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Worauf Rentner, die dazuverdienen wollen, achten sollten

Jeder, der zusätzlich zu seiner Alters- oder Erwerbsminderungsrente etwas dazuverdienen möchte, sollte die gesetzlichen Regelungen beachten. Denn abhängig von bestimmten Kriterien und auch persönlichen Faktoren kann es je nach zusätzlicher Verdiensthöhe zu einem Abzug bei der Rente kommen.

Prinzipiell gilt, nur wer eine Altersrente erhält und bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass seine gesetzliche Rente gekürzt wird oder sogar ganz entfällt. Wer jedoch jünger ist als es die Regelaltersgrenze vorgibt, und seine Altersrente oder auch seine Rente wegen Erwerbsminderung ohne Abzug weiterbeziehen möchte, darf ein maximal zusätzliches Bruttoeinkommen in Höhe von 450 Euro monatlich haben.

Als Hinzuverdienst gilt beispielsweise der monatliche Bruttoverdienst als Arbeitnehmer, egal ob man in Voll- oder Teilzeit oder als Minijobber tätig ist, sowie bestimmte Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld. Auch der monatliche steuerrechtliche Gewinn aus einem Gewerbebetrieb, einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit oder aus einer betriebenen Land- oder Forstwirtwirtschaft zählt als Hinzuverdienst.

Kriterien zur Berechnung der Hinzuverdienstgrenze

Bezieher einer Altersrente, die mehr verdienen, erhalten je nach Hinzuverdiensthöhe eine Teilrente in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder zwei Dritteln der bisherigen Vollrente. Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bekommen je nach zusätzlicher Einkommenshöhe drei Viertel, die Hälfte oder ein Viertel der bisherigen Rentenhöhe wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder aber die Rente entfällt komplett.

Die Höhe der Hinzuverdienstgrenze, ab der eine Teilrente bezahlt wird, errechnet sich unter anderem aus der Bezugsgröße, die vom Durchschnittsverdienst aller gesetzlich Rentenversicherten abhängt, aber auch aus individuellen Faktoren des Rentners. Ausschlaggebend ist unter anderem das versicherte Gehalt beziehungsweise die dadurch erreichten Entgeltpunkte in den letzten drei Jahren vor Beginn des Rentenbezugs. Hat der Rentenbezieher während seines Erwerbslebens in Ostdeutschland gewohnt, spielt auch der aktuelle Rentenwert eine Rolle.

Die genaue Formel, wie sich die Hinzuverdienstgrenzen für Alters- und Erwerbsminderungsrenten konkret berechnen, zeigen die vor Kurzem aktualisierten und bei der Deutschen Rentenversicherung herunterladbaren Broschüren „Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“ sowie „Erwerbsminderungs-Rentner: So viel können Sie hinzuverdienen“. Da sich die Bezugsgröße und der aktuelle Rentenwert regelmäßig jeweils zum 1. Januar beziehungsweise zum 1. Juli eines jeden Jahres ändern, ändern sich dementsprechend auch die Hinzuverdienstgrenzen.

Im Zweifelsfall frühzeitig nachfragen

Unabhängig ob eine Voll- oder Teilrente ausbezahlt wird, darf ein Rentner die Hinzuverdienstgrenze zweimal pro Kalenderjahr bis zum doppelten Wert überschreiten. Wer maximal monatlich 450 Euro neben seiner Rente dazuverdient und daher keinen Rentenabzug hat, also eine Vollrente erhält, darf abweichend von den monatlichen 450 Euro in zwei Monaten eines Kalenderjahres bis jeweils 900 Euro verdienen.

Prinzipiell empfiehlt es sich für alle Rentenbezieher, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente etwas dazuverdienen wollen, bei der zuständigen Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung nachzufragen, wie hoch die persönliche Hinzuverdienstgrenze ist. Um Nachteile zu vermeiden, sollte dies noch vor dem Beginn der (neben)beruflichen Tätigkeit stattfinden.

Da auch bestimmte Sozialleistungen und sonstige Einkommen als Hinzuverdienst angesehen werden, sollte hier bei Unklarheiten ebenfalls beim Rentenversicherungs-Träger nachgefragt werden. Allgemeine Fragen lassen sich unter Umständen auch direkt telefonisch bei der Deutschen Rentenversicherung (kostenloses Servicetelefon: 0800 10004800) klären.



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