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Wie sich Einkommen und Vermögen entwickelt haben

Die Bundesregierung veröffentlichte Zahlen zu den Einkommensmillionären, den Anteilen der Bevölkerung am Gesamteinkommen sowie Vermögensarten und beantwortete damit eine Anfrage, wie es um die finanzielle Ungleichheit in Deutschland bestellt ist.

(verpd) Eine Oppositionspartei wollte wissen, wie sich die Ungleichheit bei den Einkommen und Vermögen in Deutschland entwickelt hat. Aus den von der Bundesregierung dazu veröffentlichten Daten geht unter anderem hervor, dass die Zahl der unbeschränkt Steuerpflichtigen, die über eine Million Euro zu versteuern haben, zuletzt auf 17.192 zunahm. Seit 2010 steigt deren Zahl, wobei berücksichtigt werden muss, dass zusammen veranlagte Paare als ein Steuerpflichtiger angesehen werden.

In einer Kleinen Anfrage einer Oppositionspartei (Bundestagsdrucksachen 19/4684) ging es um die Entwicklung der Einkommensungleichheit in Deutschland. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, die Einkommensverteilung seit 2010 in verschiedensten Konstellationen darzulegen.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) können Daten zu den Privatvermögen in Deutschland nur über Befragungen von Stichproben der Bevölkerung gewonnen werden, die üblicherweise alle vier oder fünf Jahre erhoben werden. Die Datenlage dazu sei daher lückenhaft. Auch über Einkommensmillionäre liegen nur unvollständige Daten vor. Dennoch sind die vorhandenen Daten durchaus aufschlussreich, wie die Antworten des BMAS zeigen.

Gut 17.000 Einkommensmillionäre

Wie das BMAS auf diese und eine weitere Kleine Anfragen der gleichen Oppositionspartei (Bundestagsdrucksachen 19/5020 und 19/5018) mitteilte, betrug der Anteil der Einkommensmillionäre im Jahr 2014 an der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen 0,043 Prozent.

Es gab 17.192 unbeschränkt Steuerpflichtige, die ein Einkommen von mehr als einer Million Euro zu versteuern hatten. Im Jahr 2013 hatten 15.678 Steuerpflichtige ein Einkommen von über einer Million Euro zu versteuern. Im wirtschaftlich schwierigen Jahr 2004 waren es „nur“ 8.647 Steuerpflichtige.

Das Ministerium verwies auf Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis), nach denen im Jahr 2014 knapp 3,5 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtige ein Einkommen von über 65.000 Euro im Jahr zu versteuern hatten. Gemessen an der damaligen Bevölkerungszahl waren dies rund 4,3 Prozent der Bevölkerung. Der Anteil an den gut 40 Millionen Lohn- und Einkommensteuer-Pflichtigen betrug rund 8,7 Prozent. Vergleichszahlen zu den Einkommen in der Europäischen Union liegen der Bundesregierung nicht vor.

Ungleiche Einkommensverteilung

Betrachtet man das sogenannte Nettoäquivalenz-Einkommen in 2016, dann entfallen auf die obersten zehn Prozent der Steuerpflichtigen mit dem höchsten Einkommen, 23,3 Prozent des Gesamteinkommens. Die zehn Prozent der Steuerpflichtigen mit dem niedrigsten Einkommen verfügen nur über 3,1 Prozent. Dabei sei zu berücksichtigen, dass durch selbstständige Tätigkeit auch Verluste entstehen oder Steuernachzahlungen zu einem negativen Einkommen führen können. Die obersten 40 Prozent verfügen nach diesen Zahlen über 60 Prozent des Gesamteinkommens.

Bei der Verteilung der Nettovermögen schlägt der beschriebene Negativeffekt durch. Im Jahr 2012 hatten die unteren zehn Prozent der am wenigsten vermögenden Personen einen Negativanteil am Vermögen von 1,3 Prozent. Dagegen verfügten die oberen zehn Prozent der Personen mit dem höchsten Vermögen über einen Vermögensanteil von 58,4 Prozent. Fasst man die oberen 30 Prozent zusammen, dann kontrollieren sie 89,2 Prozent des Gesamtvermögens.

Die Zahl der Haushalte hierzulande, die über kein Nettovermögen verfügen, hat von 2003 bis 2013 von 14,2 Prozent auf 19,5 Prozent zugenommen. Auch die Zahl der Haushalte mit negativem Nettovermögen nahm im selben Zeitraum von 6,6 Prozent auf 11,5 Prozent zu. Der größte Teil des Vermögens ist in Immobilien gebunden. Im Jahr 2003 machte das Immobilienvermögen der Haushalte 73,2 Prozent aus, während auf Geld- und Anlagevermögen 26,8 Prozent entfielen. Zehn Jahre später erreichten die Immobilienquote 68,9 Prozent und das Geld- und Anlagevermögen 31,1 Prozent.

Höhere Einkommensungleichheit als in vielen anderen Ländern

Gefragt wurde in der Kleinen Anfrage auch nach der Entwicklung des sogenannten Gini-Koeffizienten, eines Standardmaßes zwischen null und eins zur Messung von Einkommens- oder auch Vermögensungleichheit, bei dem gilt: Je höher der Wert, desto größer ist die Ungleichheit. Die Bundesregierung erklärte diesbezüglich: „Für Vergleiche zwischen den EU-Mitgliedstaaten ist die hierfür konzipierten Datenquelle EU-SILC geeignet. Eine vergleichbare Zeitreihe liegt bei EU-SILC für Deutschland erst seit dem Jahr 2008 vor.“

Hierbei handelt es sich um eine Europa-Statistik über Einkommens- und Lebensbedingungen – EU-SILC steht für European Community Statistics on Income and Living Conditions. Der Gini-Koeffizient für Deutschland betrug laut EU-SILC in 2008 0,291, in 2009 0,293, in 2010 0,290, in 2011 0,283, in 2012 0,297, in 2013 0,307, in 2014 0,301, in 2015 0,295 und in 2016 0,291. Für 2017 und 2018 liegen noch keine Daten vor. Die Daten zeigen, dass die Entwicklung der Einkommensungleichheit keinen eindeutigen Trend ergibt.

So war der Wert in 2016 identisch mit dem von 2008. Nur in 2010 und 2011 war er etwas niedriger, das heißt, die Einkommensungleichheit war in diesen beiden Jahren nicht so groß wie in 2016 und allen anderen Jahren. EU-weit war der Gini-Koeffizient in 2016 dagegen in Belgien mit 0,260, in Dänemark mit 0,276, in Finnland mit 0,253, in Slowenien mit 0,237, in Malta 0,283, in den Niederlanden mit 0,273, in Österreich mit 0,279, in Tschechien mit 0,245 und in Ungarn mit 0,281 besser. Für einige Länder wie Frankreich, Schweden und Slowakei lagen für 2016 keine Daten vor.

Individuelle finanzielle Absicherung

Auch wenn es im Allgemeinen interessant ist, wie hoch die Einkommensungleichheit hierzulande ist, für den Einzelnen wichtiger ist es jedoch zu wissen, wie seine finanzielle Situation aktuell und in Zukunft aussehen wird. Jeder sollte sich beispielsweise informieren, mit welchen Leistungen und Einkommen er beispielsweise bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder im Rentenalter rechnen kann.

Auch an die finanzielle Absicherung der eigenen Kinder und/oder des Partners im Fall des eigenen Ablebens sollte gedacht werden. Zahlreiche Risiken, die beispielsweise die finanzielle Existenz kosten können, wie ein Hausbrand, ein schwerer Unfall oder eine Krankheit, die zu einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit führt, lassen sich zumindest finanziell mit den richtigen Versicherungspolicen absichern. Da die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, ist es zudem wichtig, mit einer ausreichenden Altersvorsorge seinen gewohnten Lebensstandard auch im Rentenalter abzusichern.

Ein Versicherungsexperte kann bei der Ermittlung des jeweiligen Vorsorgebedarfs mit entsprechenden Berechnungen weiterhelfen. Je nach Sparziel und persönlicher Vorsorgestrategie bietet die Versicherungswirtschaft zudem individuell passende Anlage- und Absicherungslösungen an.



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