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Wo die meisten Pkws dauerhaft verschwinden

Eine aktuelle Publikation zur Kfz-Kriminalität des Bundeskriminalamtes zeigt massive Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern, was die Zahl der dauerhaft abhandengekommenen Autos betrifft. Sie gibt auch Aufschluss über die Schadensummen und die Verschieberouten der Diebe.

(verpd) Letztes Jahr sind deutlich weniger Pkws dauerhaft zum Beispiel durch Diebstahl oder Unterschlagung abhandengekommen als im Jahr zuvor, und das, obwohl der Fahrzeugbestand weiter steigt. Je nach Bundesland gibt es bei der Entwicklung der auf Dauer verschwundenen Autos deutliche Unterschiede, so ein zentrales Ergebnis des „Bundeslagebilds 2018 Kfz-Kriminalität“ des Bundeskriminalamts. Dies hängt laut Experten vor allem mit den Verschieberouten der geklauten Fahrzeuge zusammen.

Die Zahl der dauerhaft abhandengekommenen Pkws, beispielsweise nach einem Diebstahl, einem Betrug oder einer Unterschlagung, ist im vergangenen Jahr um über ein Achtel auf 16.613 Autos zurückgegangen. Dies ist dem „Bundeslagebild 2018 Kfz-Kriminalität“ zu entnehmen, welches das Bundeskriminalamt (BKA) jüngst veröffentlicht hat. Insgesamt ist dagegen der Gesamtzulassungsbestand nach Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) 2018 um 1,3 Prozent auf 47,1 Millionen Autos angestiegen.

Das Bundeslagebild basiert auf Zahlen des Informationssystems der Polizei (Inpol), der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), der großen deutschen Fahrzeugvermieter und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Die Entwicklung in den einzelnen Bundesländern verlief der BKA-Publikation zufolge sehr uneinheitlich.

Rückgang um fast 13 Prozent

Das Bundeslagebild zeigt andere Daten als das PKS: Im „Bundeslagebild 2018 Kfz-Kriminalität“ sind ausschließlich Pkws und nicht wie im PKS alle Kraftfahrzeuge erfasst. Zudem werden im Bundeslagebild nur Pkws erfasst, die laut BKA im Berichtsjahr „entwendet, unterschlagen und anderweitig betrügerisch erlangt wurden und auch noch am Jahresende zur Sachfahndung in Inpol ausgeschrieben sind“, also dauerhaft abhandengekommen sind. Fünf Jahre schwankte die Zahl der auf Dauer verschwundenen Pkws mit zwischen 18.500 und 19.400 Autos nur geringfügig.

2018 waren es mit 16.613 Autos im Vergleich zum Vorjahr 12,7 Prozent weniger. Gründe hierfür werden in der BKA-Publikation nicht genannt. Allerdings zeigt sich bei den Kfz-Gesamtfahndungs-Notierungen ein ähnliches Bild. Deren zuvor relativ konstante Zahl verminderte sich im vergangenen Jahr um etwa ein Zwölftel auf nur noch rund 33.500 Pkws, nach denen in 2018 insgesamt gefahndet wurde. Damit wurde bundesweit nicht ganz die Hälfte der Pkws, nach denen gesucht wurde, auch wiedergefunden. Bei den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Entwicklungen.

In vier Bundesländern hat 2018 die Anzahl der dauerhaft abhandengekommenen Pkws im Vergleich zu 2017 zugenommen, nämlich in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Saarland. Vergleicht man die sogenannten Belastungszahlen, also die Anzahl der dauerhaft nicht auffindbaren Autos je 100.000 zugelassene Pkws pro Bundesland, hatten 2018 diesbezüglich nur Niedersachsen und Saarland schlechtere Werte als in 2017. Bundesweit waren 35 pro 100.000 zugelassene Pkws nicht mehr auffindbar.

Deutliche regionale Unterschiede

Die Zahl der dauerhaft abhandengekommenen Pkws stieg vor allem in Niedersachsen um plus 180 auf 1.463 Fälle. Einen starken Rückgang gab es in Berlin, hier waren es 807 Pkws weniger, nämlich 3.813 fehlende Autos. Auch in Nordrhein-Westfalen und Sachsen reduzierte sich die Zahl der für immer verschwundenen Pkws deutlich, nämlich um jeweils 340 Autos auf 3.909 beziehungsweise 936 Wagen.

