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WM-Fieber: Was bei Fähnchen am Pkw und bei Autokorsos gilt

Auch zu dieser Fußball-WM ist damit zu rechnen, dass wieder zahlreiche Autos mit Nationalflaggen geschmückt unterwegs sein werden. Und bei einem Sieg werden auch wieder zahlreiche Autokorsos stattfinden. In beiden Fällen sollte der betreffende Pkw-Fahrer jedoch bestimmte Kriterien beachten.

(verpd) Ein falsch angebrachter WM-Autoschmuck in Form von Fähnchen oder anderen Utensilien kann einen teuer zu stehen kommt und sogar das Diebstahlrisiko für den eigenen Wagen erhöhen. Worauf man diesbezüglich und auch für den Fall, dass man den Sieg der eigenen Mannschaft mit einem Autokorso feiern möchte, achten sollte.

Wie auch bei den bisherigen Fußball-Europa- und -Weltmeisterschaften werden auch in diesem Jahr zur WM viele ihr Fahrzeug mit Fähnchen und anderen Accessoires in Nationalfarben schmücken wollen. Allerdings sollte man dabei einiges bedenken, damit der WM-Schmuck am Auto nicht zur Kostenfalle wird. Völlig ungefährlich und daher zulässig sind zum Beispiel farbige Überzieher für den Spiegel, sogenannten Car-Bikinis, die die Sicht in den Spiegel nicht behindern. Allerdings darf damit auch kein eventuell vorhandenes Blinklicht am Spiegel verdeckt werden.

Grundsätzlich gehört es zu den Verkehrssicherheits-Pflichten eines jeden Kfz-Fahrers, eine uneingeschränkte Sicht sicherzustellen. Deshalb dürfen große Flaggen, Wimpel und sonstige Dekorationen nur so angebracht sein, dass sie nicht die Sicht des Fahrers behindern. Die Dekoration darf beispielsweise nicht die Frontscheibe bedecken. Große Fahnen, die an einer langen Stange aus dem Fenster ragen, sind ebenfalls verboten, da sie andere gefährden könnten. Zudem darf gemäß Paragraf 22 Straßenverkehrsordnung das Fahrzeug samt „Ladung“, nicht breiter als 2,55 Meter sein.

Vorsicht bei Fähnchen am Autofenster oder der Autotüre

Mit Fähnchen, die am Autofenster oder der Pkw-Türe eingeklemmt werden, sollte man nur langsam, am besten nur innerorts fahren. Bei hohen Geschwindigkeiten brechen viele dieser Fähnchen nämlich schnell ab und landen dann im Straßengraben, oder schlimmer noch, sie werden auf einen nachfolgenden Verkehrsteilnehmer geschleudert und könnten zum Beispiel die Sicht eines Motorradfahrers behindern.

Laut Sicherheitsexperten sollte man insbesondere bei Autobahnfahrten auf alle Fälle auf eine derartige Flaggen-Deko verzichten, da anderenfalls die Gefährdung für die anderen Verkehrsteilnehmer zu hoch ist. Macht sich die WM-Dekoration am Pkw doch selbstständig und wird dadurch ein anderes Auto beschädigt, ein Motorradfahrer oder ein Fußgänger verletzt, übernimmt zwar die Kfz-Haftpflichtversicherung normalerweise den Schaden.

Doch der Kfz-Haftpflichtversicherer kann unter Umständen vom Versicherungsnehmer (Versicherungskunden) einen Regress bis zu einer Höhe von bis zu 5.000 Euro verlangen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer sein Auto mit einem Fähnchen geschmückt hat, das kein zugelassenes beziehungsweise vom TÜV genehmigtes Kfz-Zubehör ist und durch das der Schaden verursacht wurde.

Erhöhtes Kfz-Diebstahlrisiko

Doch Fähnchen, die am Fenster eingeklemmt werden, bergen für den Pkw-Besitzer noch ein anderes Risiko: Bleibt durch die Befestigung des WM-Schmucks das Autofenster nur einen kleinen Spalt offen, ist das Diebstahlrisiko erhöht.

Ein solcher Schaden gilt unter Umständen als grob fahrlässig verursacht, was sich negativ auf die Entschädigungsleistung der Teilkasko auswirken kann.

Denn auch wenn ein Einbruch-Diebstahl im Rahmen einer Teil- oder auch Vollkasko-Versicherung versichert ist, kann, sofern nichts anderes in der Kfz-Police vereinbart, der Kaskoversicherer bei einem grob fahrlässig vom Versicherungsnehmer verursachten Schaden die Schadenleistung kürzen. Die Höhe der Kürzung erfolgt dann anteilig um die Schadenhöhe, die im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit steht.

Nach dem Sieg zum Autokorso

Wer den Sieg der eigenen Mannschaft mit der Teilnahme an einem Autokorso auf öffentlichen Straßen feiern will, sollte daran denken, dass auch in diesem Fall die Verkehrsregeln eingehalten werden, selbst wenn man in der Kolonne mit Schrittgeschwindigkeit durch Städte oder Orte fährt. Auch im Rahmen eines Autokorsos darf zum Beispiel kein Kfz-Fahrer eine rote Ampel überfahren oder alkoholisiert ein Kraftfahrzeug steuern.

Zudem müssen alle Insassen des Pkws angeschnallt bleiben und dürfen sich während der Fahrt nicht weit aus dem Fenster lehnen. Grundsätzlich darf auch niemand während der Fahrt auf der Motorhaube oder im Kofferraum sitzen.

Wer sich als Fahrer oder Insasse nicht an die Verkehrsregeln hält und bei einem Unfall verletzt wird, muss damit rechnen, dass ihm eine Mitschuld angerechnet wird und die Schmerzensgeld- und/oder Schadenersatzansprüche entsprechend gekürzt werden.



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