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Zeitgemäßer Premiumschutz für den Hausrat

Der Wandel der Zeit ist häufig auch am Hausrat erkennbar. Wer jedoch Haushalts-, Unterhaltungs- und Kommunikationsgeräte, Kleidung, Möbel und sonstiges Inventar ab und an ändert, sollte auch über die ausreichende Absicherung nachdenken.

(verpd) Der Versicherungsschutz für den Hausrat sollte auch der aktuellen Lebenssituation gerecht werden. In vielen älteren Hausrat-Versicherungsverträgen sind jedoch Risiken und Gegenstände, die in heutigen Haushalten mittlerweile gang und gäbe sind, noch nicht abgesichert. Doch auch ältere Policen können normalerweise auf einen bedarfsgerechten Versicherungsumfang umgestellt werden.

Ältere Hausrat-Versicherungspolicen bieten oftmals nur den Schutz, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zeitgemäß war. Doch im Laufe der Jahre verändert sich viel. Neben der sich ständig ändernden Mode spielen hier auch neue technische Entwicklungen eine große Rolle. So hat sich bei vielen Verbrauchern nicht nur die Ausstattung ihres Hausrates über Jahre hinweg geändert, sondern es sind auch neue Risiken dazugekommen, die zum finanziellen Schaden führen können.

Daher ist es sinnvoll, sich von Zeit zu Zeit darüber zu informieren, inwieweit der bisherige Versicherungsschutz noch ausreicht und was aktuell absicherbar ist. Viele neue Gefahren sind beispielsweise kostenlos in neueren Hausrat-Policen mitversichert oder können optional gegen einen kleinen Aufpreis in den bisherigen Versicherungsvertrag miteingeschlossen werden.

Von Einbruch-Diebstahlschäden bis Gefriergutschäden

Standardmäßig sind in den meisten älteren Policen Schäden am Hausrat durch die Risiken Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Hagel, Einbruch-Diebstahl, Raub sowie bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser abgesichert.

In neueren Hausrat-Policen können oft auch Trickdiebstahl-, Vandalismus, Überspannungs-, Seng- und Schmorschäden, Schäden durch auslaufende Wasserbetten und Aquarien, ein Fahrraddiebstahl sowie ein einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln und -geräten optional mitversichert werden.

Selbst der Einbruch-Diebstahl von Hausratgegenständen wie Jacke oder Tasche aus einem verschlossenen Auto, einem Hotelzimmer oder Krankenzimmer während eines Klinikaufenthaltes sind je nach gewähltem Hausrattarif zum Teil versicherbar. Darüber hinaus können je nach Hausrattarif selbst ein Gefriergutschaden und Schäden an Rasenmäher- und Staubsauger-Robotern oder an einer außerhalb der Wohnung gelagerten Sportausrüstung aufgrund eines versicherten Risikos abgesichert werden.

Keine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit

Neue Hausrat-Versicherungsverträge sichern optional auch Risiken ab, die sich durch die vermehrte Nutzung von Internet und Smarthome-Anwendungen sowie sonstige innovative Techniken ergeben. Versicherbar sind je nach Police zum Beispiel finanzielle Schäden durch Phishing beim Onlinebanking sowie Datenrettungskosten, die durch einen Virusbefall, einen Brand oder ein sonstiges versichertes Risiko entstanden sind.

Mit dem zum Teil gegen einen Prämienaufschlag angebotenen Einschluss von sogenannten Elementarrisiken können zudem Hausratschäden durch Starkregen, Überschwemmung, Schneelast, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und andere Naturgewalten versichert werden.

Einige Hausratversicherer bieten außerdem optional für entsprechende Notfälle die Vermittlung und/oder Kostenübernahme entsprechender Dienstleister wie einen Rohrreinigungs-, Heizungs-, Sanitär- oder Elektroinstallateur-, Schlüssel- oder auch einen Schädlingsbekämpfungs-Service. Entgegen den standardmäßigen Verträgen kann auch vereinbart werden, dass es bei Schäden, die durch eine grobe Fahrlässigkeit des oder der Versicherten entstanden sind, zu keiner Leistungskürzung kommt.

Damit der Schaden komplett ersetzt wird

Grundsätzlich ist es für einen passenden Versicherungsschutz wichtig, dass die Versicherungssummen den jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden, da zum Beispiel durch Neuanschaffungen der Wert des versicherten Hausrates steigt. Erfolgt keine entsprechende Anpassung und ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert des Hausrates, was eine Unterversicherung darstellt, kann im Schadenfall eine anteilige Leistungskürzung erfolgen.

Werden die Versicherungssummen nur ab und an angepasst, hilft ein vereinbarter genereller Unterversicherungs-Verzicht, damit Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme auch erstattet werden. Wer im Totalschaden jedoch den Gesamtwert des Hausrates ersetzt bekommen möchte, sollte dennoch darauf achten, dass die Versicherungssumme dem Versicherungswert entspricht.

Mit einer regelmäßigen Beratung und Überprüfung durch einen Versicherungsfachmann kann gewährleistet werden, dass der vorhandene Versicherungsschutz für den bestehenden Hausrat entsprechend angepasst und gegebenenfalls erweitert wird.



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