ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Wo die meisten Pkws geklaut werden

Eine neue Publikation des Bundeskriminalamts zeigt deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern, was die Zahl der dauerhaft abhandengekommenen Autos betrifft. Sie gibt auch Aufschluss über die Verschieberouten der Kfz-Diebe.

(verpd) Trotz eines weiter gestiegenen Fahrzeugbestands sind 2019 erneut weniger Pkws gestohlen und auch nicht mehr aufgefunden worden als im Jahr zuvor. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Zahlen allerdings erheblich. Dies hängt vor allem mit den Verschieberouten der geklauten Fahrzeuge zusammen. Dies sind zentrale Ergebnisse des „Bundeslagebilds 2019 Kfz-Kriminalität“ des Bundeskriminalamts.

Die Zahl der gestohlenen oder sonstigen illegal entwendeten und danach nicht mehr auffindbaren und somit dauerhaft abhandengekommenen Pkws ist im vergangenen Jahr hierzulande um rund ein Prozent auf 16.431 zurückgegangen. Dies ist dem „Bundeslagebild 2019 Kfz-Kriminalität“ zu entnehmen, welches das Bundeskriminalamt (BKA) kürzlich veröffentlicht hat.

Die Auswertung beruht auf Daten des Informationssystems der Polizei (Inpol-Sachfahndung), der Polizeilichen Kriminalstatistik 2019 (PKS), des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und einiger großer Kfz-Vermietungsfirmen.

Statistische Unterschiede zwischen Bundeslagebild und PKS

Ein direkter Vergleich der Zahlen mit den im PKS aufgeführten entwendeten Kraftwagen ist nicht möglich. Dies liegt unter anderem daran, dass in dem Statistikmaterial zur PKS alle polizeilich erfassten Diebstahlsdelikte von Kraftwagen (inklusive unerlaubter Ingebrauchnahme), zu denen nicht nur Pkws, sondern auch Lkws, Zugmaschinen oder Omnibusse gehören, aufgelistet werden.

Im „Bundeslagebild 2019 Kfz-Kriminalität“ geht es hingegen ausschließlich um Pkws, die jedoch nur eine Teilmenge der Kraftwagen, wie sie im PKS aufgeführt sind, darstellen.

Zudem werden hier nur solche Diebstähle („dauerhaft abhandengekommen“) erfasst, die „im Laufe des Berichtsjahres entwendet, unterschlagen und anderweitig betrügerisch erlangt wurden und auch noch am Jahresende zur Sachfahndung in Inpol ausgeschrieben sind“, wie im Bundeslagebild steht. Letztgenannte Delikte werden in der PKS unter eigenen Straftatenschlüsseln statistisch erfasst.

Zweiter Rückgang in Folge

Zwischen 2013 und 2017 schwankte die Zahl der auf Dauer verschwundenen Fahrzeuge zwischen 18.500 und 19.400 nur geringfügig. 2018 ging es dann mit 12,7 Prozent deutlich stärker bergab als im aktuellen Berichtszeitraum. Gründe hierfür werden in der BKA-Publikation nicht genannt.

Bei den Kfz-Gesamtfahndungs-Notierungen zeigt sich ein ähnliches Bild. Deren zuvor relativ konstante Zahl verminderte sich 2018 um etwa ein Zwölftel auf nur noch rund 33.500. Im vergangenen Jahr sank deren Zahl nur noch um ein halbes Prozent auf 33.340.

Auf der anderen Seite ist der Gesamtzulassungsbestand nach Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts zum 1. Januar 2020 um 1,3 Prozent auf 47,7 Millionen angestiegen.

Deutliche regionale Unterschiede

Die Entwicklung in den einzelnen Bundesländern verlief der BKA-Publikation zufolge sehr uneinheitlich. Die absoluten Zahlen stiegen insbesondere im Saarland (plus über ein Viertel auf 93 Fälle). Vergleichsweise deutlich aufwärts ging es ferner in Hessen (plus ein Siebtel auf 827 Delikte) und in Berlin (plus ein Achtel auf 4.270 Pkw-Diebstähle).

Besonders stark schrumpfte die Zahl der dauerhaft entwendeten Autos in Thüringen (minus fast ein Drittel auf 440 Fälle) sowie mit jeweils über einem Fünftel in Niedersachen (auf 1.142 geklaute Pkws) und in Sachsen (auf 758 dauerhaft entwendete Wagen).

Ein Blick auf die sogenannte Belastungszahl, also die Zahl der dauerhaft abhandengekommenen Pkws (gemäß Informationssystem der Polizei) je 100.000 zugelassene Fahrzeuge im jeweiligen Bundesland offenbart ebenfalls große Unterschiede zwischen den Bundesländern.

Berlin mit der höchsten Belastungszahl

Im Bundesdurchschnitt gab es 2019 34 dauerhaft entwendeten Autos je 100.000 zugelassene Pkws. Belastungszahlen deutlich unter diesem Wert hatte Bayern mit zehn, Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz mit je zwölf, Thüringen mit 13 sowie das Saarland mit 14 geklauten Wagen je 100.000 zugelassene Autos.

Niedriger als im Bundesdurchschnitt waren zudem die Belastungszahlen in Hessen (22), Niedersachsen (24, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (je 26).

Überdurchschnittlich hohe Belastungszahlen wiesen dagegen Sachsen (35), Nordrhein-Westfalen (38), Sachsen-Anhalt (39), Bremen (40) und Brandenburg (80) auf. Besonders hohe Werte gab es zudem in den beiden Stadtstaaten Berlin (350) und Hamburg (128).

Wichtige Transportrouten

Dies steht laut BKA vor allem im Zusammenhang mit den Transportrouten der Autodiebe, die immer stärker in professionellen Banden organisiert sind. „Wichtige Zielstaaten sind vor allem Litauen und Polen. Osteuropa ist jedoch nicht nur bedeutende Ziel-, sondern auch eine wichtige Transitregion für die Verschiebung von in Deutschland gestohlenen Fahrzeugen nach Zentralasien (insbesondere Usbekistan und Tadschikistan)“, heißt es in dem Bundeslagebild.

Weitere (Containerschiff-)Routen gingen von den Häfen in Hamburg, Antwerpen (Belgien) und Rotterdam (Niederlande) nach Nord- und Westafrika. Damit ein Autobesitzer den Schaden ersetzt bekommt, wenn sein Pkw gestohlen wurde, benötigt er eine Teilkaskoversicherung, die aber automatisch auch in einer Vollkaskoversicherung enthalten ist. Besteht eine Vollkaskoversicherung, hat ein Teilkaskoschaden wie ein Kfz-Diebstahl keine Schlechterstellung des Vollkasko-Schadenfreiheitsrabatts zur Folge.

Die Kasko-Versicherung erstattet bei einem Kfz-Diebstahl in der Regel den Fahrzeugwert zum Zeitpunkt des Schadens (Zeit- oder Marktwert). Einige Versicherer bieten jedoch auch eine teils optionale Neupreis- oder auch Neuwertklausel in der Kaskoversicherung an. Ist eine solche Klausel in der Kaskoversicherung enthalten, wird nicht der Zeit-, sondern der Neuwert des gestohlenen Autos ersetzt, wenn der Kfz-Diebstahl je nach Klauselvereinbarung binnen sechs, zwölf oder 24 Monaten nach dem Kauf des Pkws eingetreten ist.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen