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Wie sich die Bürger bei Rechtsstreitigkeiten verhalten

Ab welchem Streitwert die Bürger hierzulande vor Gericht ziehen, wer eine Rechtsschutz-Police in der Schublade hat und was die Verbraucher von einer außergerichtlichen Einigung halten – diesen Fragen ist eine aktuelle Studie nachgegangen.

(verpd) Fast jeder zweite Deutsche setzt mittlerweile zur Absicherung auf eine Rechtsschutz-Versicherung. Bei einem durchschnittlichen Streitwert von weniger als 2.000 Euro würden Verbraucher vor Gericht ziehen. Allerdings gewinnt die außergerichtliche Einigung für viele an Attraktivität. Zu diesen Ergebnissen kommt ein aktueller Rechtsreport eines Rechtsschutz-Versicherers.

Zur Wahrnehmung ihrer Rechte setzen Verbraucher auf eine entsprechende Absicherung. Knapp jeder zweite Haushalt in Deutschland hat eine Rechtsschutz-Versicherung. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor, die vor Kurzem veröffentlicht wurde. Für die Studie hat das Marktforschungsinstitut Institut für Demoskopie Allensbach GmbH im Auftrag eines Rechtsschutz-Versicherers über 1.200 Bürger zu ihrer Meinung zum deutschen Rechtssystem und ihrer Absicherung in Rechtsfragen befragt. Der Rechtsreport wurde bereits im zehnten Jahr in Folge erstellt.

Insgesamt gab knapp jeder vierte Bürger laut Report an, dass er in den vergangenen fünf Jahren in der einen oder anderen Situation zwar einen Rechtsbeistand beziehungsweise einen Anwalt benötigt hätte, aber letztendlich doch darauf verzichtete.

Höhe des Streitwerts ist wichtiger Faktor

Ein Grund, dass die Bürger den Gang zum Anwalt oder auch vor Gericht scheuen, sind die hohen Anwalts- und Prozesskosten. So würden die Befragten im Schnitt erst vor Gericht ziehen, wenn sie ohne rechtliche Schritte einen möglichen finanziellen Schaden von 1.840 Euro erwarten. Allerdings sagte fast jeder vierte Befragte, dass er auch bereits bei einem Streitwert von unter 1.000 Euro einen Gerichtsprozess anstrengen würde.

Ein anderer Versicherer hat letztes Jahr rund zwei Millionen geführte Rechtsstreitigkeiten untersucht. Ein Ergebnis ist, dass fast die Hälfte aller Streitfälle zwölf Monate und länger dauert. Bei jedem zehnten Streit lag der Streitwert bei mehr als 10.000 Euro.

Der in 2020 veröffentlichte Rechtsreport zeigt aber auch, dass die Alternativen zum Gang vor Gericht wie eine außergerichtliche Einigung für viele der Verbraucher an Attraktivität gewinnen. Fast neun von zehn Befragten kennen neben dem Gerichtsverfahren die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. 2018 waren es nur etwa drei Viertel der Umfrageteilnehmer. Über die Hälfte sind zudem der Ansicht, dass man mit der außergerichtlichen Einigung „viele Auseinandersetzungen beilegen“ könne.

Kostenschutz für Streitigkeiten

Eine passende Rechtsschutz-Versicherung bietet in zahlreichen Streitfällen Kostenschutz. So gibt es unter anderem spezielle Rechtsschutz-Policen für Arbeitnehmer, Firmen, Selbstständige, Landwirte, Kfz-Fahrer oder auch für Vermieter. Ein Versicherungsfachmann berät, welche Police für den jeweiligen Bedarf sinnvoll ist. Eine kombinierte Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz-Police übernimmt beispielsweise die Anwalts- und sonstigen Prozesskosten, wenn der Versicherte berechtigte Schadenersatzansprüche gegenüber einem Unfallgegner durchsetzen will.

Unter anderem zahlt eine solche Police auch die Kosten bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder dem Vermieter. Auch Streitigkeiten mit dem Finanzamt, vor einem Sozial- oder Verwaltungsgericht oder mit einem Vertragspartner wie zum Beispiel einem Kfz- oder Einzelhändler sind je nach vereinbartem Versicherungsumfang in einer Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz-Police abgesichert.

Viele Rechtsschutz-Policen übernehmen je nach Vereinbarung nicht nur die Anwalts- und Gerichtskosten, sondern auch die Kosten für ein Meditationsverfahren. Dieses außergerichtliche Streitbelegungs-Verfahren ist insbesondere sinnvoll, wenn die Streitparteien auch künftig aufeinandertreffen, wie beispielsweise bei Konflikten mit Nachbarn, Verwandten, dem Vermieter oder dem Arbeitgeber. Während es vor Gericht nämlich meist nur Gewinner und Verlierer gibt, wird bei der Mediation eine für alle Seiten annehmbare Konfliktlösung gesucht.



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