erfolglos gewesen zu sein. So hat der Deutsche Feuerwehrverbands e.V. (DFV) im Jahr 1990 noch fast 800 Brandtote gezählt. Zuletzt waren es nur noch in etwa halb so viele. Seit einigen Jahren gilt in jedem Bundesland übrigens eine Rauchmelderpflicht – zumindest für Neu- und Umbauten.

In mehreren Regionen gelten Übergangsregelungen zur Nachrüstung bei bestehenden Gebäuden. In der Regel ist der Haus- oder Wohnungseigentümer für die Installation der gesetzlich vorgeschriebenen Brandmelder verantwortlich. Wie die genauen Regelungen in den einzelnen Bundesländern aussehen, kann auf der Internetseite des Forums Brandrauchprävention, das unter anderem vom GDV und dem DFV unterstützt wird, nachgelesen werden.



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