Ein Blick auf die Belastungszahl, also die Zahl der dauerhaft abhandengekommenen Pkw je 100.000 zugelassene Autos im jeweiligen Bundesland offenbart ebenfalls große Unterschiede zwischen den Ländern.

Dauerhaft abhandengekommene Pkws in 2018

Bundesland

Bestandszahl*

Veränderung der Bestandszahl* gegenüber 2017 in Prozent

Gesamtzahl der dauerhaft abhandengekommenen Pkws

Veränderung der Fallzahlen gegenüber 2017 in Prozent

Berlin

315

-18

3.813

-17,5

Hamburg

127

-23,0

1.011

-21,7

Brandenburg

83

-17,2

1.180

-17,4

Bremen

49

-2,0

142

-2,1

Sachsen

45

-26,2

963

-26,1

Sachsen-Anhalt

43

-18,9

520

-19,3

Nordrhein-Westfalen

39

-9,3

3.909

-8,0

Niedersachsen

31

14,8

1.463

14,9

Mecklenburg-Vorpommern

28

-20,0

242

-18,2

Schleswig-Holstein

25

-24,2

419

-22,6

Hessen

19

-32,1

722

-28,4

Thüringen

18

-21,7

216

-19,4

Rheinland-Pfalz

13

-7,1

329

-4,9

Bayern

11

0,0

872

2,5

Baden-Württemberg

11

0,0

737

6,0

Saarland

11

10,0

73

10,6

Bund**

2

120,0

11

100,0

Gesamt

35

-14,6

16.613

12,70

Deutlich unter dem Bundesschnitt von 35 liegen die Belastungszahlen in Bayern, Baden-Württemberg und im Saarland mit jeweils elf. Besonders hohe Werte gab es dagegen in den beiden Stadtstaaten Berlin (315) und Hamburg (127). Dies steht laut BKA vor allem im Zusammenhang mit den Transportrouten der Autodiebe, die immer stärker in professionellen Banden organisiert sind.

Wichtige Transportrouten

„Insbesondere Polen und Litauen spielen innerhalb Europas eine besondere Rolle als Transit- und Zielstaaten entwendeter Pkw sowie als Herkunftsregionen von Straftätern im Bereich der internationalen Kfz-Kriminalität“, heißt es in dem Bundeslagebild. Zudem ist zu lesen: „Osteuropäische Staaten dienen weiterhin häufig als Transitstaaten für Fahrzeugtransporte in die zentralasiatischen Absatzstaaten. Die Route über die Türkei ist ebenfalls ein wichtiger Transportweg für entwendete Pkws, die für den Absatz in Zentralasien und im Nahen und Mittleren Osten bestimmt sind.“

„Die internationale Kfz-Verschiebung wird nach wie vor durch die unverändert hohe Nachfrage nach Kraftfahrzeugen und Fahrzeugteilen in Südost- und Osteuropa sowie im Nahen und Mittleren Osten beeinflusst“, ziehen die Autoren als Fazit in dem Bundeslagebild. Hinzu kämen die wachsende Professionalität der Täter und eine hohe Flexibilität in Bezug auf die Tatbegehung, teils in netzwerkähnlich organisierten Strukturen.

Wer übrigens für sein Auto eine Voll- oder auch nur eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen hat, bekommt bei einem Diebstahl des Pkws den Schaden ersetzt. Bei einem Teilkaskoschaden wie einem Diebstahl erfolgt in der Vollkaskoversicherung keine Schlechterstellung des Schadenfreiheitsrabatts. Die Kasko-Versicherung erstattet bei Diebstahl in der Regel den Fahrzeugwert zum Zeitpunkt des Schadens (Marktwert). Einige Versicherer bieten für bis zu zwölf oder 24 Monate alte Fahrzeuge auch eine sogenannte Neupreis- oder auch Neuwertklausel an.



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