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Zeit für den saisonbedingten Reifenwechsel

Aus Sicherheitsgründen sollte der Austausch von Sommer- auf Winterreifen rechtzeitig vor den kalten Temperaturen erfolgen. Worauf dabei zu achten ist.

(verpd) Auch wenn es hierzulande kein festes Datum gibt, ab wann Winterreifen auf dem Pkw vorgeschrieben sind, sollte man noch bevor die Außentemperaturen längere Zeit im einstelligen Bereich bleiben, einen entsprechenden Reifenwechsel vornehmen. Zum einen haften Winterreifen im niedrigen Temperaturbereich besser auf den Straßen als Sommerreifen. Zum anderen gibt es hierzulande eine situative Winterreifenpflicht – verstößt man dagegen, kann dies unter anderem ein Bußgeld nach sich ziehen.

Die Materialmischung eines Winterreifens ist für kältere Temperaturen ausgelegt. Spätestens wenn die Temperaturen für längere Zeit unter sieben Grad Celsius liegen, sollten Autofahrer laut Kfz-Experten von Sommer- auf Winterreifen umgestiegen sein, denn dann haben die Winterreifen eine bessere Straßenhaftung als Sommerreifen. Zudem verfügen Winterreifen über ein anderes Profil als Sommerreifen. Damit gewährleisten Winterreifen im Vergleich zu Sommerreifen bei Kälte, Eis und Schnee einen deutlich besseren Grip und eine bessere Bodenhaftung.

Tests belegen, dass der Bremsweg bei einer Vollbremsung eines Pkws, das mit 50 Stundenkilometern auf einer vereisten oder verschneiten Fahrbahn unterwegs ist, mit Sommerreifen rund doppelt so lang ist wie mit Winterreifen. Dies ist mit ein Grund, warum es in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht gibt.

Situative Winterreifenpflicht

So hat der Gesetzgeber in Paragraf 2 Absatz 3a StVO (Straßenverkehrsordnung) festgelegt, dass auf allen Rädern eines Pkws, der auf öffentlichen Straßen gefahren wird, bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte“ Winterreifen montiert sein müssen. Bei Verstößen droht nicht nur dem Autofahrer ein Bußgeld von bis zu 120 Euro, sondern auch dem Kfz-Halter kann eine Strafzahlung von 75 Euro auferlegt werden. Zudem können beide je einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister (FAER) erhalten.

Auch auf den Versicherungsschutz kann sich eine für die Straßenverhältnisse ungeeignete Bereifung negativ auswirken. So kann in diesem Fall ein Kfz-Versicherer bei einer bestehenden Vollkaskoversicherung die Schadenersatzleistung bei einem entsprechenden Unfallschaden am eigenen Auto wegen „grober Fahrlässigkeit“ anteilig kürzen. Denn wer mit Sommerreifen unterwegs ist, obwohl die Witterungsverhältnisse dies eigentlich nicht zulassen, handelt grob fahrlässig.

Doch auch wenn man bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist und bei einem Unfall einen anderen schädigt, kann dies teure Folgen haben. So wurde bereits manchem Pkw-Fahrer, der mit ungeeignete Pneus an einem Unfall beteiligt war, eine Teilschuld zugesprochen, obwohl er nicht der Unfallverursacher war. Denn mit Sommer- statt Winterreifen bei Eis und Schnee verstößt man nicht nur gegen die StVO, sondern nimmt auch in Kauf, dass sich der Bremsweg verlängert.

Was beim Winterreifen wichtig ist

Offiziell sind seit Juni 2017 Winter- oder Ganzjahresreifen nur als Winterreifen zugelassen, wenn sie mit einem sogenannten Alpine-Symbol – ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke – gekennzeichnet sind. Winter- oder Ganzjahresreifen mit dem alten M+S-Symbol, die bis Ende 2017 hergestellt wurden, dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen maximal bis zum 30. September 2024 weiterverwendet werden.

Laut den Experten der Initiative Reifenqualität des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e.V. können Allwetter- oder Ganzjahresreifen infrage kommen, „wenn das Fahrzeug überwiegend in der Stadt genutzt wird und beispielsweise im Falle von Schneefall auch stehen gelassen werden kann.“ „Autofahrer, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, meist außerorts unterwegs sind und bei Tag und Nacht fahren müssen, sollten auf Winterreifen setzen“, so die Experten weiter. Grundsätzlich müssen Winter- wie auch die Sommerreifen laut Gesetz eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter aufweisen. Kfz-Experten raten jedoch bei Winterreifen zu einer Mindestprofiltiefe von vier Millimetern.

Anderenfalls sind Einbußen bei der Bodenhaftung möglich, die zu einem längeren Bremsweg führen können. Übrigens sollten Reifen, die älter als zehn Jahre sind, ausgewechselt werden, da das Reifenmaterial dann spröde sowie hart wird und die Fahreigenschaften des Reifens sich damit verschlechtern. Die sogenannte DOT-Nummer auf der Reifenflanke zeigt das Herstellungsdatum. Die Woche, an dem der Reifen produziert wurde, kann aus den beiden ersten Zahlen, das Produktionsjahr aus den beiden letzten Zahlen der am Ende genannten vierstelligen Nummer herausgelesen werden.



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