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Wintersport trotz Corona-Pandemie

Auch wenn in dieser Wintersaison aufgrund der Coronakrise das Skifahren in vielen Gebieten nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist, gibt es dennoch Wintersportarten, die auch in dieser Pandemie denkbar sind.

(verpd) In den meisten Wintersportgebieten bleiben hierzulande aufgrund der Corona-Pandemie Skilifte und Pisten bis auf Weiteres geschlossen. Fährt man ins Ausland, um Ski zu fahren, muss man meist eine Quarantäne befolgen. Aber es gibt noch andere Wintersportarten, die auch in dieser Corona-Krise möglich sind.

In Deutschland werden die Skilifte in den Wintersportgebieten aufgrund der Corona-Pandemie voraussichtlich mindestens bis 10. Januar 2021 nicht in Betrieb sein. Wann Skifahren wieder wie gewohnt möglich sein wird, ist derzeit nicht absehbar.

Es gibt jedoch Wintersportarten, die auch in dieser schwierigen Zeit möglich sind, sofern die Hygienevorschriften wie Abstand halten und die geltenden Kontakt-, Ausgangs- und Reisebeschränkungen eingehalten werden.

Von Eislaufen bis hin zum Skilanglauf

Zu diesen Sportarten gehören zum Beispiel Schlittenfahren, Schlittschuhlaufen, Schneeschuhwandern oder auch Skilanglaufen und Skitourengehen. Allerdings darf man zur Ausübung der jeweiligen Sportart keine gesperrten Pisten oder Bereiche betreten.

Achtung: Nicht erlaubt ist der (Winter-)Sport im Freien auch für Einzelpersonen, wenn eine entsprechende regionale Ausgangssperre verhängt wurde, wie sie derzeit bereits in einigen Corona-Hotspots beispielweise zwischen 21 und 5 Uhr gilt.

Die Corona-Vorschriften des Bundes erläutert der Webauftritt der Bundesregierung, die darüber hinausgehenden Vorschriften der Bundesländer sind auf den jeweiligen Webportalen der Bundesländer abrufbar. Weitere Informationen rund um Corona enthalten folgende Webportale: www.zusammengegencorona.de vom Bundesministerium für Gesundheit, www.infektionsschutz.de von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Webauftritt des RKI.

Gut abgesichert beim Sport

Übrigens, auch beim Sport gilt: Wer beispielsweise einen Unfall verursacht, bei dem andere geschädigt werden, muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Das kann sehr teuer werden, wenn bei einem solchen Unglück jemand verletzt wurde, denn dann muss der Unfallverursacher nicht nur die Behandlungskosten, sondern beispielsweise auch ein Schmerzensgeld und/oder Einkommensausfälle des Geschädigten tragen.

Kostenschutz bietet hier eine bestehende private Haftpflichtversicherung. Sie zahlt für derartige Schadenersatz-Forderungen Dritter, wenn man den Schaden durch ein fahrlässiges, nicht jedoch durch ein vorsätzliches Verhalten verursacht hat.

Wer ohne Verschulden eines anderen selbst verunfallt und sich dabei schwer verletzt oder gar einen bleibenden Schaden davonträgt, dem droht unter Umständen ohne eine private Absicherung zum Beispiel durch eine private Unfall- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung ein finanzielles Desaster. Die Sozialversicherungen wie die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung decken nämlich mögliche unfallbedingte Folgekosten, zum Beispiel für einen behindertengerechten Wohnungsumbau sowie mögliche Einkommensverluste, wenn überhaupt, nur teilweise ab.



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