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Worauf ein Rentner bei einem Umzug achten sollte

Wechselt ein Rentner seinen Wohnort, sollte er dies frühzeitig der Deutschen Rentenversicherung melden, um Probleme bei der Auszahlung der Rente zu seinen Lasten zu vermeiden. Das gilt auch, wenn ein Rentner dauerhaft in ein Altersheim einzieht.

(verpd) Zieht ein Rentner um und meldet er die neue Postanschrift nicht zeitnah der Deutschen Rentenversicherung, riskiert er, dass die Auszahlung seiner Rentenbezüge ausgesetzt wird – und zwar auch dann, wenn sich seine Bankverbindung nicht geändert hat.

Wer eine gesetzliche Rente erhält und seinen Wohnort wechselt, sollte zeitnah seine neue Wohnadresse dem zuständigen Rentenversicherungs-Träger oder auch dem Rentenservice der Deutschen Post mitteilen. Anderenfalls kann es nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sein, dass die Rentenauszahlung gestoppt wird, selbst wenn die bisherige Bankverbindung, auf das die Rente überweisen wird, gleich geblieben ist.

Dies gilt auch, wenn ein Rentenbezieher dauerhaft in ein Alters- oder Pflegeheim umzieht, und der Rentenversicherung die neue Wohnadresse nicht mitgeteilt wird. Denn kann ein Brief des Rentenversicherungs-Trägers nicht zugestellt werden und ist die neue Anschrift des Rentenbeziehers nicht zu ermitteln, werden die Rentenzahlungen so lange eingestellt, bis die neue Wohnadresse der Rentenversicherung bekannt ist.

Mitteilung persönlich, per Post oder online möglich

Insgesamt gibt es mehrere Varianten, wie man eine geänderte Adresse und/oder auch eine geänderte Bankverbindung der Rentenversicherung mitteilen kann: So kann der Wohnortwechsel und/oder auch eine Bankkontoänderung beim Rentenservice der Deutschen Post persönlich mit einem entsprechenden Formular mitgeteilt werden. Dazu ist es notwendig, dass der ausgefüllte Vordruck bei einer Filiale der Deutschen Post zur Weiterleitung abgegeben wird.

Man kann aber auch das beim Rentenservice der Deutschen Post online herunterladbare Formular ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben direkt an den zuständigen Rentenversicherungs-Träger versenden. Die Mitteilung der geänderten Wohnadresse und/oder der Bankverbindung ist aber auch online beim Rentenservice der Deutschen Post möglich.

Fragen rund um die Auszahlung der gesetzlichen Rente beantworten der zuständige Rentenversicherungs-Träger, die kostenlose Telefonservice-Hotline des DRV unter 0800 100048070 oder auch die DRV-Auskunfts- und Beratungsstellen vor Ort.



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