ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Wieder erzielen Krankenkassen einen Milliardenüberschuss

Bis Ende des dritten Quartals 2018 haben die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt deutlich mehr eingenommen als ausgegeben. Das könnte sich unter anderem für die Arbeitnehmer in 2019 positiv auswirken.

(verpd) In den ersten neun Monaten dieses Jahres haben die gesetzlichen Krankenkassen einen Einnahmeüberschuss von rund 1,86 Milliarden Euro erzielt, wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kürzlich mitteilte. Zudem wird bis Ende des Jahres noch ein weiterer Überschuss erwartet. Die gute finanzielle Situation vieler Krankenkassen könnte sich auch für die gesetzlich Krankenversicherten, die Beiträge entrichten, auszahlen.

Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die gesetzlichen Krankenkassen, weisen nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in diesem Jahr bis Ende September einen Einnahmenüberschuss von rund 1,86 Milliarden Euro aus. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2018 – damals betrug der Überschuss noch 720 Millionen Euro – hat sich damit der Wert mehr als verdoppelt.

Die Krankenkassen hatten insgesamt Ende des dritten Quartals 2018 rund 21 Milliarden Euro an Betriebsmitteln und Rücklagen. Das entspricht in etwa dem 1,1-Fachen ihrer monatlichen Gesamtausgaben und damit laut BMG „mehr als dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve“.

Fast alle Krankenkassenarten deutlich im Plus

Konkret hatten die Krankenkassen insgesamt Einnahmen in Höhe von rund 180,6 Milliarden Euro und Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten von etwa 178,7 Milliarden Euro. Die Einnahmen der Krankenkassen stiegen im Vergleich zu den ersten drei Quartalen 2017 damit um 3,4 Prozent und die Ausgaben um 3,8 Prozent. Gleichzeitig ist die Zahl der gesetzlich Krankenversicherten um 0,8 Prozent auf insgesamt rund 72,8 Millionen Personen angewachsen.

Davon werden von knapp 56,6 Millionen Versicherten zum Beispiel als Arbeitnehmer oder Rentner Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung einbezahlt. 16,2 Millionen Personen sind beitragsfrei im Rahmen einer Familienmitversicherung versichert. Fast alle Krankenkassenarten erzielten Einnahmenüberschüsse. Bis Ende September hatten die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) einen Überschuss von etwa 920 Millionen Euro, die Ersatzkassen von rund 534 Millionen Euro und die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 190 Millionen Euro.

Die Innungskrankenkassen (IKKen) hatten in den ersten neun Monaten dieses Jahres 122 Millionen Euro und die Knappschaft-Bahn-See 101 Millionen Euro mehr Einnahmen als Ausgaben. Nur die Landwirtschaftliche Krankenversicherung, die nicht am Risikostrukturausgleich teilnimmt, schloss die ersten drei Quartale mit einem Defizit von zwei Millionen Euro ab. Insgesamt geht das BMG auf Basis der vorliegenden Finanzergebnisse und der Prognose des Schätzerkreises davon aus, dass die GKV das Jahr 2018 mit einem Gesamtüberschuss von rund 2,5 Milliarden Euro abschließen wird.

Entlastung beim Zusatzbeitrag

Insgesamt rechnen Experten damit, dass einige der 110 Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge aufgrund der bisherigen guten Finanzentwicklung absenken werden. Aktuell müssen die gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer für die GKV die Hälfte des allgemeinen GKV-Beitragssatzes von 14,6 Prozent, also 7,3 Prozent, ihres sozialversicherungs-pflichtigen Bruttoeinkommens an die jeweilige Krankenkasse zahlen. Die andere Hälfte trägt in der Regel der Arbeitgeber.

Zudem müssen diese Arbeitnehmer einen Zusatzbeitragssatz, den jede Krankenkasse zur Deckung ihrer Ausgaben für sich individuell festlegen kann, ab 2019 ebenfalls zur Hälfte zahlen – bis Ende 2018 hat der Arbeitnehmer diesen Zusatzbeitrag alleine zu tragen. Jeder Arbeitnehmer muss allein deshalb ab 2019 weniger für den Zusatzbeitrag zahlen. Das BMG ging Ende 2017 noch von einem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,0 Prozent für 2018 aus. Der tatsächliche durchschnittliche von den Kassen erhobene Zusatzbeitragssatz lag im ersten Halbjahr 2018 laut BMG bei 1,07 Prozent.

Aufgrund der Schätzerkreisergebnisse für 2019 hat das BMG den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,0 auf 0,9 Prozent abgesenkt. Das BMG erklärt dazu: „Der derzeit von den Krankenkassen erhobene durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt bei 1,07 Prozent. Diese Differenz verdeutlicht den Spielraum, den die Krankenkassen haben, um ihre Versicherten durch Absenkungen der Zusatzbeiträge zu entlasten. Dabei ist der schrittweise Abbau überhöhter Finanzreserven, den das Versichertenentlastungs-Gesetz den Krankenkassen ab 2020 vorgibt, noch nicht berücksichtigt.“



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen