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Wie sich noch in diesem Jahr die Steuerlast senken lässt

Wer sichergehen möchte, dass er für 2014 und auch für 2015 nicht zu viel Steuern zahlt, sollte sich vor dem Jahresende noch mögliche Steuervorteile sichern. So lassen sich diverse Ausgaben, die nachweislich bis zum 31.12.2014 angefallen sind, steuerlich absetzen. Auch bestimmte Versicherungsverträge können sich steuermindernd auswirken. Zudem gibt es in einigen Fällen die Möglichkeit, per rechtzeitig gestellten Antrag die Steuerlast für 2015 zu reduzieren.

Es gibt zahlreiche Ausgaben, die die Lohn- und Einkommenssteuerlast mindern. Darunter fallen unter anderem die sogenannten Werbungskosten. Es handelt sich hier um beruflich bedingte Ausgaben beispielsweise für Fahrten zur Arbeit, für Arbeitsmittel, wie Fachliteratur und Bürobedarf, für Berufskleidung und für Bewerbungen, aber auch Beiträge für Berufsverbände. Zwar sind Werbungskosten für Arbeitnehmer bis zu einem Pauschalbetrag in Höhe von 1.000 Euro absetzbar, doch wer mit Quittungen belegt, dass er in 2014 dafür mehr ausgegeben hat, kann im bestimmten Rahmen auch mehr steuerlich absetzen.

Auch Prämien für Versicherungen, die überwiegend Risiken der beruflichen Tätigkeit abdecken, wie die Musikinstrumente-Versicherung bei Berufsmusikern oder die Diensthaftpflicht-Versicherung für Lehrer, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.

Mit Versicherungsbeiträgen die Steuerlast reduzieren

Versicherungsarten, die sowohl private wie auch berufliche Risiken abdecken, können anteilig als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei einer Privatrechtsschutz-Police für Arbeitnehmer sind in der Regel auch Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber im Rahmen des sogenannten Arbeits- oder Berufsrechtsschutzes mitversichert. Der Prämienanteil für den beruflichen Versicherungsschutz ist entsprechend absetzbar.

Bei einer privaten Unfallversicherung sind üblicherweise auch Unfälle abgedeckt, die sich während der Berufstätigkeit ereignen. Daher erkennt das Finanzamt in der Regel pauschal die Hälfte der im Steuerjahr gezahlten Unfallversicherungs-Prämie als Werbungskosten an. Die andere Prämienhälfte kann im Rahmen der steuerlich absetzbaren Sonderausgaben beziehungsweise als Vorsorgeaufwendungen die Abgabenlast ebenfalls mindern.

Auch andere Versicherungspolicen, die den privaten Vorsorgeaufwendungen zuzurechnen sind, können je nach Vertragsgestaltung steuerlich geltend gemacht werden. Darunter fallen beispielsweise gezahlte Prämien für private Kranken-, Pflege-, Erwerbs-/Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Haftpflicht- und Risikolebens-Versicherungen sowie Beiträge zur eigenen Altersvorsorge.

Von Haushaltshilfe bis Fahrtkosten

Zudem gibt es zahlreiche andere Ausgaben, beispielsweise Kosten für verordnete Medikamente oder Behandlungen, für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleister, wie für eine Haushaltshilfe, Kinderbetreuung oder Gartenhilfe, die unter Umständen die Steuerlast reduzieren können.

Da für manche abzugsfähigen Ausgaben wie für Sonderausgaben steuerlich absetzbare Höchstbeiträge gelten und manche Kosten nur anteilig steuerlich geltend gemacht werden können, ist es sinnvoll, bei individuellen Fragen einen Steuerberater oder das Finanzamt hinzuzuziehen.

Im Rahmen der steuerlich absetzbaren Ausgaben gibt es diverse Freibeträge, beispielsweise für die regelmäßig anfallenden Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder für ein neugeborenes Kind, welche die Steuerlast eines Arbeitnehmers von vornherein mindern können.

Von vornherein mehr netto vom Bruttogehalt

So lässt sich ein überhöhter Lohnsteuerabzug vom Bruttogehalt in 2015 verhindern, wenn Arbeitnehmer bestimmte steuerlich absetzbare Kosten vorab dem Finanzamt bekannt geben und dabei entsprechende Fristen einhalten.

Dazu muss der Arbeitnehmer beim Finanzamt einen entsprechenden Antrag einreichen. Den hierfür notwendigen amtlich vorgeschriebenen Vordruck, wie den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2015 oder den Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2015, gibt es kostenlos online im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung oder direkt beim zuständigen Finanzamt.

Eine Steuerermäßigung für die ab Januar 2015 ausbezahlten Löhne gibt es nur, wenn vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. November 2015 ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Danach wird eine entsprechende Steuerermäßigung nur noch bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer für das Steuerjahr 2015 berücksichtigt.

Geld vom Staat

Wer nicht nur steuerliche Vorteile nutzen will, sondern auch alle finanziellen Vorteile, die eine staatlich geförderte private Altersvorsorge bietet, sollte sich bei einem Versicherungsvermittler erkundigen, ob ihm eine Förderung für einen Riester- oder Rürup-Vertrag zusteht.

Förderberechtigte, die noch in diesem Jahr einen entsprechenden Vertrag abschließen und die notwendigen Versicherungsbeiträge bis Ende 2014 einzahlen, steht dann die komplette staatliche Förderung für dieses Jahr zu.

Auch wer sichergehen möchte, dass er im Bereich der Versicherungen in 2014 nicht bares Geld verschenkt, nur weil er Fristen verpasst, sollte sich umfassend beraten lassen.



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