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Worauf bei einem Versichererwechsel zu achten ist

Nicht immer bieten billigere Versicherungspolicen die Absicherung, die man erwartet oder die in einer bisher bestehenden Police bereits bestanden hat. Daher ist es wichtig, bei einem eventuell geplanten Versichererwechsel nicht nur die Prämie, sondern auch den Versicherungsumfang zu prüfen.

(verpd) Möchte man eine bestehende Kfz-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- oder Hausratversicherung kündigen, um das Risiko über einen anderen Versicherer günstiger abzusichern, ist es wichtig, auch den Versicherungsumfang zu vergleichen, um keine teuren Überraschungen zu erleben. Denn manches Angebot ist nur auf den ersten Blick günstiger. Je nachdem, was in der neuen Versicherungspolice vereinbart ist, kann nämlich der damit gewährte Versicherungsschutz um einiges schlechter sein als beim bisherigen Versicherungsvertrag. Zudem ist auch der Kundenservice nicht bei allen Versicherern gleich.

Wer hofft, dass er durch den Versichererwechsel den Versicherungsschutz günstiger bekommt, sollte nicht nur auf die Versicherungsprämie achten. Denn nicht nur die Prämie, auch der Versicherungsumfang der angebotenen Policen kann sich im Vergleich zur bisherigen Police deutlich unterscheiden.

Besteht in der neuen Police ein schlechterer Versicherungsschutz als bisher, muss man im ungünstigsten Fall einen erlittenen Schaden – den die bisherige Police übernommen hätte – nach dem Versichererwechsel selbst bezahlen. Ein solcher finanzieller Aufwand im Schadenfall kann schon bei einem einzigen Schaden die mögliche Prämienersparnis durch den Versichererwechsel um ein Vielfaches übersteigen.

Unterschiedlicher Versicherungsumfang

Der Versicherungsumfang kann sich je Police zum Beispiel hinsichtlich der Versicherungssumme, der versicherten Risiken und auch bezüglich des Geltungsbereichs – also wo genau der Versicherungsschutz gilt, zum Beispiel nur in Deutschland oder weltweit – unterscheiden. Unterschiede gibt es nahezu bei allen Versicherungsarten: von der Kfz-, Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- oder Hausratversicherung bis hin zur Wohngebäudeversicherung.

So gibt es zahlreiche Risiken, die in manchen Policen mitversichert sind, in anderen nicht. Unter anderem gilt das für Schäden durch Marderbisse in der Kfz-Kaskoversicherung sowie für Überspannungs- oder auch Phishing-Schäden im Rahmen einer Hausratversicherung. Zudem kann es sein, dass in der bisherigen Hausrat-, Wohngebäude- oder Kfz-Kaskoversicherung Schäden durch eine grobe Fahrlässigkeit mitversichert sind, in der neu angebotenen Police jedoch ein solcher Einschluss fehlt.

Beim manchen Privathaftpflicht-Policen sind zum Beispiel keine beruflichen Schlüsselschäden mitversichert, bei anderen schon. Fehlt die Absicherung muss man selbst für die Kosten aufkommen, wenn man den Schlüssel oder die Chipkarte, welche zum Zutritt des Arbeitsplatzes notwendig sind, verloren hat. Die Versicherer unterscheiden sich mitunter auch in der Kundenbetreuung. Versicherer, die mit Vermittlern zusammenarbeiten, bieten meist einen Vor-Ort-Service. Bei reinen Internet- oder Direktversicherern kann der Kunde Anfragen oft nur telefonisch oder online stellen.

Beratung kann Kosten sparen

Üblicherweise beträgt die Kündigungsfrist bei Sach-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfall-Versicherungsverträgen drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres (Vertragsablauf). Ist der Vertragsablauf – dieser steht im Versicherungsschein (Police) – beispielsweise der 1. Januar eines Jahres, kann der Vertrag spätestens bis zum 30. September des Vorjahrs schriftlich vom Kunden (Versicherungsnehmer) gekündigt werden. Zu diesem Zeitpunkt muss bei einer gewünschten Kündigung das Kündigungsschreiben beim Versicherer eingegangen sein.

Für Kfz-Versicherungsverträge gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Der Vertragsablauf ist hier normalerweise der 1. Januar eines Jahres. Bei einer gewünschten Kündigung zum 1. Januar muss das Kündigungsschreiben des Versicherungsnehmers spätestens bis zum 30. November des Vorjahres beim Versicherer eingegangen sein. Wer den Versicherer wechseln will, sollte sich, bevor er seine bestehende Police fristgerecht kündigt, vergewissern, dass er durch den ausgewählten anderen Versicherer Versicherungsschutz erhält.

Denn ein Versicherer kann auch einen Versicherungsantrag ablehnen. Sinnvollerweise sollte eine bestehende Police bei einem Versichererwechsel daher erst gekündigt werden, wenn vom neuen Versicherer eine verbindliche Antragsannahme vorliegt. Prinzipiell empfiehlt es sich vor einem Wechsel aus Kostengründen, mit dem Versicherer oder -vermittler zu sprechen. Oft kann durch den Ausschluss individuell nicht benötigter Absicherungen die Umstellung auf einen anderen Tarif oder durch die Änderung der Zahlweise die Versicherungsprämie der bisherigen Police reduziert werden.



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