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Wohnungsbrand: Schrille Alarmtöne retten Leben

Noch immer ist der Einbau von Rauchmeldern in Wohngebäuden, und damit ein einfach zu montierender, preisgünstiger und effektiver Brandschutz, nicht deutschlandweit vorgeschrieben. Dennoch besteht in den meisten Bundesländern zumindest für Neubauten und zum Teil auch für bestehende Wohnungen eine Einbaupflicht der kleinen Lebensretter. Experten raten jedoch allen Immobilienbesitzern Rauchmelder zu installieren, damit die Bewohner, aber auch die Sachwerte entsprechend geschützt sind.

Viele Wohnungsbrände werden nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) durch einen technischen Defekt an elektrischen Geräten oder verlegten Kabeln verursacht. Kommt es nachts zu einem Brand, ist dies besonders gefährlich, da der Geruchssinn bei schlafenden Menschen nicht oder nur vermindert aktiv ist und sie deshalb auch durch einen vorhandenem Rauch im Schlafzimmer nicht unbedingt geweckt werden.

Das belegt auch die Statistik. Rund 70 Prozent der durch einen Wohnungsbrand Verletzten oder Getöteten werden nachts im Schlaf überrascht. Von den Brandtoten sterben 95 Prozent an den Folgen einer Rauchvergiftung. Die meisten Wohnungsbrände beginnen nämlich mit einem Schwelbrand, der die Räume schnell mit Brandrauch füllt. Laut GDV kann der giftige Rauch bereits nach drei Atemzügen zur Bewusstlosigkeit und nach zehn Atemzügen zum Tode führen.

Für Neu- und Umbauten ...

Viele Brandopfer könnten jedoch noch leben oder unverletzt sein, wenn in allen Haushalten Feuer- beziehungsweise Rauchmelder installiert wären. Denn auch wer schläft, nimmt im Gegensatz zu Rauch schrille Alarmtöne wie die eines Rauchmelders sofort wahr und wird dadurch geweckt. Dennoch haben immer noch drei der 16 Bundesländer, nämlich Berlin, Brandenburg und Sachsen, keine entsprechende Brandmelderpflicht.

Aktuell besteht für Neu- und Umbauten in folgenden Bundesländern eine Einbaupflicht für Rauchmelder: in Baden-Württemberg seit 10. Juli 2013, in Bayern seit Anfang 2013, in Bremen seit 1. Mai 2010, in Hamburg seit 1. April 2006, in Hessen seit 24. Juni 2005, in Mecklenburg-Vorpommern seit 1. September 2006, in Niedersachsen seit 1. November 2010, in Rheinland-Pfalz seit 23. Dezember 2003, in Saarland seit 18. Februar 2004, in Schleswig-Holstein seit 1. April 2005, in Sachsen-Anhalt seit 17. Dezember 2009 und in Thüringen seit 29. Februar 2008.

In Nordrhein-Westfalen gibt es eine generelle Einbaupflicht für alle Wohnungen, die nach dem 1. April 2013 errichtet oder genehmigt wurden und werden. Im Saarland gilt die Einbaupflicht für Wohnungen, die seit dem 18. Februar 2004 erstellt wurden und werden.

... aber auch für ältere Wohnungen

In einigen Bundesländern müssen Rauchmelder auch in bestehende Wohnungen und Altbauten eingebaut werden. Darunter fallen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. In manchen Ländern gibt es für bestehende Wohnungen noch eine Übergangsfrist, bis zu der die Rauchmelder installiert werden müssen.

In Baden-Württemberg und Hessen läuft die Frist am 31. Dezember 2014 aus. In Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt endet die Frist am 31. Dezember 2015, in Nordrhein-Westfalen Ende 2016 und in Bayern Ende 2017. Neu seit diesem Jahr ist, dass es nun auch in Thüringen eine Frist für den Rauchmeldereinbau für Bestandswohnungen gibt. Sie läuft bis zum 31. Dezember 2018. Im Saarland gibt es für Wohnungen, die vor dem 18. Februar 2004 gebaut wurden, derzeit noch keine Verpflichtung, Rauchmelder zu installieren.

Detaillierte Informationen, wer für die Umsetzung der Einbaupflicht zu sorgen hat und in welchen Räumen diesbezüglich ein Rauchmelder eingebaut werden muss, gibt es im Onlineauftritt der Initiative Rauchmelder retten Leben. Kriterien, die ein Rauchmelder mindestens erfüllen sollte, Tipps zum Brandschutz sowie wichtige Verhaltensmaßregeln im Brandfall können auf der gleichen Internetseite www.rauchmelder-lebensretter.deabgerufen werden. Prinzipiell raten Experten beispielsweise, in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie im Flur jeweils einen Rauchmelder anzubringen.



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