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Wie sich Leitungswasserschäden im Winter vermeiden lassen

Fällt das Thermometer deutlich unter null Grad Celsius oder herrschen dauerhaft Minustemperaturen, kann dies schnell zu kältebedingten Schäden an Wasserleitungen und Heizungsrohren führen. Doch wer richtig vorsorgt, kann das Schadensrisiko minimieren – und, sollte es doch dazu kommen, muss er derartige Frostschäden nicht aus der eigenen Tasche zahlen.

Jedes Jahr ärgern sich zahlreiche Hauseigentümer über Frostschäden an Wasserleitungen und Heizungsrohren. Allein 2012 zahlten Gebäude- und Hausratversicherer ihren betroffenen Kunden über 2,7 Milliarden Euro für 1,5 Millionen geplatzte Wasserrohre.

Gefrorenes Wasser hat eine immense Kraft. Wasser dehnt sich beim Einfrieren um neun Prozent aus und kann damit den Druck auf die Rohre so stark erhöhen, dass diese letztendlich sogar platzen können. Da die Wasserleitungen in der Regel verputzt hinter der Wand und damit aus den Augen der Mieter und Eigentümer sind, erhöht dies oft das Ausmaß eines Wasserschadens, da ein defektes Rohr nicht gleich erkannt wird.

Damit die Rohre nicht platzen

Platzt ein Rohr, führt dies häufig zu beträchtlichen Schäden an der Gebäudesubstanz, aber auch am Inventar. Taut das Wasser in den Rohren zu einem späteren Zeitpunkt auf, vergrößert sich nicht selten die Schadenhöhe. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. rät Hausbesitzern und Mietern, folgende Tipps zu beachten, um solche Frostschäden zu vermeiden:

Das wirksamste Frostschutzmittel für Wasserrohre ist Wärme. Ausreichendes Beheizen der Installationen im Haus beugt Wasserschäden effektiv vor.

Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schafft nur bedingt Sicherheit: Der sogenannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden nicht geschützt.

Räume im Gebäude sollten immer ausreichend beheizt werden. Dazu das Ventil nie vollständig zudrehen. Vor allem unbeheizten und wenig genutzten Räumen wie Kellern, Vorrats- oder Abstellräumen, Gästezimmern und Gäste-WCs sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Auch in puncto Heizkosten ist eine konstante Raumtemperatur unter dem Strich häufig günstiger als das permanente Auf- und Abdrehen der Heizungsanlage.

Leitungen im Außenbereich am besten entleeren und die Wasserzapfstellen absperren.

Eingefrorene Leitungen lassen sich im Übrigen schnell erkennen, da entweder kein Trinkwasser mehr aus der Leitung fließt, oder, bei defekten Heizrohren, die Heizkörper nur noch wenig oder keine Wärme mehr abgeben. Weitere Informationen zu den Vorsorgemaßnahmen gegen Frostschäden, und was im Schadenfall zu tun ist, sind im online herunterladbaren Flyer „Kleines Leck, großer Schaden“ des GDV zu finden.

Kostenschutz

Kommt es trotz aller Vorsicht dennoch zu einem Leitungsschaden, hilft eine passende Versicherungspolice weiter – vorausgesetzt sie hat zum Eintritt des Schadens bereits bestanden. Eine Wohngebäudeversicherung kommt unter anderem für Schäden durch geplatzte, wasserführende Leitungen an Gebäudebestandteilen wie Wänden, Decken, Tapeten und Böden auf. Entsprechende Schäden an Möbeln, Bildern, Teppichen, Elektrogeräten oder Kleidung werden von einer Hausratversicherung übernommen.

Wurde ein Schaden jedoch grob fahrlässig verursacht, also die situationsbedingte erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße außer Acht gelassen, kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen, und zwar um die Schadenhöhe, die direkt im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit steht.

Wer beispielsweise ein leer stehendes Ferienhaus im Winter sich selbst überlässt und weder heizt noch das Wasser in den Leitungen und Heizungsrohren ablässt, muss damit rechnen, dass die Leitungen durch Frost platzen und handelt damit grob fahrlässig. Manche Versicherer verzichten entsprechend einer Vereinbarung in der Police auch auf die Schadensminderung bei einer groben Fahrlässigkeit.



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